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Jasminle fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Mein Nachbar hat 3 Kettenhunde wo finde ich Hilfe?

ich weiss das eine Stunde Freigang dem Hund zusteht was diese aber leider nicht bekommen.

Sie haben auch den Sommer über das Winterfell dran gehabt und ich kann es einfach nicht mehr mit ansehen wie die LEIDEN müsssen.

Haben so oft den Tierschutz gerufen leider tun die nicht dagegen unternehmen.

An wenn könnte ich mich wenden?

20 Antworten

Bewertung
  • Anna
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich stelle immer wieder fest, dass die tierschutzgesetze in deutschland echt unter aller ....... sind.

    in österreich ist es verboten, hunde an der kette zu halten.

    für deutschland hab ich folgendes gesetz gefunden:

    § 7

    Anforderungen an die Anbindehaltung

    (1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.

    (2) Die Anbindung muss

    1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,

    2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,

    3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.

    (3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.

    (4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.

    (5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.

    (6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1, nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.

    (7) Die Anbindehaltung ist verboten bei

    1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,

    2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,

    3. einer säugenden Hündin,

    4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.

    ich finde es auch seltsam, dass der tierschutz sich die situation nicht mal wenigstens ansieht!?

    vielleicht bringt es was, wenn du dich bei der polizei erkundigst, oder beim amtstierarzt.

    du kanns auch versuchen bei anderen tierschutzorganisationen hilfe zu bekommen.

    wie wärs mit den "vier pfoten"?

    hast du schon mal versucht mit dem halter zu sprechen? vielleicht kann man ja doch vernünftig mit ihm reden?

    ich hoffe, du kannst etwas bewegen.

    alles gute

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tierschutz rufen allein,bringt nichts.

    Du musst eine Anzeige machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein die tuen auch nichts solange die tiere fressen trinken haben

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du weiß welche Rasse ...... dann wende dich an einen Hundeverrein in deiner Nähe .... die werden oft ernster genommen !

    oder an ein Tierheim ,Hundeschule usw.. ! Diese Mitarbeiter kennen auch die zuständigen Behörden auf dem Rathaus !

    Wenn es dir wert ist ...... kannst Du auch eine Anzeige gegen den zuständigen Bearbeiter beim Tierschutz machen ! Die Polizei muss jeder Anzeige nachgehen !

    aber ob das was raus kommt ist fraglich !

    In Deutschland wird leider ein Tier immer noch als Sache behandelt !

    mfg spukyindianer

    Quelle(n): Hundehalter Ps . Kettenhaltung ist in Deutschland eigendlich verboten , nur unter strengen Auflagen unmd Bedingungen .... " legal" erlaubt ! Betreff : ... mit dem Halter reden !! Das wird sie bestimmt schon gemacht haben .. ( setze ich mal vorraus ) Einem Menschen der DREI verwahrloste Hunde an der Kette hält , spreche ich jegliche Vernunft und Einsicht ab !!!!!! mfg spukyindianer
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Nachbar weiß schon, was er tut.

    Kümmer Dich um Deine eigenen Angelegenheiten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ein Bekannter von mir ist Tierarzt und hat den gleichen Fall erlebt. Er hat das ganze an das Veterinäramt weitergeleitet, die sind dafür zuständig. Die führen dann Kontrollen durch, können Strafen erheben und im Notfall die Tiere auch beschlagnahmen.

    Ein Veterinäramt hat im Normalfall jeder Landkreis, also wenn du dich bei deiner Gemeinde/Stadt erkundigst oder am Landratsamt, die können dir auf jeden Fall die Adresse und Telefonnummer sagen.

    Ich finde es schön, dass du dich so dafür einsetzt. Also wie gesagt, das Veterinäramt ist dafür zuständig (zumindest hat es sich in unserem Landkreis zuständig gefühlt)

    Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also..warum der Tierschuitz nichts dagegen macht ist mir ein retzel......

    Versuch mit dem Nachbarn zu reden oder nimm eben andere Organisationen zur Hilfe.

    Ich weis nicht ob Polizei dagegen was tun könnte!

    Vllt. ja wenn du eine Anzeige machst und sie einen guten Weg nehmen.....ABER sie können sich genauso an den Tierschutz wenden der wieder nichts dagegen tun kann....

