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STVO, Zu schnelles Fahren und Strafen?
Vor 2,5 Monaten wurde ich mit 80 am Ortsende fotogr.
Wann verjährt , 3 Monate?, die Strafe exakt und wie kann ich mich mit einer Rechtschutzvers. währen?
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo Verkehrssünder,
leider ist mir das auch schon öfters passiert, Unaufmerksamkeit, vermeintliche Zeitnot u.a.
Ich hatte aber immer Glück und es gab wenigstens keine Flensburg-Punkte, nur Euros mußte ins Staatssäckel rüberwachsen.
Ich hatte auch schon weiteres Glück, denn wie Du bereits fragst, beträgt die Verjährungsfrist ab Erfassungstag 3 Monaten für die Ausstellung eines Bußbescheides.
Wenn die Ämter überfordert sind, wird Dir also nach Ablauf von 3 Monaten kein Bußgeldbescheid mehr ins Haus flattern.
Hast Du aber den Bescheid schon, reumütig und schnell zahlen und beim nächsten mal besser aufpassen.
Wurden Punkte fällig, so kannst Du in Flensburg Deine Sünderdatei abfragen und die Zeitdauer bis zur Löschung des Eintrages erfragen.
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Es gibt keine Versicherung für "dummes verhalten".
Solchen Leuten wie Dir, sollte man den
Lappen auf Lebenszeit entziehen.
Quelle(n): Eigene Kinder - Johann JLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das heiÃt daà du FuÃgänger wirst denn dein Lappen ist erst mal weg
Bin in einer 30Zone 76km/h gefahren
Da du in der Probezeit bist wirst du zu 100%iger Sicherheit zur Nachschulung gehen müssen, der Spaà hat mich 175euro gekostet, die Strafanzeige insgesamt 150euro, also insgesamt eine tolle teure Sache! Na ja ich wurde im Mai geblitzt, die Geschichte war Anfang Dezember abgeschlossen! Man lernt daraus, das ist doch schon mal was gutes, zumal ich derbst Glück gehabt habe!Ich hatte zu der Zeit Sturm frei und hab mir 5 Minuten vor Fahrtantritt das letzte Köpfchen geraucht, aber in dem Moment des raus winkens hab ich nicht mal annähernd daran gedacht...und die guten Beamten zum Glück auch nicht!Ansonsten musst du mit einem Monat Fahrverbot rechnen und auch Punkten! Für die 46km/h zu schnell hab ich 4 Punkte bekommen!Deine Probezeit wird ebenfalls auf 4 Jahre verdoppelt.........
AuÃerhalb geschlossener Ortschaft: 80 € + 23,50 € Geb.; innerhalb geschlossener Ortschaft: 100 € + 23,50 € Geb. Jeweils 3 Pkt. in Flensburg
Schau einfach da nach
Oder frage einfach bei der Polizei nach
Quelle(n): http://www.bussgeldkataloge.de/ - Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja es gibt diese 3 monatige Verjährungsfrist - die allerdings durch verschiedene Aktivitäten der StraÃenverkehrsbehörde unterbrochen werden kann, etwa Ãbersendung eines Anhörungsbogens wo man sich zur Sache äuÃern kann - A + O der Strafverfolgung ist immer die Art und Weise der Messung der Geschwindigkeit und die Qualität des Fotos - Deine Rechtsschutzvesicherung tritt hierauch ein - Du solltest einen Anwalt mit Schwerpunkt StraÃenverkehrsrecht beauftragen, der erst einmal in die Akten der Behörde schaut um zu sehen, wurde ordnungsgemäà gemessen bist Du auf dem Foto überhaupt erkennbar -
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das verjährt erst nach mehreren Jahren und eine Rechtsschutzversicherung hilft dir da kein Stück - bist du zu schnell gefahren, haftest du dafür auch selbst.
- vor 1 Jahrzehnt
Also währen kannst du dich dagegen gar nicht. Wer zu schnell fährt muà halt mit den konsequenzen leben.