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aniub74 fragte in Wirtschaft & FinanzenFirmen · vor 1 Jahrzehnt

Rechnung unter Gewerbetreibenden §19?

Hallo,

wenn mir jemand (Handwerker, Kleinunternehmer) eine Rechnung ohne MwSt nach §19 stellt,

muß ich (Handwwerker) dann die MwSt abführen oder fällt diese komplett weg?

Danke

MfG

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich verstehe es so:

    Du hast einen Kunden für den du arbeitest und hast Dir einen anderen Handwerker geholt, der ebenfalls bei dem Kunden etwas erledigt, aber über dich abrechnet. Stimmt´s?

    Der andere Handwerker kann dir die Rechnung in dem Fall ohne MwSt schreiben, allerdings mit dem Hinweis auf diesen §.

    Denn Du schreibst ja am Ende eine Gesamtrechnung an deinen Kunden mit MwSt. Daher must du auch die Umsatzsteuer abführen.

    Dies ist eine relativ neue Sonderregelung wenn Unternehmer mit Subunternehmern zusammenarbeiten.

    Genauer kann ich´s nicht erklären, aber bei uns ist das auch schon vorgekommen.

    @Ernestin

    Du kennst den § nicht, aber bist sicher das es keine Rechnung ohne MwSt gibt??????

    Informiere dich doch erstmal bevor du antwortest. Denn dieses gibt es wirklich und ist üblich im Bauhandwerk zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn jemand Dir eine Rechnung stellt, musst Du ja keine MWSt. abführen. Da kannst Du allenfalls Vorsteuer geltend machen und von Deiner Steuerschuld abziehen. Aber natürlich nur, wenn auf der Rechnung die MWSt. ausgewiesen ist.

    Selber musst Du nur MWSt. abführen, wenn Du sie auf Deinen Ausgangsrechnungen auch berechnest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn keine MwSt eingenommen wird, kann und darf auch keine abgeführt werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Fragestellung ist völlig falsch!

    Wenn in einer Rechnung keine Mwst ausgewiesen ist, gleichgültig aus welchem Grund, dann musst du sie als Rechnungsempfänger niemals an das Finanzamt abführen.

    Etwas anderes ist es wenn du die Rechnung ausstellst und fälschlich keine Mwst ausweist. Hier ist dann der Rechnungsbetrag, wenn du nicht Mwst-befreit bist, 119% also incl. Mwst für das Finanzamt.

    Deiner Fragestellung entnehme ich auch, dass dir der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Vorsteuer nicht geläufig ist. Da gibt es aber im Internet zahlreiche Informationen und ich erspare mir deshalb weitere Erklärungen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der § 19 sagt mir zwar nichts, doch ich weiß daß es eine Rechnung ohne MwSt nicht gibt.

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