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Was tun bei andauernder nächtlicher Ruhestörung?
Meine " nette Nachbarin" 20 Jahre jung, hat einen neuen Freund, mit dem sie des Nachts im Treppenhaus lautstark ihre Beziehungsprobleme diskutiert. Letzte Nacht um 0 Uhr 15, und um 2 Uhr 30, und das so lautstark das ich wach wurde, und nicht nur ich, mein Sohn auch!
Ich habe sie schonmal Nachts um halb 4 darauf hingewiesen das sie besser mal die Uhr gelernt hätte, anstatt Kinder zu bekommen, aber das interessierte sie nicht!
Wenn sie es nicht ist, dann der versoffene russische Nachbar, der Nachts ihren Kinderwagen die Kellertreppe runter wirft, oder die Gasleitungen mit den Füßen bearbeitet, und das mit Kippe im Mund.
Ich bin nicht die einzige die sich bereits beschwert hat, was kann man denn noch tun?
@ clever: Und ich finde es unverschämt, das sie die komplette Nachbarschaft wach hält mit ihrer Brüllerei, und das mitten in der NACHT! Ich bin alleinerziehend UND berufstätig! Mein Sohn und ich MÜSSEN schlafen!
Sie lebt hier nicht alleine!
Es wurden bereits vor einiger Zeit Unterschriften gegen die beiden gesammelt, aber ich kläre das lieber erstmal persönlich und nett. Aber das scheint nicht zu fruchten! Leider. Sie ist selber Mutter, und ihr Kind ist ständig bei der Tante. Dann kann man ruhig Nachts mal laut sein! Das eigene Kind bekommt das ja nicht mit!
Das der versoffene Nachbar Russe ist, stellt ein Problem dar, da er mich nicht verstehen würde! Ich spreche kein russisch!
12 Antworten
- サクラ 春野Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
@ clever: Wie bist du denn drauf? Sie hat eine ganz normale Frage gestellt.
Wie wäre es, wenn du ihr " Wohnungssharing" anbietest? Du ziehst eine Woche in ihre Wohnung und sie, mit Kind in deine ruhige Wohnung.
Und du regeslt das ruhig, freundlich und höflich mit den nächtlichen Ruhestörern.
Wir besuchen dich auch gerne im Krankenhaus.
Viel Spass dabeiund immer schön cool bleiben
- wowLv 4vor 1 Jahrzehnt
in einem Mietshaus ist grundsätzliche Abhilfe über den Vermieter möglich, weil dieser zur Einhaltung der Hausordnung und zur Wahrung des Hausfiedens (über die Hausordnung / Mietvertrag) verpflichtet ist.
- der nächste Weg ist der zum Vermieter. Sollte dort keine wirksame Unterstützung durch Ermahnung, Abmahnung oder fristlose Kündigung der Störenfriede zugesagt werden, bleibt noch der Anwalt (Mietminderung).
In aktuellen Fällen, z.B. bei Nachtruhestörung kann man die Polizei herbeirufen und gleichzeitig Anzeige gegen den Larm-Verursacher erstatten, was mit einer Ordnungsstrafe verbunden ist.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine Freundin von mir hatte ein ähnliches Problem und hat dann einen Anwalt eingeschaltet .Der hat ihr folgendes geraten:
Führe Buch ! Schreibe auf wann, es wie lange laut war.
Dann schreibe den Vermieter an ,(Kopie des Lärmprotokolls mit beifügen )und fordere ihn (mit Fristangabe ) auf , etwas dagegen zu unternehmen.
Wenn sich deine Nachbarn , die sich auch gestört fühlen , bei den Briefen namentlich mit nennen lassen - umso besser.
Wenn der Verm. nichts unternimmt und du ihn einige Male darauf hingewiesen hast , mache eine Mietminderung.
Dazu würde ich mir dann aber von einem RA etwas schreiben lassen und es nicht eigenmächtig tun.
