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Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Der Vater meines Mannes ist vor zwölf Jahren gestorben.

Er hat damals kein Testament hinterlassen, deshalb ist es ja,soweit ich weiß, gesetzlich festgelegt, daß seine Frau (meine Schwiegerhexe!!!) die Hälfte, und mein Mann und seine beiden Geschwister, je ein Sechstel erben.

Jetzt ist die Situation die, das die drei Kinder das Haus schon vor zehn Jahren verkaufen wollten, Schwiegerhexe, die damals schon in Stuttgart mit einem anderen Mann zusammenwohnte, das aber nicht wollte, weil sie ja, wenn sie hier wäre, eine Unterkunft bräuchte.

Jetzt möchte aber sie das Haus schnellstmöglich verkaufen.Deshalb haben die drei Kinder gesagt, das sie gerne nochmal Einsicht in die Unterlagen haben möchten, um sich ein Bild darüber zu verschaffen,was noch an Restschuld vorhanden ist, was abbezahlt wurde usw.

Schwiegerhexe schickt ihnen stattdessen die Annonce für den Hausverkauf und behauptet stur und steif, daß sie nicht genau wüßte, wo sie all die Jahre hingezahlt habe.

Ich glaube, daß sie uns einfach verarscht, denn soweit ich weiß, hat sie bereits mehrere Kredite über das Haus aufgenommen, angeblich immer zu Renovierungszwecken (neue Fenster, Dach undicht...)

Komischerweise ist aber nie was passiert.

Kennt sich jemand damit aus? Wir haben doch das Recht, zu erfahren, was da passiert, wollen schließlich nicht später mit einem Berg von Schulden dastehen, trotz Hausverkauf.

Danke für Eure Hilfe

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    also ist vor 12 Jahren, als der Erbfall eingetreten ist, ein Erbschein beantragt worden und entsprechende Korrektur des Grundbuches erfolgt - Am schnellsten geht es, wenn einer der Mitarben mit Personalausweis ins Grundbuchamt geht und sich einen Grundbuchauszug geben läßt - mit 10,00 € Gebühren für das Gericht habt ihr dann zumindest Klarheit über die eingetragenen Grundschulden - wie der aktuelle Stand ist sollten die Miterben spätestens dann mitgeteilt bekommen, wenn sie zur Unterschrift unter einen Kaufvertrag vor einem Notar eingeladen werden - Alleine kann die Schwiegermutter nämlich nicht wirksam veräußern -

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Schlußfolgerungen bezüglich der Erbanteile nach dem BGB ist richtig. Es handelt sich demnach um eine Erbengemeinschaft. Eine Hypothek auf das Haus kann nicht ohne Wissen und Zustimmung aller Eigentümer aufgenommen werden, es sei denn, die Kinder hätten der Mutter die Verfügungsgewalt über das Gesamterbe eingeräumt. Darüber müßte es aber entsprechende Notarverträge geben, die dann bei der Bank vorgelegt werden und über die Dein Mann informiert sein müßte. Ebenso verhält es sich mit dem Verkauf; alleine kann sie gar nicht verkaufen. Darüber hinaus wird eine Hypothek im Grundbuch eingetragen, es müßte also einfach sein, darüber die noch bestehende Grundschuld herauszufinden. Was ich nicht verstehe ist der Hinweis, sie weiß nicht, wo sie all die Jahre hingezahlt hat. Bedeutet dies, dass das Haus noch belastet war und die Schulden bisher von ihr alleine getragen wurden? Eigentlich hätte sie für die Hälfte des Hauses ja an die Miteigentümer Miete zahlen müssen. Oder wurde diese mit der Schuldentilgung verrechnet?

    Die Sache scheint etwas kompliziert zu sein, sicherheitshalber würde ich an Eurer Stelle die Dinge mit Hilfe eines Rechtsanwaltes aufdröseln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bevor es zu viele Missverständnisse gibt und ihr eventuell dann vor einem Schuldenberg steht würde ich an eurer Stelle lieber einen Anwalt befragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Schwiegerhexe Darlehen aufgenommen hat, dann hat sie das auf ihren Namen. Ansonsten hättet ihr mit unterschreiben müssen.

    Wer ist denn offiziell Eigentümer des Hauses/Grundstücks?

    Ich an eurer Stelle würde mal Einsicht in das Grundbuch nehmen.

    Dort seht ihr doch genau, in welcher Höhe Grundschulden eingetragen sind und sonstige Lasten/Beschränkungen.

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