Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Frage wegen Hundehaftpflicht?
Mein Vater ging vor zwei Wochen mit meinem Hund Gassi. Er traf andere Hundebesitzer. Sie unterhielten sich, die Hunde vetrugen sich. Dann gingen beide weiter. Mein Papa leint meinen Hund ab, dieser läuft zu dem fremden(angeleinten) Hund zurück, die zwei schnuppern und plötzlich beisst der fremde Hund zu. Mein kleiner Terrier musste zum Tierarzt weil er schlimm verletzt war. Jetzt sagt der Halter des fremden Hundes das er die Tierarztrechnung nicht zahlt und einen Anwalt einschalten will.
Wie sieht das jetzt aus weil mein Kleiner nicht angeleint war ??
Muss der Halter des fremden Hundes zahlen ? (sein Hund ist ein Rottweiler)
Ja, das ist wohl wahr.
Es ist schon schlimm genung das der Rotti ihm den "Hintern aufgerissen" hat. Er hat ihn zum Glück am falschen Ende erwischt.
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
du musst nachschauen, ob dein Hund auch abgeleint versichert ist. Dann muss er zahlen, außer er hat dich vorher informiert, dass sein Hund bissig ist, bist doch du schuld.
Tipp: Ruf deine Versicherung an, schilder denen alles und die werden dir dann schon sagen, ob du zahlen musst oder nicht.
Zu Rottweiler: Die stehen nicht in jedem Bundesland auf der Liste, deswegen "normaler Hund". Kein Maulkorb, keine Leinenpflicht.
Lieben Gruß (*Daumen-drücken*)
- staebchenLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dein kleiner war nicht angeleint,ergo musst du zahlen!!!
Aber warum will der andere Halter einen Anwalt einschalten?????
Und Rottweiler haben keine Maulkorbpflicht,das sind keine Listenhund
@shetan!!!!
Rottweiler sind in berlin KEINE listenhunde und haben auch keine generelle Leinenpflicht!!!
Bevor du so einen Müll verbreitest,mache dich erst mal kundig
- vor 1 Jahrzehnt
Tut mir echt leid für deine kleene, aber die Rechnung werdet ihr zahlen müssen. Weil Hundi war nicht angeleint. Und noch was ob Rottis einen Maulkorb tragen müssen oder nicht kommt auf das Bundesland an. Hier in NRW müssen ALLE Rottweiler einen Maulkorb oder eine Maulschlaufe tragen es sei denn sie haben eine Befreiung. Und noch was Rottweiler SIND Listenhunde sie stehen auf der 2er Liste und gelten damit als gefährliche Hunde.
Hoffe ich konnte Helfen und noch alles gute.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Tut mir leid für Deinen Kleinen, aber daran trägt Dein Vater die Schuld. Man sollte NIEMALS einen unangeleinten Hund auf einen angeleinten Hund zulaufen lassen, vor allem, wenn sie sich nicht kennen. An der Leine fühlen sich auch ansonsten friedfertige Hunde immer besonders stark. Das war ziemlich leichtsinnig,
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In dem Fall müsst ihr die Rechnung selber tragen.
Wenn dein Hund zu einem angeleinten Hund läuft und dieser zubeisst, kann der andere Hundehalter eigentlich nix machen.
Tut mir echt leid für deinen Kleinen :-( Ich hab selbst einen Terrier.
Ich weiÃ, was das für Kämpfernaturen sind :-)
Wahrscheinlich wars sogar Glück, dass der Rotti an der Leine war ....
Ich würd die Rechnung bezahlen und mich freuen, dass mein Hund wieder gesund wird
- LE-TinaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Tut mir echt leid für deinen Kleinen und dich ,aber die Rechnung wirst du allein bezahlen müssen
Wie du richtig erkannt hast ,dein Hund war nicht angeleint und damit habt ihr Schuld
Hoffe dein Hundi erholt sich schnell wieder und geht in Zukunft dem Rotti aus dem Weg .Könnte sein das Deiner sich "rächen" will .Gerade Terrier sind da "Kämpfer"
PS. Rottweiler müssen NICHT automatisch Maulkorb tragen ,nur wenn sie schon mal auffällig waren
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der andere Halter muss nicht zahlen da seiner angeleint war und wenn ihr das so nicht regeln könnt wird es teuer fürdich/ deinen Vater da es dann sein kann das du auch die Anwaltskosten über nehmen musst, welche Rasse der andere Halter hat ist ganz egal deiner war ohne Leine das ist Fakt, der andere ist im Recht.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nur, wenn der Rottweiler schon einmal auffällig geworden ist und der Amtsatierarzt durch amtlichen Beschluss Maulkorbpflicht angeordnet hat, dann dürftest Du eine Chance auf Ãbernahme der TA-Kosten durch den Halter des Rottweiler haben -
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Man kann sich einigen,daà der andere Hundebesitzer,seiner Versicherung den Schaden am Tier meldet,aber die Versicherung,wird sich streuben,da Dein Hund nicht angeleint war.Mit viel Glück,bekommt man dann einen Teil.Da der Typ sich aber weigert,muà Du den Schaden selbst bezahlen,da Dein Hund nicht angeleint war.Rottweiler,müssen im Ãbrigen,nicht in jeder Stadt,oder Gemeinde,einen Maulkorb tragen.Gilt nämlich nicht für ganz Deutschland,der Maulkorbzwang.Weià ich,da ich auch einen Rottweiler habe.
- vor 1 Jahrzehnt
Er muss zahlen Dein Hund war zwar nicht angeleint aber der Rottweiler hätte einen Maulkorb tragen müssen das ist Pflicht in Deutschland somit hat er auch er fahrlässig gehandelt und ein Rottweilerbesitzer muss seinen Hund angeleint unter Kontrolle bekommen er hat sich strafbar gemacht!!!! Geht zum Anwalt und lasst euch das nicht gefallen und lasst euch keine Angst machen !!!