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Was sagt ihr zum Maultaschenurteil?
13 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Passt in unsere politische Landschaft.
Arbeitnehmer werden gefeuert, aber Bankern und Managern zahlen wir die Rechnung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eine tolle Methode um unliebsame AN, die sich gewerkschaftlich tätig sind oder älter und so mehr verdienen, mal eben fristlos und sehr kostengünstig zu entlassen.
Wer einen langjährigen AN wegen einer Frikadelle oder Maultaschen raußwirft, hat einen Sprung in der Schüssel. Außerdem sind das nur vorgeschoben Gründe, in Wahrheit sind das die o. g. Gründe.
Es ist schockierend, dass allein schon der Verdacht für eine Kündigung ausreicht. Dem AG passt nicht meine Nase, also sagt er: du hast geklaut, da ist dir Tür. Aber es muss auch gelten, wer klaut, der fliegt, auch wenn es nur ein Kugelschreiber ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Also, wenn das keine soziale Kälte ist, was dann.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es war bekannt, das das Mitnehmen verboten war.
Das Urteil war konsequent.
- Markus R---Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Na, was wohl. Die Arbeitskraft war ihnen zu teuer. Also schmeißen sie sie raus und nehmen eine billigere. Wären es nicht die Maultaschen gewesen, dann eben etwas anderes. Die ganze Sache stinkt doch zum Himmel. Der Arbeitgeber hat die Macht. Und die nützt er aus. Wir haben amerikanische Verhältnisse. In den USA kann ein Arbeitnehmer grundlos gekündigt werden. Und zwar von jetzt auf gleich. Dort gibt es ebenfalls keinen Kündigungsschutz und erst Recht kein Arbeitsgericht. "Wir Deutschen lassen uns alles gefallen". Das ist das Problem!
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- OLv 7vor 1 Jahrzehnt
die Arbeitgeber haben schnell erkannt, wie man sich von unliebsamen Mitarbeitern trennt
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Das ist der feine Unterschied zwischen rechtens (den Buchstaben
getreu nach den Gesetzen richtig) oder gerecht (nach der Logik und dem gesundem Volksempfinden richtig).
Ich verstehe die Arbeitsgerichte und Arbeitsrichter nicht. Einerseits
klagen sie über Überlastung andererseits ergehen sie sich mit einem besonderen Elan in Begründungen zur Aushöhlung des
Arbeitsrecht.
Die Arbeitgeber könnten altgediente Mitarbeiter durch eine
dreifache den Tatsachen entsprechende Abmahnung vor
die Türe setzen.So wird ihnen Tor und Tür geöffnet, mit Bagatellen
Arbeitnehmern sofort kündigen zu können.
Ist die Rechtssprechung bei den Arbeitsgerichten noch unparteiisch und gerecht???
- stadtleopardLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
schon das letzte und vor allem mit welcher Kälte dies der Anwalt des Klägers vor den Kameras geschildert hat !
Am selben Tag hat ein Banker der maroden Dresdner Bank welche durch hunderte von Millionen Euro von Steuergeldern gestützt wird seinen wohl verdienten Boni per Gericht in Frankfurt durch gesetzt !
Mal so neben bei 1,5 Millionen und lachend aus dem Gericht gehend !
Die anderen Zahlungen welche in die drei Millionen gehen nicht erwähnt !
Da fragt man sich wer hier mehr geklaut und der Gesellschaft geschadet hat !
Wo sind hier die so genannten Anwälte des Staates ?
Milde und Gerechtigkeit hat keine Gültigkeit für die unteren !
In dem ,,Banker Zeugnis,,steht nichts von Kapitalvernichtung -aber bei der Mitarbeiterin des Altenheimes steht -Diebstahl !
Die Sperrzeit durch selbst verschulden wird sich noch beim Arbeitsamt bemerkbar machen !
Da wünschte man sich mehr ,,französische Mentalität ,,sowie deren Gewerkschaften !
Die Wahlen sind vorbei und das Volk zahlt die Zeche in Form von Steuererhöhungen und Arbeitgeberwillkür !
- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
Da in diesem Land eh eine soziale Kälte vorherrscht,wundert mich solch Urteil garnicht mehr,abgesehen davon wissen die Chefs das sie heutzutage sowas machen dürfen,da über 4,5 Millionen arbeitslos sind und die Sozial-u.Arbeitsgerichte eh überlaufen sind.
Naja,und da zig dumme und verantwortungslose Richter auf den Arbeitsgerichten stets den Arbeitgebern Recht geben,wird solch Kündigungstaktik halt zur Mode und,mit CDU/FDP wird der Kündigungsschutz eh gelockert und die Arbeitnehmerrechte eingeschränkt.
Da werden noch verdammt viele ihren Arbeitsplatz auf solch Art verlieren,naja,die Richter stehen eh auf der Seite der Arbeitgeber.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn man stiehlt, kommt es nicht auf Geringfügigkeit an, es bleibt ein Diebstahl und die Person wusste, dass auch Reste nicht mitgenommen werden durften. Bei der Konsequenz des Diebstahls allerdings spielt Geringfügigkeit m.E. sehr wohl eine Rolle. Eine Kündigung scheint mir maßlos übertrieben, eine Abmahnung hätte gereicht, zumal niemandem ein Schaden entstanden ist, die Essensreste wären entsorgt worden. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass noch andere Motivationen hinter der Kündigung stecken. Aber wie nachweisen?
@ Tobias: Lies mal die ganzen Berichte, überall wird einstimmig von übriggebliebenen Essensresten gesprochen, ergo war das Essen beendet. Und ist es nicht etwas nebulös, dass der Arbeitgeber zur Kündigung eine Abfindung von 18.000 € angeboten hat? Vor Gericht dann 25.000 €, die sie abgelehnt hat, sie wollte ihren Job. Siehe Quelle. Auch die Gewerkschaft (wenn du die mit Arbeitnehmervertretung meinst) hat sich bereits geäußert und spricht in ihrer Stellungnahme von einem "Schandurteil".