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A,
Lv 4
A, fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Maklercourtage fällig?

Ich habe einen etwas komplizierteren Fall und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich bin selbst Makler und habe meine eigene Mietwohnung vermakelt. Was mir nicht bewusst war, war das dies laut Vermittlungs-Gesetz nicht erlaubt ist. Die Interessenten haben mir einen Zettel unterschrieben, dass Ihnen die Höhe bekannt ist (somit akzeptiert wurde). Die Hausverwaltung hat mein Handeln geduldet, jedoch keinen offiziellen Auftrag erteilt. Nun meine Frage: Kann ich einfach eine Kollegin um Hilfe bitten, dass Sie eine erneute Rechnung schreibt (die andere habe ich bereits schriftlich storniert)? Müsste dann gezahlt werden, obwohl nur ich anwesend war?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Deine Kollegin hat die Wohnung nicht vermittelt. Das wäre wohl Betrug.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Markler, der gleichzeitig Eigentümer oder Verwalter ist, darf keine Provision verlangen.

    Tut er es dennoch, so macht er sich des versuchten Betruges strafbar.

    Kommt der Vertrag zur vollendung, so ist bereits der Betrug vollendet.

    Ein Mieter, der diese Klausel nicht kennt und dennoch unterschreibt, kann den Vertrag im nachhinein für NICHTIG erklären und Anzeige erstatten.

    Wenn Du einer Kollegin, die in dem selben Immo-Büro arbeitet wie Du, den Auftrag gibst eine erneute Rechnung auf ihren Namen auszustellen, so macht sie sich des gemeinschaftlich begangenen Betruges, Tateinheitlich mit Gewerbsmäßig handelnd strafbar.

    Sollte es herauskommen, Steuerprüfung, Zufall, Überweisung (Vermietername/Marklername), Gerede, usw., wird das ganze sehr übel ausgehen.

    Versuche es damit, das Du den Mietern einfach die Provision erläßt!

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    warum machst du dir da solche gedanken? du weißt ja jetzt das es betrug ist, falls sie dir das geld schon gezahlt haben gebe es ihnen zurück und teile den mietern mit das da ein fehler unterlaufen ist.

    da werden die sicher nix machen, im gegenteil die werden sich eher freuen geld zurück zu bekommen.

    dann den gedanken zu hegen eine kollegin um hilfe zu bitten.......

    das geht gar nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du möchtest Unrecht zum Recht hinbiegen, interessant.

    Magst also zur Beihilfe zu einer Straftat anstiften. Lerne besser aus Fehlern, anstatt faule Eier zu legen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne mich nicht damit aus, doch ich bin der Meinung, das du als Makler dieses hättest wissen müssen.

    Als Mieter würde ich die neue Rechnung nicht bezahlen,wie ja schon geschrieben wurde, war deine Kollegin nicht anwesend und du hast die Wohnung vermittelt.

    Woher soll ein Mieter wissen das du keine Gebühren verlangen darfst wenn du es selbst nicht weißt.

    Quelle(n): eigene Meinung
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