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Warum nehmen die Medien keine rücksicht auf die "würde des Menschen"?

Wie im Thema: Robert Enke...Das Geld ist denen wohl das wichtigste, was es auf dieser Welt gibt.

Ist "der Mensch" wirklich zu dumm, um es zu verstehen, das Geld nicht das wichtigste auf der Welt ist und der Mensch eine würde hat?

4 Antworten

Bewertung
  • Feder
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo BeeMan,

    Die Pflicht zur Würde

    Überlegungen zu einem medienethischen Problem

    Die Psycho-Show Big Brother zeigt deutlich, wo die ethischen Probleme in der schönen neuen Medienwelt liegen: in der Frage nach der Menschenwürde, nach dem Jugendschutz und nach der politischen Relevanz unterhaltender Medien. Allerdings ist wenig gewonnen, diese Fragen allein auf verfassungsrechtlichem Felde auszuhandeln. Matthias Rath geht der Geschichte der Menschenwürde nach und zeigt auf, inwiefern die Würde des Menschen ein normativer Anspruch ist, der nur auf zwischenmenschlicher Verbindlichkeit beruhen kann.Kaum ein Medienformat hat eine so starke öffentliche Diskussion hervorgerufen wie die Psycho-Show "Big Brother". Schon im Vorfeld wurden Gutachten eingeholt, sowohl von Medienwissenschaftlern, als auch von Juristen, vor allem Verfassungsjuristen. Die Vorab-Berichterstattung hatte Big Brother zu einem "polarisierenden Format" stilisiert: Während die einen sich nicht genug erregen konnten über die zu befürchtenden Menschenrechtsverletzungen in dieser Alltags-Soap, erwarteten die anderen mit nicht weniger Erregung den Tag des Einzugs der Teilnehmer in den Container. Am 1. März 2000 war es dann soweit. Und diese ersten hundert Tage waren ein medialer Big Bang. Finanziell wie unter dem Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit hat Big Brother etwas vermocht, was die Medienwissenschaftler mit der Einführung des Privatrundfunks in Deutschland bereits für unmöglich gehalten haben: Deutschland hatte wieder ein gemeinsames Medienthema. Die zweite Staffel hat bei weitem nicht mehr diese Aufregung erzeugt - auch Big Brother wird Routine. Also kein Thema mehr, schon gar nicht für die Medienethik?Ich denke nicht. Big Brother hat nochmals deutlich gezeigt, wo die ethischen Probleme in der schönen neuen Medienwelt liegen: in der Frage nach der Menschenwürde, nach dem Jugendschutz und nach der politischen Relevanz unterhaltender Medien. Und zugleich hat die Diskussion um Big Brother gezeigt, wie wenig damit gewonnen ist, wenn diese Fragen allein auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sprich: auf verfassungsrechtlichem Felde ausgehandelt werden. Ich möchte zeigen, warum eine verfassungsrechtliche Analyse, zumindest für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, letztlich keine Verletzung der Menschenwürde bei Big Brother feststellen kann. Sodann werde ich aktuelle medienethische Bedenken gegen diese verfassungsrechtliche Auffassung darauf hin befragen, woran dort die Menschenwürde festgemacht wird und anschliessend die eigene Position umreissen. Zunächst aber soll ein kurzer Blick auf die Vergangenheit des Menschenwürde-Konzepts geworfen werden.

    1. Die Teilnehmer entscheiden nicht frei.

    In der FAZ vom 10. Juni 2000 wurden nicht-offizielle Regeln der Redaktion veröffentlicht, die belegen, dass die Produktionsfirma Endemol jederzeit willkürlich den Spielablauf ändern kann. So kann sie zum Beispiel Nominierungen rückgängig machen "aus dramaturgischen Gründen", wie es heisst, also um etwa ein bestimmtes Konfliktpotential in der Gruppe zu halten oder zu erhöhen. Ein weiterer Aspekt, vor allem im Hinblick auf den erwähnten Informed Consent, ist darin zu sehen, dass die Teilnehmer nicht nur allgemein von der Aussenwelt abgeschnitten sind, sondern auch die Darstellung ihrer jeweiligen Person im Fernsehen, im Internet und in der Presse nicht erfahren konnten. Ohne diese Kenntnis dieser Fremdwahrnehmung ist jedoch die Eigenwirkung für die Teilnehmer unabschätzbar. Die damalige Teilnehmerin "Manu" Schick hat am Rand der Münchner Medientage 2000 genau diesen Punkt bestätigt (vgl. ihre persönliche Mitteilung beim Podium "Big Public is watching You"). Hätte sie früher die zum Teil ehrenrührigen Darstellungen ihrer Person gekannt - sie ahnte erst etwas davon, als Sprechchöre vor dem Container "Manu raus" skandierten - dann wäre sie nicht erst nach fünfzig Tagen freiwillig aus dem Container ausgezogen. Damit kommen wir zum zweiten Problemfeld:

