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I fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ich wohne unter Untermiete. Darf der Mieter immer wieder in der Wohnung kommen ( also jedes Mal wenn er will )?

In mein Vertrag steht nicht so etwas(ob er darf oder nicht) Aber die allgemeine Gesetze bezüglich der Untermiete, erlauben so etwas?

Er hat mir gesagt, dass er immer wieder kommen darf, wenn er will, weil er auch seine eigene Schlüssel hat,dass sie SEINE Wohung ist, und er nicht fremd ist und die Wohnung gehort ihm (er ist auch Mieter ich bin Untermieter). Ich bin sehr jung, fremd und unerfahren, ich glaube deshalb nimmt er keine Rücksicht auf meine Rechte(und mein "Privacy"). Ich finde das nicht in Ordnung, aber wie ist es GESETZLICH? Verletzt er meine Rechte? Ich würde gerne Abschnitte von der Gesetz lesen, und vielleicht ihm zeigen

(Es tut mir Leid für die Sprachefehler, ich bin Ausländerin und Studentin in Deutschland :) )

Update:

er ist gestern in die Wohnng gekommen, und hat mir gesagt, dass er wieder kommt,aber dass er vorher anrufen wird.Er hat gestern abend einmal angerufen aber ich bin eingeschlafen und habe nicht geantwortet(den Anrufbeantworter weiss ich nicht wie zu benutzen, und er weiss dass ich das nicht benutze, trotzdem hat er ein Nachricht gelassen)heute fruh konnte er noch einmal anrufen, ABER er hat in die Wohnng einfach reingekommen, und hat mich auch gesagt, die Schlüssel von der Tür auszuziehen, wenn er heute wieder kommt.

Ich fühle dass meine Rechte sind ernst abgetreten! ich habe Angst in der Wohnung zu bleiben wenn er hier kommt, (er ist ein fremden Mann und ich bin nur ein junges Mädchen ohne Kraft)... Ich versuche ihm zu sagen, dass ich das nicht in Ordnung finde wenn er immer kommt(und OHNE vorher anzurufen),und meie Rechte von ihm zu schützen..aber ab jetzt ich muss ehrlich sein, dss ich Angst hab, das mehr zu tun,weil er sich darüber geärgert hat und sagt immer dass er der Recht hat

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, Dein Vermieter darf "nicht" in die Wohnung kommen wenn er will!

    Wenn Gründe vorliegen die vermietete Wohnung zu besichtigen, muß sich der Vermieter vorher "Anmelden" und genau mitteilen an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er dies vorhat! Ohne vorherige Anmeldung brauchst Du Ihn nicht in die Wohnung zu lassen! Wenn er trotzdem ohne Voranmeldung einfach so hereinspaziert ist dies Hausfriedensbruch und sogar als Nötigung auszulegen! Du musst nicht dulden, dass Er unerwüscht in Deiner Wohnung herumspaziert! Sowas geht natürlich in keinem Falle!

    Wenn in Deinem Mietvertrag diesbezüglich keine Angaben gemacht sind, musst Du seine bodenlose Frechheit auch nicht hinnehmen!

    Klicke mal hier und informiere Dich über die "Unverletztlichkeit" der Wohnung! Und lass den Typen in keinem Falle mehr unangemeldet in die Wohnung! Im Ernstfall hilt die Polizei!

    Quelle(n): Eigene Meinung!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz klar, der will was von dir und kommt deshalb immer wieder rein um dich eventuell mal nackt zu sehen.

    Das ist verboten und verletzt eindeutig das Persönlichkeitsrecht.

    Ich würde das Schloss austauschen und wenn er frech wird dann sage ihm dass er gar nichts aber auch gar nichts in deinem Zimmer zu suchen hat. Er hat es vermietet und somit seine Rechte abgetreten.

    Wenn er das nicht begreifen will, dann suche dir eine andere Wohnung oder, und das ist vielleicht besser du nimmst dir einen Anwalt.

    Wir aber darauf hinauslaufen dass du dir trotzdem etwas anderes suchen solltest. Scheint ein alter Spanner und Widerling zu sein.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, dieses Problem wurde hier schon mal abgeklärt. Vielleicht hilft dir diese Seite, bitte unten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du die komplette Wohnung gemietet hast, darf Dein vermieter nicht ins Haus kommen. Auch als Untermieter. Hast Du nur ein Zimmer gemietet, darf er nicht ins das Zimmer. Tausche einfach das Schloss aus.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich nehme an, du hast ein oder zwei Zimmer als Untermieter gemietet. In diese Zimmer darf der Vermieter

    1. nur mit deinem Einverständnis

    2. nur wenn du selbst anwesend bist

    3. nur nach Anmeldung

    4. nicht so oft wie er das vielleicht möchte.

    => Schlösser austauschen und fertig!!! Und nicht unterkriegen lassen. Im Zweifelsfall Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch.

    Hausfriedensbruch

    Ein Mietwohnungseigentümer hat nicht das Recht, die Räumlichkeiten des Mieters ohne dessen ausdrückliches Einverständnis heimlich zu betreten. Rechtlich gesehen ist dies nicht nur ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Mieters, sondern laut Strafgesetzbuch (StGB)eine Straftat. Sie kann sogar mit Gefängnis bestraft werden.

    Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ist der Mieter abwesend, und der Vermieter muss eine akute Gefahr abwehren (etwa einen Wasserrohrbruch), so darf er die Wohnung betreten.

    www.imo-welt.de

  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das das er NIEMALS..Er nutzt deine unerfahrenheit aus. Gehe unbedingt zum Anwalt..Das Schwein MUSS man bremsen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, mit der Vermietung hat er die Rechte an der Wohnung (oder dem Teil der Wohnung) an Dich abgetreten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein er darf nicht einfach so kommen, er muss dir bis zu 3 Wochen vorher bescheid sagen, wenn er die Wohnung sehen will. Wechsel das Schloss aus.

    Quelle(n): Eine Freundin hatte auch das Problem
  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, er kann kommen wann Du es willst.. Und wenn er kommen möchte, muss er sich vorher anmelden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein! Wenn er kommen und gehen will, hat er sich anzumelden und auch nur bei Einverständnis die Wohnung zu betreten. Hat er einzelene Bereiche der Wohnung zum eigenen Gebrauch zurückbehalten - so darf er allerdings JEDERZEIT dort einkehren.

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