    Also versuch mit dem Nachbarn zu reden!

    Manchmal werden dann erst einem Menschen die Augen geöffnet.Es gibt eben verschidene Besitzer.Frag ihn Ob er vllt Hilfe benötigt??

    Vllt (aber nur wenn er es vorschlägt so ist es am besten glaub wenn er das tut) fragt er dich ob du für eine zeit einen abnehmen könntest??

    Das wär doch was?

    Naja aber nur wenndu ein richtig Hundeliebhaber bist! ;) =)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das mit dem Winterfell ist Blödsinn!

    Das mit der mangelnden Betreuung regelt der Tierschutz/ Veterinäramt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Woher weißt du, dass die keinen Auslauf bekommen? Stehst du 24 h am Fenster und beobachtest die?

    2. Darf ein Tierschutzverein nicht mehr als du. Wenn du ihnen deine Sorgen mitteilst, dann schauen sie sich die Lage an und versuchen mit dem Halter zu sprechen und bieten Hilfe an.

    Das kannst du auch tun.

    3. Wenn die Hunde mal für eine Stunde an der Kette im Hof angeleint sind, ist das prinzipiell nicht schlimm. Vielleicht muss zu dieser Zeit das Tor offen sein und der Besitzer verhindert damit nur, dass die Hunde hinaus laufen. Angeleint zu sein tut nicht weh. Dabei kommt es eher darauf an, ob jemand zur Aufsicht da ist und wie lang die Hunde dort angebunden sind. Haben sie im Sommer ein schattiges Plätzchen? Steht immer ein Napf mit Wasser da?

    4. Es gibt nunmal Rassen mit "ausgeprägtem" Fell. Der Fellwechsel vollzieht sich übrigens von allein. Da muss man nicht nachhelfen. Vermutlich handelt sich einfach um eine Rasse mit entsprechender Haarpracht. Die meisten Hunde kommen damit aber auch im Sommer gut zurecht, wenn sie nicht schon mit Alter oder Krankheit kämpfen.

    Wenn du Kontakt mit dem Halter aufnimmst, bedenke bitte, was für empfindliche Menschlein wir Hundehalter manchmal sind. Mach niemanden Vorwürfe (da blocken die meisten ab), sondern Frage erst mal, was Sache ist (du interessierst dich sehr für Hunde und würdest gern mehr erfahren). Frag wieviel Auslauf so ein Hund braucht usw. Dadurch kannst du schon einiges in Erfahrung bringen. Vermutlich geht es den Tieren bei weiten nicht so schlecht, wie du denkst.

    Du kannst dich auch nochmals an den Tierschutzverein wenden. Sag ihnen, dass du das bereits öfter gemeldet hast und sich an der Situation nichts geändert hat. Bitte um eine Erklärung, warum man dort nicht hilft.

    Sollte es sich wirklich um Tierquälerei handeln, bleibt dir nur die Anzeige bei der Polizei (im Notfall kannst du auch bei Tierquälerei die 110 wählen). Für die Einhaltung der Gesetze sind nämlich genau die zuständig. Mach immer fleißig Fotos/Videos. Im Ernstfall wird Beweismaterial benötigt, wenn die Hunde keine körperlichen Auffälligkeiten haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach eine Anzeige beim zuständigen Veterinäramt, die müssen jeder Anzeige nachgehen.

    Hab das auch gemacht als ich mit einem Bekannten zum Welpenkauf ging und die Hunde unter erbärmlichen zuständen gehalten worden.

    Die Besitzerin hat darauf hin eine Auflage bekommen wie sie die Hunde unterzubringen hat wenn sie dagegen verstößt bekommt sie die Tiere weggenommen und erhält ein Tierhalteverbot (gilt für alle Tiere nicht nur für Hunde).

    Bin vom Veterinäramt immer auf dem laufenden gehalten worden.

    PS: einen Welpen haben wir nicht gekauft da wir so etwas nicht unterstützen.

    Ich weiß das hier in Sachsen nur Hunde an der Laufleine gehalten werden dürfen und das auch keine 24h am Tag, es muß ein Zwinger vorhanden sein (wenn es ein Hof und Wachhund ist)

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