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WIe pfände ich für einen Arbeitnehmer das Bruttogehalt beim Arbeitgeber?

Ich habe ein AU, in dem sich der Arbeitgeber unseres Mandanten verpflichtet, EUR 1.200,00 Brutto zu zahlen. Jetzt will ich einen PfüB machen und frage mich, wie ich den Antrag stellen muss, da wir keine EUR 1.200,00 bekommen, wegen der Abzüge...

Vielen Dank schon einmal.

Update:

@ Peter K:

Ich will für unseren Mandanten sein Gehalt einfordern! Er hat keins bekommen.

Update 2:

Danke Crimson King, endlich eine konstruktive Antwort. Das Problem ist, dass ich laut AU zwei Beträge habe, die ich geltend machen soll. Ein Nettobetrag wurde schon gezahlt, da stehen nur die Zinsen noch aus.... Werde mal auf der Seite gucken.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vertrauenswürdige Kanzlei, die bei YC nachfragen muß, wie man eine Vollstreckung durchführt.

    Wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, kannst du den Betrag vollstrecken der drin steht. Brutto gleich Netto. Ob der Mandant den Betrag dann selbst noch versteuern muß, sollte der Steuerberater klären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du einen Mandanten hast, dann gehe ich mal davon aus, dass du Anwalt bist. Dann solltest du doch selbst am besten wissen, wie man mit solchen Sachen umgeht.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Weiß Euer Mandant, dass seine Kanzlei ihr Fachwissen über YC bezieht?

    Okay, Du kennst Aküs, die hier sonst wahrscheinlich kaum einer kennt, aber trotzdem: sehr peinlich...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solltest du dich bei so einer Frage nicht lieber in deinem Büro erkundigen?

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  • Leon
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    lol ... hehe ... herzlichen Glückwunsch deiner Mandantschaft :))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr seid ja wohl ein toller Laden - aber spar Dir die Mühe 989,90 € sind pfändungsfrei und das Nettogehalt vom genannten Brutto von 1.200,00 € ist geringer als der Freibetrag - außer Kosten wird da nichts posititives produziert - § 850 c ZPO -

    Jetzt wird die Sache klarer:

    Am schnellsten und effektivsten ist ein vorläufiges Zahlungsverbot in dem das Firmenkonto gesperrt wird - so was von schnell wie der Arbeitgeber dann wird, das hast Du noch nicht erlebt - PfüB dauert zu lange - Du übernimmst einfach die anerkannte Forderung aus dem AU - Zustellung durch den Gerichtsvollzieher -

  • o)))
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, AU = Anerkenntnisurteil, würde ich mal vermuten? Das mit der Pfändung verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Wem gegenüber willst du was pfänden? Falls du Vollstreckung meinst: Du kannst einfach den Bruttobetrag vollstrecken und diesen im ZV-Auftrag als solchen kennzeichnen. Den Rest erledigt der Gerichtsvollzieher. Oder setz dich mit der Krankenkasse des Mandanten wegen der Höhe der Abgaben in Verbindung.

    Ansonsten, wende dich doch mal ans FoReNo-Bord => www.foreno.de

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer "Mandanten" hat, der weiß das selbst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du gehst zur rechtsantragsstelle beim zuständigen gericht mit diese unterlagen und stellst verschärften pfändungsantrag D. dann geht ein vollstrecker los, das ganze program, mit konten dicht u.s.w. falls du mehr fragen hast schreibe mir eine mail bitte

    lg

    mercedes

    die daumenrunterdrücker haben von unseren rechtsmöglichkeiten offenbar keine ahnung :-))) ich schon

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