Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

entgeldbescheide und andere fragen bafög?

hallo ich möchte gerne bafög beantragen und nun ich soll nicht meine bewilligungbescheide nachweisen (arbeitslos) sondern meine entgeldbescheide!?

was muss ich noch alle hinschicken was die so brauchen außer mietvertrag ?

danke für eure hilfe

1 Antwort

Bewertung
  • Feder
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo steffie,

    Zuständiges BAföG-Amt

    Auch hier ist die Regelung nicht ganz so einfach (insbesondere, wenn es nicht um BAföG für ein Studium geht). Aber mit den folgenden Erläuterungen sollte man weiterkommen ...

    Hochschulstudium

    Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung ("BAföG-Amt"). Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk der Hochschule angegliedert und im selben Gebäude zu finden. Das Amt ist jeweils nur für die ihm zugeordneten Hochschule(n) zuständig. Daher kann man einen BAföG-Antrag erst stellen, wenn man sich bereits an einer Hochschule immatrikuliert hat, denn erst damit steht die Zuständigkeit des Amtes fest. Auch wenn man weiß, an welcher Hochschule man sich einschreiben wird und es dort keine Zulassungsbeschränkung gibt, der Studienplatz also sicher ist, ist ein Antrag vor Immatrikulation wenig sinnvoll, das Amt wird ihn nicht bearbeiten.

    SchülerInnen-BAföG

    Im allgemeinen ist hier eine Stelle der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig. Seid (oder wart) ihr bereits verheiratet, wohnen die Eltern nicht in Deutschland oder will man ein Abendgymnasium, Kolleg oder eine höhere Fachschule besuchen, so ist die Kreis-/Stadtverwaltung am Orte der Schule zuständig.

    BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis der Länder

    Das nach Ländern getrennte BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis [PDF - 49 KB], in dem alle bereits als förderungsfähig bewertete Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge aufgeführt sind, kannst Du entweder hier oder nachdem Du das entsprechende Land aufgerufen hast.

    Die nötigen Formulare für den BAföG-Antrag

    Das BMBF hat alle nötigen Formulare als PDF-Dateien (mit Möglichkeit, sie direkt auszufüllen und so auszudrucken) ins Netz gestellt. Alle benötigten Formblätter findet ihr unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/305.php.

    Formblatt

    Erläuterung Wann benötigt?

    Formblatt 1

    Antrag auf Ausbildungsförderung immer

    Anlage 1 zu

    Formblatt 1 beim Erstantrag sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung und beim Antrag auf Auslands-BAföG

    Anlage 2 zu

    Formblatt 1 falls Kinderbetreuungszuschlag möglich (AntragstellerIn hat Kind/er und wohnt mit ihnen in einem Haushalt)

    Formblatt 2

    Bescheinigung nach §9 BAföG immer

    Viele Hochschule liefern mit den Semesterunterlagen auch eine Bescheinigung nach §9 BAföG mit, dann diese an Stelle des Formblatt 2 abgeben!

    Formblatt 3

    Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter immer (außer bei elternunabhängigem BAföG, Ehegatte/-in aber auch dann)

    Formblatt 4 nur von Ausländerinnen und Ausländern beim Erstantrag abzugeben - wenn auch die Eltern und der/die Ehegatte/in keine Deutschen sind

    Formblatt 5

    Leistungsnachweis normalerweise nach dem 4. Fachsemester, siehe hier

    Formblatt 6

    Auslands-BAföG zur Beantragung von Auslands-BAföG

    Formblatt 7

    Aktualisierungsantrag bei jedem Aktualisierungsantrag (nur interessant, wenn Eltern aktuell weniger verdienen)

    Formblatt 8

    Vorausleistungen nur bei Antrag auf Vorausleistungen

    Wohnt Ihr zur Miete, könnt Ihr für den Nachweis der Mietkosten folgenden Vordruck nutzen (haben wir vom Studentenwerk Karlsruhe, kann aber überall verwendet werden), den der/die VermieterIn unterschreiben muss:

    Mietkostenbescheinigung (PDF-Datei, ca. 50 kB)

    Tipps zum Erstantrag

    Unterlagen zusammenstellen / Formloser Antrag (wenn noch was fehlt)

    An dem Ausfüllen der Anträge kommt ihr leider nicht vorbei. Ihr solltet dies so schnell wie möglich nach Erhalt eures Studienplatzes tun, da BAföG erst ab dem Antragsmonat bezahlt wird, für vergangene Monate gibt's nichts mehr! Zum Glück könnt ihr Unterlagen aber auch nachliefern, d.h. wenn ihr z.B. die nötigen Unterlagen betreffs des Einkommens eurer Eltern nicht rechtzeitig beibringen könnt, dann stellt den Antrag schon mal und gebt an, das ihr die fehlenden Unterlagen nachliefern werdet. Das ganze könnte so wie auf unserem Beispiel eines formlosen Antrages aussehen. Trotzdem zählt dann das Datum eures (noch unvollständigen) Antrags für die spätere Auszahlung.

    Nicht vergessen solltet ihr ...

    Falls ihr noch kein eigenes Girokonto haben solltet, dann solltet ihr spätestens jetzt eines einrichten, denn schließlich soll das BAföG euch auch direkt erreichen. Fast alle Banken, Sparkassen oder die Postbank bieten für Studierende oder SchülerInnen die kostenfreie Führung eines Girokontos an (gegen Nachweis, dass ihr studiert).

    Ihr solltet einen Ordner anlegen, in dem ihr alle Unterlagen aufbewahrt, die im Zusammenhang mit dem BAföG-Antrag relevant sind. Heftet Kopien aller Unterlagen, die ihr beim Amt einreicht, dort ab. Ebenso auch alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge) und jeden Schriftverkehr, den ihr mit dem Amt führt. Es empfiehlt sich, von allen Gespächen (auch telefonischen) mit MitarbeiterInnen des BAfög-Amtes eine Aktennotiz anzufertigen und abzuheften. Diese sollte die wichtigsten Inhalte des Gesprächs, Datum und Name des/der MitarbeiterIn enthalten. Bei Rückfragen oder gar Streitigkeiten mit dem BAföG-A

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.