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Ebay-Käufer sagt nach Kauf, er hat nicht so viel Geld!?
Hi Leute,
ich habe gestern etwas über Ebay versteigert.
Der Käufer hat mir nach dem Kauf eine Nachricht hinterlassen mit folgenden Sätzen:
>ich entschuldige mich ich kann es nicht abkaufen weil ich nicht so viel geld habe.es tut mir wirklich sehr leid.<
Wie soll ich dagegen vorgehen? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
13 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich denke Du solltest in dem Fall den ganz normalen eBay Weg gehen.
Da Deine eBay-Gebühren aufgrund des höchsten Gebots berechnet werden musst Du die auch zahlen - denn eBay weiss ja im Moment noch nichts von Deinem "Pech".
D.h. Du solltest zunächst den Vorgang an eBay melden damit Du Deine Gebühren (auch wenn's nur 3,25 sind) zurückbekommst.
Wenn der Vorgang dann bei eBay zu Deiner Zufriedenheit erledigt ist, gibst Du ihm eine der Wahrheit entsprechende Bewertung - Negativ - aber bitte nicht persönlich werden, sondern eine sachliche Darstellung z.Bsp. "Spaßbieter - kann nicht bezahlen".
Wie die Anderen hier schreiben - "mit dem Troll" würde ich auch sonst nichts weiteres machen - ist bestimmt ein Jugendlicher der sich registriert hat und mal schauen will was so passiert wenn er bietet. eBay wird ihm hoffentlich den Account still legen, was aber nichts zu sagen hat, dann meldet er sich halt unter einem anderen neu an - das ist wie hier - hier gibts auch "Flachbretter" die einfach mal so mitmischen obwohl sie keine Ahnung von der Sache haben - und davon jede Menge.
- SecretsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich würde ihm freundlich aber unmissverständlich klar machen, dass es sich hier um einen gültigen Kaufvertrag handelt und somit auch der Kaufpreis zu zahlen sei. Wenn das Geld nach einer Woche nicht überwiesen ist, wirst Du es Ebay melden und eine Strafanzeige wegen Kreditleistungsbetrug in Erwägung ziehen, weil es strafbar ist, etwas zu kaufen, wo man im Vorfeld weiss, dass man es nicht bezahlen kann.
Somit sparst Du Dir auch das Geld für einen Anwalt, denn es ist wirklich ein Straftatbestand. Aber dafür musst Du ihn vorher in Verzug setzen, sprich eine Frist zur Zahlung.
@@@ Klar kannst Du drüber hinwegsehen, wie es hier viele meinen, aber somit werden die Spassbieter nie gebremst, weil nie jemand etwas unternimmt. Aber meist reicht allein schon die Androhung solcher Massnahmen, und Sie bekommen es mit der Angst zu tun.
PS: Wenn Du ihn nach einer Woche bei Ebay meldest und keine Einigung erzielt wird, dann erstattet Ebay Dir die Gebühren.
- vor 1 Jahrzehnt
Nicht lange diskutieren
.Du hast auch die Möglichkeit,es einem unterlegenem Käufers anzubieten.
Käufer bei Ebay melden.Passend bewerten,und von zukünftigen Auktionen bei Dir ausschließen.
Ware unterlegenem Käufer anbieten.Meist sind es nur Centbeträge,die eine Auktion entscheiden.
Hab so auch schon einiges ge- und verkauft.
Ebay gebühren kannste ja versuchen,von ihm erstattet zu bekommen.Wird sich aber dann evtl. lange hinziehen.
Quelle(n): Eigene Erfahrung - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Kommt drauf an um welchen Preis es geht.
Der Ebayer hätte sich ja auch vorher überlegen können,oder wissen müssen,ob er sich das leisten kann oder nicht.
Verlange auf jedenfall die Gebühren dazu.Und mach bei ebay eine Meldung wegen nicht bezahlter Ware.
Und wenn sich dann noch nichts tut....dann schlecht bewerten.
Wenn er neu ist,kann das der Ausschluss bei ebay bedeuten.
Ich hoffe ich konnte helfen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Lass dir deine Angebots-Gebühr und die eBay-Verkaufsgebühr von den Troll bezahlen und stelle den Artikel nochmal ein!!
- Z O N KLv 4vor 1 Jahrzehnt
ne schlechte Bewertung abgeben und die Gebühren zurück verlangen . Meist ist der Streitwert zu gering um dagegen zu klagen .
Quelle(n): eigene Erfahrung - siggi_coLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es kommt in so einen Fall wie bei dir würde ich sagen immer auf die Summe des versteigerten Artikels an.Leider hast du nicht mit geschrieben wie hoch die in deinen Fall ist.Wenn es sich um einen sehr geringen Betrag handelt würde ich nichts weiter groß unternehmen.Eine schlechte Bewertung für den Bäcker-Burschen kannst du ja leider als ,,Verkäufer" auch nicht abgeben,das dürfen seit die neuen Regeln- AGBs bei Ebay in Kraft sind nur noch Käufer machen.Auch nehme ich an das der Bursche der nicht das Geld zum bezahlen hat und bei dir mitgesteigert hat noch ein halbes Kind ist.und das alles ein bisschen im Übereifer gemacht hat.Als er dann merkte das Problem mit dem Geld und nicht bezahlen können,hat er sich bestimmt auch schon selber Gedanken darüber gemacht das es Unsinn-Blödsinn-schon Dummheit von ihm war bei dir bis zu dieser Summe (die er nicht mehr bezahlen kann) mitzubieten.Wenn das nicht so währe hätte er dir warscheinlich auch keine E-Mail geschickt und sich bei dir entschuldigt und das es ihm jetzt hinterher leid tut.Wenn ich in deiner Stelle wäre würde ich den Artikel den du versteigert hast den 2.höchst-Bietenden deiner Auktion verkaufen.Eine gepfefferte E-Mail mit einigen scharfen Worten darin,die ihn an seine Dummheit für das mitsteigern und dann nicht bezahlen können erinnert würde ich ihm aber auch noch schreiben.So in wie der @Alex schreibt sehe ich die ganze Sache auch.
- vor 1 Jahrzehnt
Melde bei Ebay nicht bezahlte Ware. Dann bekommst Du Deine Gebühren und die Verkaufsprovision zurück.
Außerdem wird der Käufer gesperrt, wenn er sich öfter als Spaßbieter betätigt.
Nach Erledigung des Streitfalles kannst Du die Ware wieder einstellen.
Außerdem kannst Du ihn negativ bewerten und auf Deine Liste der unerwünschten Käufer setzen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Meldung bei eBay machen,
Verkaufsprovision zurückerstatten lassen,
und gut ist.
Anwalt usw. ist doch Käse bei Kleinkram.
Noch dazu sehr kleinkariert.