    2. Die Teilnehmer werden instrumentalisiert.

    Die Materialauswahl (fünfzig Minuten Sendung bei dreiundzwanzig Stunden Aufzeichnung) hatte und hat den Charakter der Inszenierung zu Quotenzwecken. Auch hierfür kann Manu Schick als Beispiel dienen. Sie wurde durch Schnitte gezielt als Buh-Frau aufgebaut. Diese Darstellung diente allein der Quote, ohne Rücksicht auf die Person der Betroffenen. Die Teilnehmer wurden also instrumentalisiert, und zwar - das ist wichtig - durch die Darstellung ihrer Person ohne ihr Wissen und damit ohne die Möglichkeit, ihr Verhalten und ihre Entscheidung, im Container zu bleiben, demgemäss auszurichten.

    3. Die Rezipienten erkennen Werbung nicht.

    Ein grosse Zahl von Produkten (IKEA, Modelleisenbahn, Verona Feldbuschs "Blubb") wurde ohne Kennung werblich platziert. Man spricht hier von Product Placement. Damit war die Trennung von Redaktion und Marketing aufgehoben. Die Rezipienten sollten werblich manipulieren werden - und zugleich wurden die Teilnehmer ohne ihr Wissen zu Werbeträgern.

    1995 hat Kurt Bayertz für eine bioethische Fragestellung eben diese Paradoxie, sich in Freiheit gegen die eigene Würde entscheiden zu können, konstatiert. Nach seiner Auffassung sei eine Lösung nur möglich, wenn man die Wahrung der Würde nicht an der freien Entscheidung des Individuums, sondern an der "menschlichen Natur", seinem "Wesen" festmacht. Dies heisst, und Bayertz (1995: 478) betont diese Folgerung explizit: "Eine wie auch immer geartete Natur des Menschen ist (...) eo ipso Gattungsnatur."Der normative Begriff der Würde des Menschen, der die oben genannten Rechte des Individuums argumentativ absichert, wird demnach rückgebunden an eine allgemeine Wesensnatur des Menschen als Gattung. Der individuelle Würdevollzug qua Freiheit erfährt damit seine Begrenzung in dem allgemeinen Würdeanspruch der Gattung. So fremd ist dieser Gedanke nicht, erinnern wir uns nur daran, dass ja die Würde des Menschen zumindest seit der neuzeitlichen Deutung der dignitas immer rückgebunden war an ein Abgrenzungskriterium des Menschen von der nichtmenschlichen Natur, nämlich an seine Vernunft. Und genau in diesem Sinne deutet auch Dürig in seiner Objektformel die anthropologische Formulierung des Kategorischen Imperativs bei Kant: "Handel so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchest" (Kant, GMS, B 66/67).Es ist klar geworden, dass Dürig und damit zumindest ein für die aktuelle Rechtsprechung relevanter Teil der Auslegungsgeschichte des Grundgesetzes diese Stelle bei Kant naturalistisch interpretiert, d.h. "Menschheit", entgegen der Intention Kants, als Gattungsbegriff. Mit einer solchen "naturalistischen Interpretation der Würde", wie ich es nennen möchte, kommen wir jedoch unversehens in ein anderes, begründungstheoretisches Problemfeld, dass unter dem Schlagwort des "naturalistischen Fehlschlusses" bekannt ist.Ist die Basis der Würde nämlich eine empirische Auszeichnung des Menschen, so wie Zweibeinigkeit oder Federlosigkeit, so ist damit die Normativität der Würde keineswegs erwiesen. Aus dem Seinssatz "der Mensch ist von der nicht-menschlichen Natur durch seine Vernunft ausgezeichnet" folgt nicht die Forderung, dass diese Auszeichnung und die aus ihr abgeleiteten Eigenschaften des Menschen (Autonomie, Subjektivität, letztlich Sittlichkeit) eine besondere Würde begründen, deren Schutz und Förderung "gesollt" sei. Das heisst, der von uns früher schon konstatierte Würdebegriff, der sich aus einer Wesenseigenschaft des Menschen ableitet, verfällt dem naturalistischen Fehlschluss. Ein Schutzanspruch ist, zumindest in der vorgestellten Linearität, nicht begründbar.Allerdings sind auch alternative Ansätze denkbar, die nicht an einer irgendwie gearteten Wesensnatur der Gattung Mensch ansetzen, sondern an der konkreten conditio humana, nicht an einer besonderen Auszeichnung der Gattung Mensch gegenüber der Natur, sondern an der konkreten, individuellen Bedürftigkeit. Aus der Mangelausstattung des Menschen, seiner Verletzlichkeit, seiner Schutzbedürftigkeit in der konkreten Lebenssituation resultiere der Schutzanspruch des Individuums, der sich im normativen Begriff der Würde ausdrücke. Eine solche Position vertrat vor allem Hans Jonas (1979) und in jüngster Zeit Franz Josef Wetz (1998). Beiden ist jedoch entgegen zu halten, dass auch die empirisch feststellbare Bedürftigkeit des Menschen keinen Schutzanspruch rechtfertigt. Auch hier greift der naturalistische Fehlschluss. Also müssen wir vielleicht den Begriff der Menschenwürde, und was viel schlimmer ist, den ethischen Anspruch auf Schutz und Achtung dieser Würde des Menschen fahren lassen? Ich denke nicht. Allerdings kann sich diese Würde nicht in einem Leistungs-, Qualitäts- oder Substanzbegriff erschöpfen. Der Begriff der menschlichen Würde formuliert einen normativen Anspruch und beschreibt keine empirische Realität. Dieser Anspruch kann logisch nicht aus einem irgendwie gearteten Seinsbestand der Gattung oder des Individuums abgeleitet werden. Was bleibt aber dann? Nun, zunächst einmal der Anspruch auf Würde. Dieser Anspruch ist meines Erachtens unmittelbar evident, wenn auch damit noch keine Begründung geleistet ist. Diese Evidenz steht eher auf der Stufe der "Heuristik der Furcht", wie sie Hans Jonas nennt. Wenn auch die Würde noch nicht legitimiert gefordert werden kann, so wissen wir doch intuitiv, welche Form der menschlichen Existenz, welches Leid und welche Benachteiligung wir nicht wollen. Wenn wir schon nicht begründet eine allgemeine Würde fordern können, so wissen wir doch zumindest um die Formen der Verletzung dieser Würde.

