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Ösi-Pickerl gekauft - nicht geklebt - 120.- Strafe?
Hallo, ich habe auf der Fahrt nach Salzburg an der Grenze eine Vignette gekauft und gut sichtbar oben auf gelegt, weil ich sie für die kurze Zeit nicht hinkleben wollte. Heute kam per Einschreiben die Zahlungsaufforderung Ersatzmaut über 120€ aus Österreich, da ich lt. Kameraüberwachung kein Pickerl kleben hatte. Kaufbeleg habe ich noch - gilt das zum Erlass?
Jetzt probier ichs mal mit Widerspruch und Kaufbeleg. Sollt ja wirklich reichen... Danke für eure Hilfe!
7 Antworten
- Tatoo1Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
du könntest Glück haben wenn du einen Kaufbeleg vorweisen kannst...Hast du eine Rechtschutz Versicherung? Wenn ja dann informiere dich dort über rechtliche Schritte.lg.
- BerkanaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Tja, das Pickerl muss geklebt werden, sonst könnt ja jeder herkommen und untereinander Pickerl oder Kassenbeleg tauschen. Du wirst zahlen müssen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, gilt nicht!
Wenn das "Bäbberle" nicht aufgeklebt ist, dann kannst du es ja theoretisch für x Fahrzeuge verwenden oder an Verwandte/Bekannte weitergeben.
Ich würde also nicht sagen, dass du es nicht aufgeklebt hast, sondern dass es sich, aus welchen Gründen auch immer, wieder gelöst haben muss und deshalb für die Kamera nicht erkennbar war, da es sich an der Windschutzscheibe am Heizungsschlitz befand, was du aber erst nach Fahrtende bemerkt hast.
Füge den Kaufbeleg hinzu und schreibe denen, dass du die Angelegenheit damit als erledigt betrachtest. Falls sie der Ansicht wären, die Sache weiter verfolgen zu müssen, wirst du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein das Pickerl muss an einem der angegebenen Punkte gekelbt werden, ansonsten Zahlt man Ersatzmaut. Steht aber auch auf der Rückseite der Vignette.
lg Traveler
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- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich finde es eine Schweinerei und Abzocke in Reinkultur was sich die Ãsterreicher erlauben,denn Fakt ist,wenn man ein Leihfahrzeug hat,z.B.,von SIXT oder Europcar,gibt es mächtig Ãrger bei der Rückgabe wenn da irgendsolch Aufkleber klebt an der Scheibe.
Die grössere Schweinerei an der Sache ist,das sich der deutsche Gesetzgeber sich einen Dreck drum schert wenn deutsche Autofahrer von der österr. Polizei drangsaliert werden und zur Kasse gebeten werden,da hier solch Knöllchen d.h.,die Geldstrafe,in Deutschland eingetrieben werden kann und darf von den Ãsterreichern !!!,d.h.,auch eine Erzwingungshaft ist somit kein Problem.
Und das die Ãsterreicher sehr gerne die Deutschen sich krallen ist bekannt,da es völlig egal ist wie und wo man solch Vignette hinklebt,selbst wenn man es vorschriftsmäÃig klebt,heiÃt es zu 100%:bitte zahlen sie.
Ich würde mir nichtsdesdotrotz einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen und gegen an stinken,da du den Kaufbeleg hast und somit nicht ohne Vignette unterwegs gewesen bist,ich selber fahre garnicht nach Ãsterreich,da diese Raubrittermethoden bzw.,Wegelagerei der Ãsterreicher mir auf`m Sack geht und komisch nur das andauernd die Deutschen Autofahrer gemolken werden?!
- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
SüÃe, Du bist dem Kauf einen Vertrag eingegangen und dieser besagt, auf der Rückseite der Folie nachzulesen, daà das Pickerl geklebt werden muÃ. Egal wie lang die Strecke ist. Alles andere kann als Betrug gewertet werden. Ergo Du muÃt zahlen. Die Ãsterreicher verstehen da übrigens keinen SpaÃ.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da war vor einigen Wochen ein bericht darüber im Fernsehen. Du bist verpflichtet den Pickerl aufzukleben, da man ihn sonst in einem anderen Auto verwenden könnte. Nach österr. Gesetzen ist diese Strafe angemessen und richtig.