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WIe pfände ich für einen Arbeitnehmer das Bruttogehalt beim Arbeitgeber?
Ich habe ein AU, in dem sich der Arbeitgeber unseres Mandanten verpflichtet, EUR 1.200,00 Brutto zu zahlen. Jetzt will ich einen PfüB machen und frage mich, wie ich den Antrag stellen muss, da wir keine EUR 1.200,00 bekommen, wegen der Abzüge...
Vielen Dank schon einmal.
@ Peter K:
Ich will für unseren Mandanten sein Gehalt einfordern! Er hat keins bekommen.
Danke Crimson King, endlich eine konstruktive Antwort. Das Problem ist, dass ich laut AU zwei Beträge habe, die ich geltend machen soll. Ein Nettobetrag wurde schon gezahlt, da stehen nur die Zinsen noch aus.... Werde mal auf der Seite gucken.
9 Antworten
- idril_arienLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Vertrauenswürdige Kanzlei, die bei YC nachfragen muß, wie man eine Vollstreckung durchführt.
Wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, kannst du den Betrag vollstrecken der drin steht. Brutto gleich Netto. Ob der Mandant den Betrag dann selbst noch versteuern muß, sollte der Steuerberater klären.
- Petra01Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn du einen Mandanten hast, dann gehe ich mal davon aus, dass du Anwalt bist. Dann solltest du doch selbst am besten wissen, wie man mit solchen Sachen umgeht.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Weià Euer Mandant, dass seine Kanzlei ihr Fachwissen über YC bezieht?
Okay, Du kennst Aküs, die hier sonst wahrscheinlich kaum einer kennt, aber trotzdem: sehr peinlich...
- GinettaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Solltest du dich bei so einer Frage nicht lieber in deinem Büro erkundigen?
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- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ihr seid ja wohl ein toller Laden - aber spar Dir die Mühe 989,90 € sind pfändungsfrei und das Nettogehalt vom genannten Brutto von 1.200,00 € ist geringer als der Freibetrag - auÃer Kosten wird da nichts posititives produziert - § 850 c ZPO -
Jetzt wird die Sache klarer:
Am schnellsten und effektivsten ist ein vorläufiges Zahlungsverbot in dem das Firmenkonto gesperrt wird - so was von schnell wie der Arbeitgeber dann wird, das hast Du noch nicht erlebt - PfüB dauert zu lange - Du übernimmst einfach die anerkannte Forderung aus dem AU - Zustellung durch den Gerichtsvollzieher -
- o)))Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Also, AU = Anerkenntnisurteil, würde ich mal vermuten? Das mit der Pfändung verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Wem gegenüber willst du was pfänden? Falls du Vollstreckung meinst: Du kannst einfach den Bruttobetrag vollstrecken und diesen im ZV-Auftrag als solchen kennzeichnen. Den Rest erledigt der Gerichtsvollzieher. Oder setz dich mit der Krankenkasse des Mandanten wegen der Höhe der Abgaben in Verbindung.
Ansonsten, wende dich doch mal ans FoReNo-Bord => www.foreno.de
- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
du gehst zur rechtsantragsstelle beim zuständigen gericht mit diese unterlagen und stellst verschärften pfändungsantrag D. dann geht ein vollstrecker los, das ganze program, mit konten dicht u.s.w. falls du mehr fragen hast schreibe mir eine mail bitte
lg
mercedes
die daumenrunterdrücker haben von unseren rechtsmöglichkeiten offenbar keine ahnung :-))) ich schon