    Schille

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Frage ist für mich absolut unverständlich, bin wohl auch zu dumm.Was hat die Würde des Menschen jetzt mit Geld zu tun, im Fall Robert Enke?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo BeeMAN,

    die Würde des Menschen....,hahahaha,das ist gut,muß ich mir merken.

    Aber was wäre das Fernsehen wenn keine Tränen fliessen,wenn niemand über seine sexuellen Vorlieben spricht,wenn kein Sender farbige HD Aufnahmen zieht bei Unfällen?.

    Naja und die netten Zeitungen so wie die BLÖD-Zeitung z.B.,naja,die lebt nunmal davon vom menschlichen Leid und nur so läßt sich dieses Kackblatt gut verkaufen.

    Ganz lustig sind solche Sachen wie wenn sich jemand aus dem öffentlichen Leben zur Homosexuallität bekennt....,da wird auch schon mal unter der Gürtellinie berichtet,oder wenn Paare aus dem VIP-Bereich sich zoffen...,sage nur Rudi Assauer und Simone auf Sylt....,da war die BLÖD-Zeitung gleich live dabei.

    Tja und nun nochmal auf deine Frage zurück zu kommen,die Medien sind nunmal dreckig und dreist,wenn keine menschlichen Dramen sich abspielen ist eine Berichterstattung völlig wertlos und sowas wie Pietätsgrenzen.....,völlig unbekannt!,

    Viel Spaß noch morgen früh wenn du beim Bäcker dir die BLÖD-Zeitung kaufst.................

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das und der wird wieder richtig vermarktet. Bei allein so vielen Fans in Hannover dürfte sich dies wieder richtig lohnen für alle, die vom Kuchen "Much-Money" was abhaben wollen! Wenn man viel Geld hat, ist die Würde nicht mehr so wichtig. Mit Geld kann man sich halt fast alles verschaffen, wenn es sein muss auch den nötigen Respekt!

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