Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

darf man billig einkaufen und bei ebay teurer verkaufen?

Darf ich im Internet etwas billig einkaufen und dann bei Ebay mit etwas Gewinn wieder verkaufen? Oder muss man sich irgendwie als Verkäufer anmelden? und wenn wie? Oder gibt es ein Limit wie viel man an Neuware verkaufen darf ohne sich als Verkäufer melden zu müssen?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    sobald du bewußt Ware günstig einkauft und sie anschließend mit Gewinn wieder verkaufen möchtest, handelst du gewerblich.

    Gerade bei Ebay ist vorsicht geboten wenn du z.B als privat angemeldeter Verkäufer nur oder überwiegend neue Ware verkaufst.Die Konkurenz schläft nicht und du kannst dir ganz schnell eine Abmahnung von den netten Anwälten einkassieren.Dies kann ganz schön teuer für dich werden.

    Also besser ein Gewerbe anmelden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sollte das Ernst gemeint sein? Natürlich ist JEDES Gewerbe anmeldepflichtig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Aber die Chance das du es dann verkaufen kannst ist ziemlich gering.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anmelden und alles Wichtige durchlesen:

    https://scgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterEnte...

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    natürlich kannst du die ware die du günstiger bekommen hast, auch teurer wieder verkaufen, jedoch stellt sich die frage, wirst du es auch hinbekommen, mit dem verkaufen? :)

  • vor 1 Jahrzehnt

    vor allen dingen must du darauf achten, das es keine Intimate sind, sonst kann es verdammt teuer werden für dich

    rechtsanwälte suchen danach im internet und auch bei ebay

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wieso sollte man dies nicht dürfen?

    Wenn Du dies allerdings mit mehreren Gegenständen machen möchtest, solltest Du es als gewerblich kennzeichnen und den Gewinn auch versteuern.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar darfst Du das.

    Beachte aber, daß es dann keine Privatverkäufe mehr sind und das Finanzamt Interesse zeigt.

    D.h. Du solltest das als "Gewerbe" mit allem Drum & Dran betreiben - sonst wird´s evtl. teuer ...........

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, wenn Du nicht gerade eine volle Lager-halle unterhältst.

    Grüße Uwe

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.