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Wer zahlt die Rechnung für die Heizungsfirma ?

Bei mir an der Heizung ist entweder der Ventilstift oder das Ventil kaputt, jedenfalls bleibt sie kalt.

Ich bin vor 4 Monaten eingezogen in die Wohnung und sie hat bisher noch nie funktioniert.

Jetzt meine Frage: Zahle ich die Rechnung für die Heizungsfirma, die von der Hausverwaltung geschickt wurde oder zahlt das der Vermieter ?

Im Mietvertrag steht, dass man als Mieter Schönheitsreparaturen bis zu einem gewissen Betrag und Reparaturen an Elektrogeräten usw. zu tragen hat.

Andererseits hat sich der Vermieter um die Instandahltung zu "kümmern", und das hat er auch getan, indem er die Hausverwaltung wegen der kaputten Heizung informiert hat und mir somit eine Heizungsfirma, die danach schaut organisiert hat, die das wieder in Ordnung bringt.

Ich bin mir nur über die Kosten nicht im Klaren, und ob ich das wenn ich das selber zahlen muss, nicht auch über die Versicherung machen kann (Wohnungsschutzbrief)..

Ich will dem Vermieter nicht einfach die Kosten aufbrummen, wenn man als Mieter normalerweise selber für so was zahlt, ich kenn mich damit leider nicht so aus, da ich bisher nie mit so etwas Probleme hatte und meine Eltern und Grosseltern immer in Eigentumshäusern gewohnt haben.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ist gut möglich dass man das auch leicht selbermachen kann.

    Erstmal Luft ablassen, auf der Gegenüberliegenden Seite zum Regler kann man aufdrehen, damit die Luft rausgeht bis Wasser tropft (Da gibts so einen speziellen Schlüsselstift der da reinpasst).

    Und man kann auch leicht den Regler abschrauben und dann mit einer Zange den Ventilstift ein paarmal raus und reindrücken, dann einfach den Regler wieder drauf.

    Normal geht sie dann wieder.

    Zur eigentlichen Frage wegen der Bezahlung würde ich sagen dass es der Vermieter zahlt, aber sicherheitshalber davor lieber Nachfragen

    Quelle(n): Hab als Zivi in einem Internat mal alle Heizungen 'reparieren' müssen :)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Kleinreparaturklauseln wird § 538 BGB umgangen.

    Wenn deine Wohnung nicht warm wird, stellt dies kein vertragsgemäßen Gebrauch dar und ist somit nach § 535 BGB Vermietersache.

    Das bedeutet, dass du nach Meldung des Mangels die Miete mindern kannst. Wieviel hängt von der Beeinträchtigung ab.

    Dann solltest du ihm schriftlich eine Frist setzen, bis wann er den Schaden behoben haben soll. Jetzt wo es kalt ist sind kürzere Fristen angebracht.

    Solange der Mangel besteht darfst du die Miete mindern. Unternimmt der Vermieter, nach fruchloser Fristsetzung, nichts gegen den Mangel, darfst du nach § 536a BGB selbst jemand beauftragen und den Schaden beheben lassen.

    Alle Kosten gehen zu Lasten des Vermieters. Solltest du eine Firma beauftragen musst du in Vorkasse treten und die Kosten anschließend von der Miete abziehen.

    Hinweis:

    Du hast max. die Kosten - wenn die Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart wurde - die vertraglich vereinbart wurden zu tragen, d.h. steht da 75,-- Euro pro Schaden und der Schaden kostet 76,-- Euro muss der Vermieter für den Schaden aufkommen nicht der Mieter!

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da hast Du u. U. die A....karte gezogen: wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Du Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selber zahlen mußt, dann ist das so. Diese Praxis wurde durch die Rechtssprechung bereits mehrfach bestätigt. Diskutieren kann man da höchstens noch, was eine Kleinreparatur ist. Die Höhe des Betrages ist sowohl pro Reparatur beschränkt, als auch in der Gesamtsumme pro Jahr, das müßtest Du mal googeln. Es ist auch nicht erlaubt, vom Mieter eine Beteiligung in Höhe des zulässigen Gesamtbetrag zu verlangen, wenn die Reparatur an und für sich den Betrag für eine Kleinreparatur übersteigt.

