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Anzeige wegen "Schwarz-Arbeit, was muß ich dabei beachten?
Mein Mann und ich malochen wirklich hart, um uns "unsere Brötchen" zu verdienen, aber das soll nicht das Thema sein.
Nun sind wir dahinter gekommen, dass unser "Hausverwalter" einen auf krank spielt, um vorzeitig an die Rente zu kommen, aber trotzdem bei unserem Vermieter sowohl als eben genannter, als auch als Erntehelfer usw. arbeitet.
Das ganze ist natürlich nicht an gemeldet.
Nee, bei aller Liebe, da platzt mir die viel besagte "Hutschnur"!
Wo kann ich solch einen Schmarotzer an zeigen und muß ich dafür eindeutige Beweise bringen oder reicht eine eidesstattliche Versicherung?
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Mich würde das Verhaten, deines Hausverwalters ebenfalls sehr ärgern, da teile ich deine Meinung aber ich sehe es so, dass jeder Mensch für sich selbst verantwortlich sein sollte. Menschen anschwärzen finde ich als keinen guten Charakterzug, das erinnert doch schon an die Methoden aus dem kalten Krieg...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Frage beantworten dirr am Besten die zuverlässigen Melder von YC, die kennen sich mit Melden und Mobben bestens aus.
- rohrbruchLv 5vor 1 Jahrzehnt
der grösste lump im ganzen land, das ist und bleibt der denunziant.
herzlichen glückwunsch zu deiner kleinlichen, primitiven einstellung.
- wowLv 4vor 1 Jahrzehnt
Leute die "krank spielen" sind oft tatsächlich krank und können aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur unberechenbar werden. Seid ihr wirklich sicher, dass die Mini-Jobs nicht angemeldet sind? Es ist in jedem Falle Vorsicht geboten, schon um selber kein Verfahren auf Schadenersatz z.B. wegen Rufschädigung / Geschäftsschädigung zu riskieren.
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- vor 1 Jahrzehnt
Beachte:
Bei so ner Anzeige würde ich gern anonym bleiben!!!!
Sonst hast Du nur Ãrger mit deiner Wohnung..etc..
- SpassvogelLv 5vor 1 Jahrzehnt
Dafür ist der Zoll zuständig. Der Link ist unten, da gibt es Adressen. LeistungsmiÃbrauch ist bald schon ein Volkssport und gehört angezeigt. Er wird kräftig zur Kasse gebeten und du muÃt dieses nur melden. Das Mietverhältniss kannst du dann aber abhaken und ich würde mir umgehend eine neue Wohnung suchen. Eidesstattlich geht garnicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gehe zur Polizei. Teile dort eure Beobachtungen mit. Wenn möglich mit Angabe zu Ort, Datum, Uhrzeit, weiteren Zeugen.