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Was kann ich tun ? Strom abgestellt, weil Mitbewohner nicht gezahlt hat !!!?
Hallo Leute, ich bitte hiermit um Rat ! Ich wohne in einer WG, und da wurde jetzt der Strom abgestellt, weil mein Mitbewohner weder Nachzahlung noch Abschläge bezahlt hat !!! Leider läuft der Vertrag beim Stomanbieter auf unser beider Namen ! Komme ich aus der Nummer iergendwie raus , oder habe ich als treuzahlende die totale Arschkarte gezogen ???? P.S. : Ich habe die Wohnung bereits gekündigt, allerdings bekomme ich in einer neuen Wohnung wahrscheinlich auch keinen Strom, weil die bisherige Schuld auch auf meinen Namen läuft !!! Kann ich mich iergendwie von dieser Schuld befreien lassen ? Ich kann schliesslich beweisen, dass ich regelmässig gezahlt habe !!!
8 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn beide unterschrieben haben haften sie gesamtschuldnerisch, d.h. der Gläubiger kann sich aussuchen bei wem er das Geld einklagt.
Wenn du beweisen kannst, dass du immer bezahlt hast musst du deine Ansprüche gegen den Mitmieter geltend machen.
Ergo musst du erst die Schulden zahlen und danach deine Ansprüche gegen den Mitmieter geltend machen.
Wenn du den Stromanbieter wechselst wirst du auch einen anderen Stromerzeuger als Vertragspartner bekommen.
Bis jetzt ist vermutlich noch kein Eintrag in die Schufa erfolgt. Zögerst du zulange mit der Rückzahlung "eurer" Schulden und wird ein Titel gegen dich erwirkt, wird deine Schufaauskunft negativ.
Biete dem Gläubiger eine Ratenzahlung an - halte sie ein - und schicke deinem Mitbewohner einen Mahnbescheid über die gefordertet Summe. Legt er innerhalb von 14 Tagen keinen Widerspruch ein - kann man hier vermuten - dann hast du einen Titel gegen ihn und kannst das Geld bei ihm pfänden. Vorausgesetzt es ist etwas zu holen, wenn nicht, kannst du ihn zur eidesstattlichen Versicherung verpflichten und das alle 3 Jahre, bis er zahlt bzw. zahlen kann.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn beide unterschrieben haben, dann haften sie auch für den anderen voll!
So ist das Leben.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mary, du hast die Arschkarte gezogen.
Ihr haftet gegenüber dem Stromanbieter gemeinsam. Dieser kann sich also
an jeden von euch wenden.
Dir bleibt es überlassen, deinen Mitbewohner anschließend zu verklagen.
Nur bedenke: wo nichts zu holen ist, hat auch der Kaiser sein Recht ver-
loren.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast also die Beträge brav entrichtet und nur der Anteil des Mitbewohners ist nicht angekommen? Das könntest Du als Argument verwenden.... und mit der Ratenzahlung beginnen. Immerhin habt Ihr BEIDE unterschrieben und haftet automatisch BEIDE als Gesamtschuldner.
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- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
1. Ihr haftet als Gesamtschuldner - also jeder für die aufgelaufene Summe -
2. Du hast einen Ersatzanspruch auf die Beträge, die Du zwecks Weiterleitung an den Energieversorger an ihn schon gezahlt hast plus einen Schadensersatzanspruch gegen den Mitbewohner auf 50 % der Summe, die Du jetzt möglicherweise noch an den Stromversorger zahlen mußt - ob was zu holen ist mußt Du wissen -
3. Der Stromanbieter wird - sollte die offene Schuld nicht beglichen oder keine Einigung ( Teilzahlungsvereinbarung ) erfolgt sein - einen neuen Stromanschluß nicht in Betrieb setzen -
Die Sache würde wesentlich vereinfacht, wenn Dir Dein treuloser Mitbewohner zumindest schriftlich bestätigen würde, daß er von Dir die Summe XY insgesamt zur Weiterleitung an das Versorgungsunternehmen erhalten hat -
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Zähler auf beide gemeldet ist seid Ihr Gesamtschuldner. Du hast also immer noch für die Schulden aufzukommen. Dann hast Du wieder das Anrecht in der neue Wohnung den Strom geliefert zu bekommen. Du kannst Dir das Geld von Deinem Mitbewohner holen.
- LE-TinaLv 6vor 1 Jahrzehnt
schreibe an den Anbieter und belege das du immer bezahlt hast .Dann hast du wenigstens in der neuen Wohnung keine Probleme .Aber es kann trotzdem sein ,das du die alten Schulden mit tragen musst