    Ich hatte vor kurzem das gleiche Problem mit meinem Vermieter und habe mich deshalb über die aktuelle Rechtslage schlau gemacht. Bisher war ich auch immer der Meinung, dass der Vermieter die Wohnung in eínem bewohnbaren Zustand halten muß und das mit der Miete abgeglichen ist.

    Wenn die Heizung schon beim Einzug kaputt war, hättest Du das bei der Übergabe reklamieren müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne das Problem! :) In meiner letzten Wohnung hat die Heizung auch nicht so ganz richtig funktioniert! Bei mir war es immer so, dass der Vermieter die Kosten für eine Reparatur übernommen hat. Aber bevor ich einen Heizungsmonteur gerufen habe, habe ich mich bei meinem Vermieter versichert ob ich auch einen Monteur bestellen darf. Denn in der Regel heißt es: Wer bestellt - der zahlt!

    LG

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  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Immobilienbesitzer trägt auch diese Kosten.

    Das heißt für Dich als Mieter das Du den Eigentümer auf den Mangel hinweisen mußt der dann für Beseitigung sorgt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du zahlst Miete für die Nutzung einer Wohnung die bewohnbar ist. D.h. deren Fenster und Türen, Wasserhähne (mit Warm- und Kaltwasser), Toiletten, elektrische Einrichtungen (Steckdosen, Leitungen und Anschlüsse) sowie eine Heizung die funktioniert.

    Diese Angelegenheit ist ganz klar Sache des Vermieters, da brauchst Du kein schlechtes Gewissen haben. Die Rechnung wird auch von der Heizungsfirma direkt an Deinen Vermieter gehen. Schliesslich hast Du ja auch keinen "Auftrag" erteilt- oder?

    Theoretisch könntest Du sogar Mietabzug machen, für den Raum, in dem die Heizung bisher nicht ging. Aber die Frage ist natürlich hats wirklich gestört - und welches Verhältnis pflegst Du zu Deinem Vermieter. Ich bin auch eher der Meinung, dass man nicht zuviel auf sein Recht pochen sollte, weil diese unangenehmen Zeitgenossen zwar vordergründig mehr haben, recht betrachtet aber nicht glücklicher sind oder wirklich Freunde haben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es um Reparaturen in einer Mietwohnung geht, die meistens als Kleinreparaturen gewertet werden können, hängt es letztlich vom Mietvertrag und seinen Passagen ab, wer die Rechnung vom Handwerker zu bezahlen hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt zwar, dass es Aufgabe des Vermieters ist, den Zustand der Wohnung zu erhalten und somit auch für Instandsetzung aufzukommen. Doch es ist auch zulässig, kleine Instandhaltungen vom Mieter übernehmen zu lassen.

    Die Zweite Berechnungsverordnung gibt in § 28 Absatz 3 vor, was als kleine Instandhaltungsmaßnahme gilt:

    Die kleineren Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.

    Quelle(n): Zum nachlesen: §28 Absatz 3, Berechnungsverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/BJNR017190...
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Ding von Anfang an kaputt war- weiß der Vermieter das? Steht das im Übergabeprotokoll? Hast du das gleich gemeldet? Dann hast du mit den Kosten nix zu tun. Dann kann er den Vormieter anfragen. Wenn du das verpennt hast, schau in deinem Mietvertrag nach der KLEINREPARATURKLAUSEL. Mit Schönheitsrep. hat dieser Fall nix zu tun. Das wären Malerei und so. Eine gültige Kleinrepklausel muss dich nur zur ZAHLUNG und nicht zur DURCHFÜHRUNG von Rep. verpflichten. Es muss eine Einzelpreisgrenze(100-150Euro) und eine Jahresobergrenze(8% der Jahresmiete) genannt sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ganz klar wer die Heizungsfirma bestellt der bezahlt .Ein kaputtes Ventil ist kein Schönheitsfehler .

    Schicke die Rechnung an deinen Vermieter

  • Royal
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    die kosten für die reparatur trägt der vermieter es sei denn es ist durch dein verschulden etwas passier, du hättest dich aber auch bei der wohnungsübername von der funktionalität der heizung vergewissern sollen, das wird normalerweise in einem übernameprotokll festgehalten und dann bist du im notfall abgesichert

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