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Ich habe in 2 Wochen einen Gerichtstermin, bei dem der Streitwert unter 600€ liegt. Heißt für mich:?

....keine weitere Instanz möglich.

Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, wenn der Richter mit seinem Urteil sowas von daneben liegt, das Ganze noch klarstellen zu können.

Kennt sich hier jemand genauer damit aus und kann mich geistig befruchten?

Bitte keine Antworten, wie "Das kostet alles Steuergelder...bla bla bla"

Update:

Danke für Eure Post. Doch, 'nen Anwalt habe ich. Muss aber i-wie doch das Meiste selber machen. Jz verstehe ich so Einiges. *Lach

Lerne täglich i-einen Sch*eiss dazu. So ist das Leben.

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Berufung kann auch ohne Erreichen der Beschwer zugelassen werden, wenn die Sache grundsätzliche Bedeutung hat.

    Aber wer schon in der ersten Instanz auf die Berufung schielt, macht irgendwas grundlegend verkehrt... Dass theoretisch noch eine Instanz offensteht, entlastet nicht von der Verpflichtung, sich um die erste Instanz angemessen zu kümmern. Und wer schon in der ersten Instanz vorbringt, was er vorzubringen hat, lässt dem Richter keinen Spielraum, meilenweit an der Sachlage vorbeizuentscheiden. Wer aber die erste Instanz als Trockenübung missbraucht, um zu testen, ob und wie die eigene Argumentation beim Richter ankommt, hat meiner Meinung nach nichts anderes verdient, als den Rechtsstreit zu verlieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Genau so ist es.

    Unter 600 € keine weitere Instanz!

    Das soll die Gerichte entlasten.

    Im Zivilprozess (§§ 511 ff. ZPO) ist die Berufung gegen Endurteile der 1. Instanz (mit Ausnahme der dem Einspruch unterliegenden Versäumnisurteile) zulässig, wenn der Wert der "Beschwer" 600 Euro übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.

    http://www1.bpb.de/wissen/36M76S,0,0,Berufung.html

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich verstehe deine frage nicht wirklich...

    warum nimmst du dir keinen anwalt?.

    falls dir die finanziellen mittel dafür fehlen, kannst du auch prozesskosten-beihilfe beantragen.

    und wenn du nix aus gefressen hast, kann dir doch gar nichts passieren, dann muß nämlich der kläger sämtliche kosten tragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Freu Dich. Bei solchen Streitwerten gibt es keinen Anwaltszwang (ich nehme mal an, es handelt sich um eine allgemeine vermögensrechtliche Streitigkeit und keine Familienrechtssache oder Ähnliches). Das heißt, Du kannst Dich selbst vertreten und ordnungsgemäß übers Ohr hauen lassen. Viel Spaß!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ‹(•Â¿•)Guckst du‹(•Â¿•)›

    Richter sprechen Urteile und es gibt Gesetze.

    So ist das nun mal in der Rechtsprechung.."Mal verliert man und mal gewinnen die anderen". Lol

    Du musst auch lernen Urteile zu akzeptieren...der Richter begründet seinen Urteilsspruch und das wird dir helfen.

    Wenn er in deinem Sinn urteilt dann ist ja der Drops sowie so gelutscht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... also ...

    habe auch davon gehört das ein neueres gesetzt bei verwaltungsgerichten dies besagt.

    m.E gibt es aber die möglichkeit bei verfahrensfehlern in Revision zu gehen d.h. der fall würde vom verwaltungsgericht zum oberverwaltungsgericht in deinem bundesland gehen. das bundesverfassungsgreicht in karlsruhe gibt es auch noch und in europa wäre dann wohl der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuständig.

    Quelle(n): ☼
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du heute schon weißt, dass du in zwei Wochen verlieren wirst, hast du nur zwei Möglichkeiten:

    a) gib alles zu, denn du scheinst ja deiner Sache selbst nicht sicher zu sein und wohl Schuld zu haben

    b) nimm dir sofort guten einen Anwalt und bereite mit ihm unschlagbare Beweisanträge für die Verhandlung vor - dann kannst du nicht verlieren.

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