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Führerschein ab 17 ? Begleitperson ?
Ich möchte gern meinen Führerschein ab 17 machen.
Ich muss aber eine Person für die Begleitung eintragen lassen.
Das Problem ist meine Mutter hat zwar einen Führerschein kann aber nicht mehr Auto fahren, weil mein Vater immer gefahren ist und sie nicht wollte. Es ist schon 15 Jahre her seit sie gefahren ist.
Kann ich sie als Begleitperson trotzdem eintragen lassen ?
4 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hier mal ein Auszug aus dem Gesetz.
(5) Die begleitende Person
1.
muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2.
muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3.
darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__48a.html
Da steht nichts davon das sie auch Fahrpraxis haben muss. Also kann sie eingetragen werden.
Es ist unkritisch. Eingreifen darf sie nicht, nur beraten.
Möglicherweise bekommt sie dann wieder Lust auch mal wieder selber zu fahren. Spielst Du Fahrlehrerin. ;-)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eigentlich ja, nur der Sinn der Sache ist ja das die Begleitperson dir Tipps gibt und aus eigenen erfahrungen spricht nur die Erfahrungen deiner Mutter sind ja schon ein bisschen älter also ob das dann den Sinn der Sache ist musst du selber wissen!
Hast du keine anderen Verwandten, Freunde deiner Eltern oder so?
Hier die Bedingungen die die Begleiter erfüllen müssen!
- vor 1 Jahrzehnt
gute frage.denk mal nich.glaub mal das sie nich mehr geeignet ist,also einiger vergessen hat=)