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Leistungen für Makler-Provision bei Hauskauf?

Wohl üblicherweise werden bei Kauf einer Immobilie für die Leistungen eines Maklers 3,57% (inkl. MwSt) "Provision" fällig.

Meine Fragen lauten:

- Welche Leistungen hat der Makler hierfür zu erbringen?

- Kann der Käufer den Betrag auf kürzen, wenn Leistungen nur unvollständig erbracht wurden?

Update:

Vielen Dank für Eure Antworten.

So viel leicht verdientes Geld für so wenig Leistung, ohne persönliche Verantwortung und Risiko.

Ich glaube, ich werde auch Makler.

5 Antworten

Bewertung
  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Makler muss entweder die Kaufgelegenheit nachweisen oder den Vertrag vermitteln. Sonst nix! Hat er eine der beiden Leistungen (oder beide) erbracht, gibt`s keinen Kürzungsgrund!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Makler nennt Dir die Anschrift des Verkäufers und zeigt Dir das Objekt. Welche Leistungen solle da unvollständig erbracht werden? Du schließt aber einen Maklervertrag ab. Sollten da von anderen Leistungen die Rede sein, kannst Du auch die Leistungen kürzen. Nimm auf alle Fälle einen Makler der im RdM angeschlossen ist. Hier kannst Du Dich auch beschweren. Schwarze Schafe gibt es überall, besonders in der Maklerbranche

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Makler vermittelt den Käufer an den Verkäufer. Er sitzt in der Runde mit Notar und Verkäufer/Käufer, wenn der Kaufvertrag unterschrieben wird. Erst dann endet sein Job. Dann legt er dir auch seine Rechnung vor.

    Der Makler bekommt vom Verkäufer Daten über das Kaufobjekt. Diese muss er nicht prüfen. Wenn der Verkäufer zB sagt, das Dach wurde vor 2 Jahren gemacht und eine Rechnung dafür vorlegt, kommt das in das Expose über das Objekt. Ob die Sanierung vernünftig war, steht da nicht drin. Du musst trotzdem selbst schauen, ob zB Holzwürmer im Dachstuhl sind(eigene Erfahrung)

    Der Makler erstelt das Expose. Darin sind heute der Energieverbrauch im Energiepass, ein Grundriss, ein Hausquerschnitt und Angaben, welche Räume und wie groß im Objekt sind. Ferner Grundstücksgrösse, Gemeinschaftseigentum.

    Wenn noch andere Lasten auf dem Grund liegen( Rechte von den Stadtwerke wegen Leitungen, Altlasten etc.) - das prüft der Notar.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich habe die Befürchtung das es reicht wenn dir ein Makler eine Immobilie zeigt und wenn es da zum Vertragsabschluss kommt hat der schon ein Anspruch auf seine Vermittlungsgebühr. Frag mich nicht ob das so gerechtfertigt ist, ich denke nicht, aber es scheint so zu sein.

    Aber was sollten die auch sonst noch machen? Da gehe ich lieber hin und regel das Notwendige lieber selber.

    Quelle(n): leider schon mehrfache Erfahrung.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Erstens: Wer hat den Makler beauftragt?

    Waren das Sie, haben Sie auch einen Vertrag, der die Leistungen festlegt. War es der Verkäufer, hat dieser einen solchen Vertrag.

    Zweitens: Wer hat zu zahlen?

    Grundsätzlich der Auftraggeber des Maklers. Allerdings kann der natürlich die Provision auf den anderen Vertragspartner abwälzen.

    Dass der Käufer die Provision zahlt, ist sehr weit verbreitet. In der Regel muss der Makler auch lediglich nachweisen, dass der Verkauf aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ist das nicht der Fall, weil sich z.B. Käufer und Verkäufer zufällig selbst kennegelernt haben, fällt die Vermittlungprovision flach. Ob dann dennoch eine Courtage gezahlt werden muss (und vom wem) hängt natürlich von den jeweiligen Verträgen und den dort vereinbarten Leistungen ab.

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