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Wie lang muss eine Glaserei zur Reparatur abgegebene Gegenstände aufheben?

Hallo Leute, kennt sich damit vielleicht jemand aus?

Letztes Jahr im Sommer ist die Scheibe meiner Küchentür kaputt gegangen, mein freund hat sie dann auch gleich zu unserem Glaser gebracht...

Allerdings hat dieser im vergangenen Jahr seine Filiale bei uns zu gemacht und hat das meiste was nicht abgeholt wurde weg geschmissen.

Jetzt habe ich da vor 3 Monaten mal angerufen und gefragt, ob die Tür denn noch existiert und er meinte er ruft zurück, wenn er im Lager nach geschaut hat. Einen Anruf von ihm habe ich noch nicht erhalten und immer wenn ich anrufe geht die Buchhalterin ans Telefon und sagt das er gerade nicht da ist oder ich es wann anders noch einmal probieren soll... hoffnungslos.

Kann es denn sein, das er die Tür nicht mehr hat, aber sie eigentlich noch aufheben hätte müssen?

Gibt es da auch eine Regel, das man so wichtige Gegenstände, wie eben Türen, ein paar Jahre aufheben muss?

Eine Verjährungsfrist? Oder dergleichen?

Kann mir da bitte jemand helfen?

Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank im vorraus.

MfG,

die ratlose Harmony***

Update:

okay dankeschön! endlich eine Antwort! :)

Dann probier ich es jetzt noch ein paar Mal, ansonsten muss ich eben anders vorgehen.

Aber vielen lieben Dank.

Update 2:

@Hubert: Da es eine lange und persönliche Geschichte ist, habe ich nur das nötigste oben geschrieben! Die Scheibe wurde kaputt gemacht und das nicht von mir und deshalb sah ich es auch nicht ein mich darum zu kümmern!

Und der Glaser ist nun mal auch nicht der zuverlässigste,da er letztes Jahr weder Adresse noch den Namen aufgenommen hat und auch zweimal nicht zum Termin kam,als es darum ging,die Tür abzuholen!

Das Ganze tut aber nicht zur Sache finde ich.

Ich möchte lediglich wissen, ob ein Glaser denn das Recht hat eine Tür weg zu schmeissen oder nicht.

Und wenn er sie weg hat, dann kann er es mir doch einfach sagen,dann muss ich eben eine neue kaufen.

Ich möchte jetzt nur keine neue Tür kaufen, wenn die Möglichkeit besteht die alte wieder zu bekommen, da dies eine Sonderanfertigung von einem mittlerweile pensionierten Schreiner war!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Glaser hat nicht das Recht eine Tür weg zu werfen, die er in Reparatur hat. Nicht gut ist das du dich jetzt erst darum kümmerst.

    Du solltest aber so schnell wie möglich die Tür repariert einfordern, wenn nötig mit Anwalt.

    Und das Unmissverständlich für den Glaser.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich darf er nichts wegwerfen. Aber nach Umzug etc geht halt manches verloren. Vielleicht wird es in der Werkstatt von einer Ecke in die andere geräumt. Du brauchst in diesem Fall viel Geduld, es wird sich schon anfinden. Wöchentlich vorbei gehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Prinzip muss er die ihm anvertrauten Sachen bis zum St.-Nimmerleinstag aufbewahren, da verjährt nichts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bedauere, aber wenn Du jetzt im im November 2009 schreibst, dass im Sommer "vor einem Jahr" wegen einer kaputten Glasscheibe eine Küchentür von Deinem Freund zwecks Reparatur zum Glaser gebracht wurde, brauchst Du Dich nicht wundern, dass diese nicht mehr vorhanden ist! Wenn man eine "Sache" zur Reparatur gibt fasst man so oft und so lange nach, bis man die "Sache" repariert wieder zurück hat! Nach einem Jahr hätte ich mich gar nichtt mehr getraut beim Glaser nachzufragen ob er die Tür noch hat! Offensichtlich habt Ihr die fehlende Küchen- Tür auch nicht vermisst!

    Tut mir leid aber so sehe ich es!

    Quelle(n): Eigene Meinung!
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