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müssen wir das bezahlen...?

vor monaten hat bei meinem freund auf dem handy so ein werbe onkel angerufen. es ging um handytest. er soll 95 euro zahlen bekommt ein handy was er testen u bewerten soll. dieses dürfte er behalten.

so doof wie er war hat er zugestimmt (obwohl ich nein gesagt hab) und somit am telefon ein vertrag abgeschlossen. ich seh nicht ein das wir das bezahlen weil ohne unterschrieft könn se ja viel erzählen.

überleg ob ich damit mal zum anwalt gehe oder den ne mail schicke.

was sagt ihr zu dem scheiß?

Update:

nachtrag:

wir haben nichts bekomm sollten erst die 95 euro bezahlen.aber wer kanns beweisen das er auch dran war kann auch wer ganz anderes gewesen sein. wie gesgt ohne unterschrieft trau ich dem frieden nicht.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hast du denn die Ware bekommen? Wenn nicht, musst du eh nicht bezahlen und auch so gilt das Widerrufsrecht, spätestens mit der Lieferung muss sich der Händler darüber belehren. Hat er es, sind die 2 Wochen längst vorbei, hat er es nicht, kannst du immer noch vom Vertrag zurücktreten.

    NACHTRAG:

    Einen wildfremden Menschen einfach mal eben 95 Euro zu überweisen und beten, die Ware kommt, würde ich nicht machen, es riecht förmlich nach Betrug. Egal was der heult, ich würde von ihm nach einen Beweis fragen, wo drinsteht, dass du mit ihm ein Vertrag gemacht hast und gleichzeitig androhen, ihn bei der Bundesnetzagentur wegen Werbeanrufen anzuzeigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein solcher Vertrag muss nicht schriftlich zustande kommen, eine mündliche Abrede genügt da. Nur sehr wenige Verträge müssen tatsächlich schriftlich abgeschlossen werden (z.B. Kaufvertrag über ein Grundstück).

    Seid ihr denn richtig über den Widerruf unterrichtet worden? Grundsätzlich ist die Frist 14 Tage, seid ihr aber nicht korrekt unterrichtet worden, gilt folgendes:

    § 355 I BGB:

    Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

    Ist das nicht erfolgt, habt ihr eine Widderufsfrist von sechs Monaten, § 355 II BGB.

    Nachtrag: Wenn Ware geliefert werden soll, beginnt die Widderufspflicht erst, wenn die Ware beim Empfänger angekommen ist., § 355 II BGB. Demnach kannst du also immernoch widerrufen.

    Quelle(n): Studium
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Widerrufsfrist ist verstrichen - der mündlich geschlossene Vertrag dürfte wirksam sein - Der Verkäufer, der den Vertrag telefonisch klar gemacht hat, wird insoweit als Zeuge benannt möglicherweise gibt es auch Gesprächsaufzeichnungen oder ein Protokoll - die Chancen sind wohl für Deinen Freund nicht so toll -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hat er denn das Handy erhalten?

    Wenn nicht, sollte der Vertrag ungültig sein... es sei denn es wurde um Vorkasse gebeten.Das Beste du du gehst zur Verbraucherzentrale und erkundigst dich über die Firma, die euch das Angebot gemacht hat...

    2. Schriftlichen Wiederspruch einlegen... geht auch nach den 14 Tagen....

    Gut , wenn man einen Anwalt an der Seite hat.

    Ich hab aus solchen Dingen gelernt und ne Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

    Ausserdem sind Werbeanrufe allgemein verboten.

    Das sich die Callcenter nicht daran halten ist allgemein bekannt.

    Noch eine Chance... Lass dir den Vertrag schriftlich geben damit du ihn unterschreiben kannst.

    das werden die Typen nicht können... ergo kein Vertrag... kein Geld..

    Klar gibt es auch mündliche Verträge...

    Wie gesagt.. ein Anwalt ist immer die sichere Seite.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Ihr müßt nichts bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Niemals zuerst bezahlen! (Außer bei ebay). Ein Vertrag ist rechtlich gesehen niemals zustande gekommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Laut Fernabsatzgesetz hat man stets 14 tägiges Rückgaberecht. Auch ohne Angabe von Gründen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich musst du nichts bezahlen.

    Ich hatte einen ähnlichen Fall auch mal in der Familie.

    Das ist alles Betrug.

    Hast du die Ware nicht,musst du auch nichts bezahlen.

    Und selbst wenn du Ware bekommen würdest,kannst du diese ohne Angaben von Gründen zurück geben,also Wiederrufsrecht von 14 Tagen besteht IMMER.

    Kann der Kläger nicht beweisen,das ein Vertrag zustanden gekommen ist,kann garnichts passieren.

    Zum anderen könntest du ihn auch wegen Werbeanrufen (die ja jetzt verboten sind) anklagen.

    Blöd ist natürlich wenn eine Sprachaufzeichnung gemacht wurde,dann hast du etwas mehr ärger,um dagegen anzugehen.

    Jedoch ist eine sogennante Sprachaufzeichnung auch nichts nützliches....denn du hast ja keine Ware,somit ist der Vertrag nicht erfüllt worden.

    Viel Glück

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