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unterhaltszahlung für ehefrau?

Hallo, ich habe mal eine frage und hoffe das einer mir helfen kann.

ich bin jetzt seit 3 jahren verheiratet und möchte nun die scheidung einreichen.

mein noch ehemann ist zum wiederholtenmale fremd gegangen und nicht nur mit frauen :(

da wir uns damals einigten das ich hausfrau werde und er arbeiten geht, stehe ich jetzt vor volgendem problem.

als, er verdient zwischen 2100 und 2600 euro, und müsste mir im trennungsjahr unterhalt zahlen, bis ich wieder auf eigen beinen stehe.

nun weigert er sich aber strickt dagegen und sagt er würde mir 75 euro im monat geben für meine tochter und mich, ich müsse sehen wie ich damit klar komme.

mir würden aber knapp 800 zustehen.

bekomme ich hartz 4 um endlich ausziehen zu können, oder wird man mir da einen strich durch die rechnung machen? ich will hier unbedingt raus, da er jeden abend wenn er kommt streit anfängt, jetzt darf ich nicht mal mehr das bad benutzen, er meinte ich könne ja bei den nachbarn duschen.

wie komme ich aus dieser hölle so schnell wie möglich raus, ohne das meine tochter weiter darunter leidet?

es ist nicht sein kind, meine kleine maus habe ich mit in die ehe gebracht :)

ich hoffe mir kann jemand helfen

6 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So lange wie ihr beide in der Wohnung gemeldet seit kannst du kein Hartz IV beantragen. Stand mal vor dem selben Problem. Zunächst bin ich in der Wohnung geblieben und habe ihn vor die Tür gesetzt. Da er sich nicht umgemeldet hat blieb mir nur Kindergeld und Erziehungsgeld. Leider bin ich mit meinem Sohn nicht ins Frauenhaus gegangen. Ich habe auf blauen dunst eine Wohnung gemietet in der Hoffnung das die ARGE zahlt und mich umgemeldet. Sie hat gezahlt. Wohnungseinrichtung habe ich nicht bekommen da mir die Hälfte ja rein rechtlich zugestanden hätte. Dafür hätte ich zum Gericht gehen müssen und sagen müssen: Ich kann mit meinem Kind nur rohes Gemüse essen. Dann währe mein Ex dazu gezwungen worden. Da ich aus dem Mietvertrag nicht raus kam (er hat die Miete nicht gezahlt) hatte ich dann 8000Euro mietschulden, Anwaltskosten, Gerichtskosten. Trennungsunterhalt läuft nächsten Monat die dritte Gerichtsverhandlung. Getrennt sind wir seit drei Jahren und geschieden seit einem Jahr. Die Klage ist mitlerweile umgewandelt in Nachscheidungsunterhalt. Hartz IV möchte die Klage wg. rückwärtigen Unterhaltszahlungen haben. Es geht um Unterhaltszahlungen aus 06/07/08. Gedrückt hat er sich bisher erfolgreich und ich hoffe das es langsam mal endlich zur Ruhe kommt. Wovon ich aber nicht ausgehen kann da momentan wieder ein Nachforschungsantrag läuft wo er wohnt und ich mir mit meiner Teilannerkennungsurkunde zur Auskunftspflicht den A... abputzen kann.

    Ich hätte mir viel früher Unterstützung durch eine Frauennothilfe, Frauenhaus, psychosozuialer Dienst, etc. holen sollen. Aber letztendlich wer nicht will kommt auch da drumherum. Sieh zu das du so schnell wie möglich auf eigenen Füßen stehst und verlass dich nicht auf Unterhaltszahlungen. Dein Noch Ehemann ist ein Sch.... Hol dir professionelle Hilfe damit du nicht wie ich in irgendwelche Fallen tapst.

    Um meine Wohnung einzurichten habe ich meine Lebensversicherung gekündigt. Von den paar Kröten mir gebrauchte Möbel gekauft, Freunde, Bekannte und Verwante haben so einiges noch aus Kellern gegraben und auf einiges hab ich vorerst verzichtet.

    Kindergeld steht dir zu bzw. deiner Tochter. Geht es auf sein Konto änder das schnellstmöglich. Hast du kein eigenes Konto eröffne dir ganz schnell eins, das brauchst du eh für einen Hartz IV Antrag. Melde dich beim Einwohnermeldeamt als getrennt lebend. Damit kannst du zumindest Unterhaltsvorschuß für deine Tochter beantragen falls der leibliche Vater nicht zahlt.

    Was du jetzt schnellstmöglich tun kannst ist die Telefonseelsorge anrufen, meist wissen die nützliche Adressen in deiner Umgebung die dich Unterstützen können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    dir kann in diesem Fall nur noch der Anwalt helfen, den zu der Weigerung an dich Unterhalt zu zahlen, kommen hier noch Straftatbestände hinzu.

    Da du genau soviel Rechte an der Wohnung hast wie er ( Ehepartner) ruf die Polizei, sage das du Angst vor deinem Mann hast und er dich nichts mehr in der Wohnung benutzen läst. Denke daraufhin wird dein Mann einen Platzverweis erhalten, der ihm den Zutritt für 10 Tage untersagt. Er muß dann den Schlüssel abgeben und darf in ein Hotel oder sonst wo hin.

    Diese 10 Tage Platzverweis mußt du Nutzen um mit einem Rechtsanwalt eine Verfügung zu erwirken, die ihm, deinem Mann, es auf lange Sicht verbietet, sich dir der Wohnung oder dem Kind zu nähren. Alles weitere wird dann durch den Anwalt forciert, Gericht, Urteil, Unterhalt, höhe des Unterhalts u.s.w.

    Schmeiss den Typ aus der Wohnung, die Polizei ist dabei sehr behilflich.

    °

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also erst mal wegen dem Unterhalt .Den muss er nur für dich bezahlen ! Es ist ja nicht sein Kind .

    Suche dir so schnell wie möglich Rechtsauskunft ,ist kostenlos

    Dann kannst du auch auf dem Sozialamt Hilfe suchen ,wegen neuer Wohnung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für den Trennungsunterhalt gibt es klare Richtlinien, die außerdem noch sehr schlicht gehalten sind und besagen: vom Gesamteinkommen sollte im Trennungsjahr jeder der Partner 50 % des verfügbaren Einkommens erhalten - also Einkommen Ehemann plus Kindergeld geteilt durch 2 - Für den Zeitraum der Weigerung zu zahlen wirst Du darlehnsweise auf Antrag Hartz IV-Leistungen erhalten - Wende Dich an einen Anwalt, wenn er weiterhin sich seiner Unterhaltspflicht entziehen will -

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    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh zum Anwalt. Er kann weinen was er will, wenn ein Gericht sagt, er hat zu zahlen und er tuts nicht, kannst Du eine Kontosperre erreichen, d. h. er kann nichts abheben, bis DU bezahlt bist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer freiwillig und ohne Not auf Einkünfte verzichtet, der bekommt keine Bezüge nach SGB2.

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