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Darf die Arbeitsleistung (Akkord) abgerechnet werden ohne dem Arbeiter die genaue Zeitvorgabe mitzuteilen?

Wir haben in der Abt. Qualitätskontrolle einen neuen (seit ca. 8 Wo!!) Arbeitsauftrag hinzubekommen füt den keine genaue Leistungsvorgabe an uns weitergegeben wurde. Trotzdem wird er in Leistung abgerechnet. Eine eigene Nachprüfung ist schwierig. Nachfragen beim Chef sind offensichtlich unerwünscht. Er sagt er weiß es auch nicht. Er gibt nur weiter und bekommt auch nichts gesagt.

Ach ja, der neue Auftrag ist in der normalen Quali-Zeitvorgabe gerade zu ca. 30% zu schaffen.

In meinem Arbeisvertrag steht: ...der Stundenlohn von XXX entspricht der 100%gen Leistungserfüllung...

Bin seit Anf. Nov. nur an diesem Auftrag und hab jetzt richtig Existenzangst!!

Was kann ich tun??

Update:

@ Dr Eisendraht

Die Vorgaben müßten doch aber bekannt sein um sie erfüllen, beinflussen oder sonst was zu können. Du arbeitest wohl nicht in Leistung??

5 Antworten

Bewertung
  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Frage bitte mal bei deiner Gewerkschaft, oder falls du nicht organisiert bist, bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach - irgendwie erscheint diese Art der Entlohnung sittenwidrig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Arbeitsvertrag, in dem steht, der Stundenlohn XXX entspricht einer 100 %igen Leistungserfüllung,

    kann nur dann rechtens sein, wenn festgeschrieben wird, was 100 % sind. Gehe mit diesem Vertrag

    zu einer Beratung (Anwalt, Gewerkschaft) und lasse das klären. Wenn in deiner Abteilung nichts zu

    tun wäre, würdest du ja sonst auch nichts kriegen oder nur 10 %, wenn soviel anliegt, dass in der

    regulären Arbeitszeit nur 10 % erledigt werden können... das ist absurd. Recht ist: du arbeitest eine bestimmte Zeit und bekommst dafür XXX pro Stunde. Der Arbeitgeber kann in Ausnahmezeiten

    verlangen, dass Überstunden geleistet werden, die natürlich bezahlt werden müssen. So wie du das befürchtest, könnte ja sonst der Arbeitgeber die Arbeitsleistung hochschrauben, bis er gar nichts

    mehr bezahlen muss.

    @ Dr. Eisendraht: Das ist so üblich und auch erlaubt, ist soweit richtig. Zeiterfassung dient dazu,

    Vorgaben zu ermitteln, die dann als Leistungsstandard festgelegt werden. Keine festgelegten

    Vorgaben erlauben aber keine Bezahlung nach Leistung. Wenn für ein neues Projekt keine Daten

    vorliegen, weil die Zeiterfassung pennt, kann das nicht das Problem der Arbeitnehmer sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Leistungsvorgabe keine Leistungsberechnung - also keine finanziellen Einbußen - AG muß sich schon an die anerkannten Regeln halten -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist so üblich und durchaus erlaubt. Jeder hat die Möglichkeit, diese Vorgaben, durch eigene Leistungen zu beeinflussen.... Spielverderber, die sich bei Zeitaufnahmen besonders "hervortun" müssen, sind meist auch Arbeitnehmer und Kollegen.

    Quelle(n): Kalkulator bei Rawe Rheda Bekleidungs GmbH
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  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.arbeitsrecht.de/forum/faq.php

    Ansonsten google zu arbeitsrecht

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