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EU-Führerschein mal anders gefragt?
Folgende Frage:. Ich bin weder im Besitz noch war ich jemals im Besitz eines (EU) Führerscheins. Habe auch sonst keine Probleme einen Führerschein in Deutschland zu beantragen. Weder MPU Probleme, noch sonstige Auflagen. Sprich: Führerscheinmässig habe ich eine absolut saubere Weste. Viele suchen einen (EU) Führerschein, wegen MPU oder sonstigen Problemen... Mir gehts einfach nur darum, wie die Rechtslage aussieht, wenn ich einfach nur aus Kostengründen einen EU-Führerschein, ausserhalb Deutschlands, machen möchte. Und wie sehe aus auch in folgenden Fall aus. Ich würde zu meiner polnischen Freundin nach Polen ziehen. Sagen wir einfach mal am 01.11.2009 und gleich mit dem Führerschein beginnen und diesen am 01.12.2009 erhalten (sind nur hypot. Daten). Dürfte ich mit diesen ohne Probleme in Deutschland fahren, bzw. würde ich diesen auch gleich am 01.12.2009 ausgehändigt kriegen, obwohl ich noch keine 185 Tage aufenthältlich in Polen bin? Auf die Antworten bin ich gespannt, da ich im Netz leider immer nur Hinweise für Alk-Leichen oder sonst. Kandidaten finde, den man wirklich NIE wieder eine Fahrerlaubnis erteilen sollte, egal in welchen Land. Sorry, ist nun aber mal so, das ich die Meinung vertreten saufen ODER fahren, beides zusammen geht mal gar nicht...
Diese antworten sind schon mal ein Anfang. Und wie gesagt. Es interessiert mich einfach mal, wie das mit Leuten halt so ist, die verkehrsmässig KEINE Probleme in Deutschland haben. Sprich Leute, die hier ganz legal in Deutshland einen FS machen können, aber auch ein wenig aufs Geld achten. Vorallem alle Reden von EU Freiheiten, Niederlassungsrechten und weiß der Teufel was. Aber irgendwie scheint das in der Praxis doch nicht zu funktionieren. Ich darf mich zwar arbeitsmässig EU weit Niederlassen, aber den Führerschein erst ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer machen????
3 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die 185Tageregel ist eine Schutzvorschrift damit Europa funktionieren kann. Der Grund für diese Regel ist den Missbrauch der Freizügigkeit einzuschränken den es ohne diese Regel gegeben hat.
In Europa sind alle in der EU rechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnisse gültig, egal wo und wann gemacht, egal in welches Land die Fahrerlaubnis erteilt hat. Dazu war es notwendig die Beschränkung der Gültigkeitsdauer von 6Monate aufzuheben und die Umtauschpflicht abzuschaffen. Davor konnte es sein, wer viel in Europa unterwegs war, dass er nach 6Monaten im jeweiligen Land eine neue Fahrerlaubnis beantragen musste. Durch diesen Wegfall steigt die Freizügigkeit in der EU, die Rechtssicherheit steigt. Möchte nicht wissen wie viel Rentner die ihren Lebensabend z.B. zum großen Teil in Spanien verbracht haben, Arbeitnehmer die Eu weit eingesetzt wurden eigentlich ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren. Schlicht aus Unwissenheit. Es ist eigentlich eine tolle Sache wenn mal etwas Bürokratie abgebaut wird.
Die Anerkennung wurde missbraucht, mal schnell über die Grenze und einen neuen Führerschein abholen wenn der Alte weg war. Nationales Führerscheinrecht wurde so ausgehebelt, folglich musste eben eine Regel her die diesen Missbrauch weitgehend verhindert, eben diese 185Tage. Gesetze gelten eben für alle Bürger, und nicht nur für Bürger mit einer gewissen Vergangenheit. Eine Einschränkung das diese Regel nur für Leute gilt denen der Führerschein entzogen wurde ist nicht machbar. Ginge nur wenn es endlich mal das europäische Zentralregister für Fahrerlaubnisse gäbe in denen Sperrvermerke eingetragen sind. Eines der Probleme ist die deutsche MPU die andere EU-Staaten so nicht kennen.
Die 185Tageregel dient der Freizügigkeit indem sie einfach Missbrauch verhindert. Schafft auch Rechtssicherheit für die, die mit ihrer Auslandsfahrerlaubnis gefahren sind.
Für dich bedeutet es, Du kannst beim Erwerb nicht die Freizügigkeit nicht in vollen Zügen genießen, später aber wenn Du die Fahrerlaubnis hast, die volle Freizügigkeit.
Die Nachteile der 185Tage für Unbescholtene muss eben in kauf genommen werden.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
jetzt nur zum erlangen des Scheins musst du minimal 6-12 monate in dem land wo du den schein erlangen möchtest deinen hauptwohnsitz haben und dort auch gemeldet sein, dann werden nachdem du diesen in dem land beantragst innerhalb europa die dafür zuständigen Ãmter angeschrieben ob oder was gegen dich verkehrstechnisch oder strafrechtlich gegen dich vorliegt, verschiedene länder händigen dir das teil eventuell aus aber die deutschen straÃen dürftest du mit einem eintrag nicht benutzen.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nach meinen Wissenstand wurden polnische - auch rechtmäÃig erworbene - von deutschen Behörden schon immer kritisch gesehen - weil viele einfach gefälscht waren - Um in Deutschland fahren zu können muà die Fahrerlaubnis umgeschrieben sein - dazu gehört eine amtliche Bestätigung der polnischen Behörden, wo und wann tatsächlich der Führerschein gemacht wurde -