Wichtig
Immer Kopien des Schriftvorgangs aufheben, und wenn möglich per Einschreiben zum Vermieter senden.
Ich wünsche dir gute Nerven.
@Zu Clever
Was hat die Fragestellerin denn so schlimmes gesagt?
Sie hat sich doch völlig anständig ausgedrückt.
Oder stört es dich das sie erwähnt hat das der versoffene Kerl ein Russe ist?Na das ist doch wohl nicht ihre Schuld .
Unverschämt ist es, wenn man seine Nachbarn nachts nicht schlafen lässt und ihnen den eigenen Lebenswandel aufdrängt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hilft nur eins, Polizei rufen und Anzeige wegen fortgesetzter Ruhestörung erstatten. Ergo bei jedem Mal wo du aus dem Schlaf gerissen wirst oder es überhaupt zu ruhe störenden Lärm kommt, die Polizei, Tagsüber das Ordnungsamt anrufen und Anzeige erstatten.
Wenn das nicht Fruchtet, bleibt dir letztendlich nur der Auszug in eine andere Wohnung.
Kenne das aus meiner eigen Erfahrung, wo der Teene meiner Nachbarin flügge wurde (16 Jahre alt ) und die Mutti ( Sozialpädagogin )meinte, sie kann ihren Bub jedes Wochenende allein lassen, um sich beim Freund durchorgeln zu lassen. Das stehe ich ihr auch gerne zu, doch nicht wenn jedes Wochenende die Hütte brennt und die Rotznase Party macht.
Nach insgesamt 6 Anzeigen wegen Ruhestörung und Vernachlässigung der Ausichtspflicht, wurde ihr durch die Hausverwaltung nahe gelgt, innerhalb von 3 Monaten auszuziehen.
Was dann auch geschah, ob das immer so ausgeht wage ich zu Bezweifeln.
Also Fleißig Anzeigen, irgendwann, muß das Ordnungsamt handeln.
"TM"
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich bin der Meinung, dass im Akut-Fall die Aufgabe des Hausfriedens als erstes in den Kompetenz-Bereich des Vermieters fällt! Ist natürlich der Fall schon so schwerwiegend sollte auch die Polizei ihre Aufgabe wahr nehmen!
Dem ist aber nicht so! Bei mir im Haus haben mehrere Mieter gegen meine Beschwerde an den Vermieter ausgesagt. Und schon wurde der Schwarze Peter mir zu geschoben! Will sagen, mein Vermieter ist zwar ein großes Wohnungsunternehmen, aber außer das er meine Miete für die asozialen Zustände hier im Haus einkassiert, zeigt er überhaupt keinerlei Kompetenz dies seriös und sachgerecht zu klären!
Da bleibt wirklich nur noch eins, ausziehen und sich für das Unrecht, dass einem angetan wurde, an den Pöbel zu rächen, wenn man Kameraden/innen hat!
- Super AlfredLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du kannst zwar die Polizei rufen, bringt jedoch nicht viel, einzig Lösung, wäre ausziehen.
- vor 1 Jahrzehnt
hä Unterschriften???
ich bitte dich... da kloppt man an und fragt WAS das soll?
wenn dann eine dumme Antwort kommt (bzw eine Drohung seitens eines FREMDEN (oder Parasiten)... ruft man Kameraden/innen an... Noch leben wir hier in Deutschland!!!
- ischdemLv 6vor 1 Jahrzehnt
DU BELEIDIGST MIT DEINEN VORWÜRFEN -
DENKE DARAN AGGRESSION GIBT WIEDER AGGRESSION , welche Ausdrucksweise VON DIR :::
HIER IST SACHLICKEIT GEFRAGT
DIE BESCHWERDEN AN DEN VERMIETER WEITER GEBEN
UND DER MUSS HANDELN
BEZIEHUNGSWEISE IM AKUTFALL DEI POLIZEI RUFEN