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Wie ist mein Recht in dieser Mietangelegenheit?
Ich bin im März in meine Wohnung eingezogen. Auf der Hofseite sind zwei Zimmer mit Fenster bestückt, die eine Einfachverglasung aufweisen. Bei der Unterschrift des Mietvertrages haben wir mündlich festgehalten, dass diese Fenster in diesem Jahr ausgetauscht werden. Bis jetzt ist nichts geschehen und ich befürchte, dass sich dies auch so schnell nicht ändert. Ist diese mündliche Abmachung als Teil des Mietvertrages zu sehen?
Und sind wir zu weiteren Schritten (Mietminderung oder Anspruch auf Behebung des Mangels) berechtigt?
Vielen Dank schon mal für kommende Hinweise oder Erfahrungen.
Als Zeugen habe ich im übrigen meine Freundin, die bei dem Abschluss des Mietvertrages anwesend war.
11 Antworten
- ?Lv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Mündliche Vereinbarungen/Verträge sind ebenfalls einzuhalten und auch rechtswirksam!
Deshalb kannst Du diese auch einfordern, aber leider niemals so einfach wie alles schriftlich Festgehaltene beweisen und somit auch schlechter durchsetzen.
Diese mündliche Absprache ist zwar nicht direkt Teil des Mietvertrages, aber ohne sie wäre er evtl ja garnicht erst zu Stande gekommen, somit also evtl sogar eine Grundvoraussetzung, ohne dessen Einhaltung/Erfüllung der Mietvertrag quasi im Nachhinein als garnicht wirksam erklärt werden könnte, da das Ganze auf Vorspielung falscher Tatsachen (oder wie man das nennt) beruht.. also eigtl ungültig und auf jeden Fall anfechtbar!
Ein Anwalt der sich mit Miet/Zivilrecht auskennt kann Dich da aber sicherlich besser beraten!
Ich würde
den Vermieter freundlich aber direkt daran erinnern und ihm trotzdem schon einmal einen Hinweis darauf geben, daß es eine mündliche Vereinbarung evtl sogar Voraussetzung für den Mietvertrag war....außerdem würde ich ihm eine Frist von bis zu 8 Wochen setzen, damit er ab diesem Zeitpunkt genug Zeit hat, wirklich etwas in die Wege zu leiten...da Du ansonsten zu einem Anwalt gehen wirst
Das Ganze dann aber auf jeden Fall auch ganz genauso schriftlich noch einmal und Dir davon vorher noch eine Kopie (für den Anwalt und den Fall der Fälle anfertigen)
dann nebenbei schon einmal (je nach Einkommen und Wichtigkeit) ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt vereinbaren
und dann abwarten..
Viel Glück :-)!
- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn bei der mündlichen Absprache kein Zeuge zugegen war, kann es schwierig werden...
Ich würde in einem freundlichen Gespräch daran erinnern.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mündliche Vereinbarungen sind bei einem Rechtsstreit nichts wert, da sie nicht bewiesen werden können - da du nichts schriftlich hast, stehen deine Chancen rechtlich gleich 0. Teil des Mietvertrags ist, unter was du unterschrieben hast.
Auf Grund dessen hast du den Mangel bei Vertragsschluss anerkannt und deswegen hast du kein Recht auf eine Mietminderung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da hier niemand deinen Mietvertrag im Detail kennt, ist es müÃig, darüber zu spekulieren, ob eine mündliche Nebenabrede wirksam vereinbart wurde oder nicht. Grundsätzlich können Verträge auch mündlich abgeschlossen werden.
Als rein praktische Empfehlung würde ich dir raten, den Vermieter zunächst mal darauf anzusprechen. Vielleicht hat er es verschusselt, oder er hat keine Handwerker bekommen, oder oder... Ob er es dann allerdings noch vor dem Winter hinbekommt, halte ich für fraglich.
Wenn er sich plötzlich an nichts mehr erinnern kann, würde ich ihn schriftlich mit angemessener Fristsetzung zu der vereinbarten Nachbesserung auffordern und für den Fall, dass die Frist nicht eingehalten wird, eine Mietminderung ankündigen.
Was die Höhe einer eventuellen Mietminderung angeht, wäre ich allerdings sehr zurückhaltend. Die Nutzung der Wohnung ist ja im Prinzip nicht eingeschränkt. Insofern wäre es gegebenenfalls ratsam, das weitere Vorgehen mit einem Rechtsberater abzustimmen.
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- vor 1 Jahrzehnt
Alle haben hier irgendwie recht, und auch wieder nicht. ;)
Es stimmt, ein Mietvertrag über Wohnraum mit einer Mietdauer von (mehr als?) 12 Monaten muss zwingend schriftlich abgefasst sein. Alles andere kann rechtswirksam auch mündlich erfolgen, z.B. Absprachen über die Ausstattung.
ABER: Alle vorgedruckten Mietverträge haben die Klausel, dass mündliche Nebenabreden unwirksam sind. Im Normalfall steht da sogar, dass auch diese Klausel selbst nur schriftlich aufgehoben werden kann. Das ist eine doppelte Absicherung, die ausdrücken soll, dass mündlich absolut nix läuft. Da nützen dann auch tatsächlich keine Zeugen mehr was.
- vor 1 Jahrzehnt
ein mietvertrag muss zwar immer sowol schriftlich als auch mündlich abgewickelt werden aber ohne zeugen hast du nicht viele chancen ...er kann einfach sagen das war nie abgemacht und in dem mietvertrag steht auch nichts davon ..du hättest gleich den vertrag ändern lassen sollen und dieses hinzufügen. allerdings hast du die chance das dein mieter nach mehrfacher ansprache kolant ist und es doch machen lässt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mündliche Absprachen sind bei einem schriftlichen Vertrag nicht bindend. Gut du hast eine Zeugin- aber trotzdem steht Aussage gegen Aussage. Ich denke, dass der Vermieter da so schnell nichts ändern wird.
Als kurzfristige MaÃnahme kannst du Folien auf die Rahmen setzen, die einen Isoliereffekt haben. Frag im Baumarkt. Achte auf korrekte Lüftung-mindestens 3 Mal am Tag 5 Minuten Durchzug und dann alles wieder zu und Heizungen beim Lüften abdrehen.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mündliche Abmachungen sind unwirksam. Hier bei uns wird seit 2 Jahren auf eine Rollstuhlrampe (2 Stufen) gewartet - nicht mal die Genehmigung für einen Selbstbau (Sanitätshaus) ist rauszukriegen....
- BerkanaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Kein schriftlicher Vertrag resp nicht schriftlich festgehalten = Pech gehabt
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
eine mündliche Absprache ist für den Vermieter zu 100% bindend....
falls du es durch Zeugen beweisen kannst. Allerdings würde ich beim Vermieter nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, und erst mal mit ihm reden.
Andernfalls erkundige dich beim Anwalt, falls Rechtsschutz vorhanden, wenn nicht google einfach nach Mieterschutzbund, es gibt ganz sicher in deiner nähe einen, die helfen auf jeden fall kompetent und zuverlässig weiter, deine Rechte durchzusetzen.
GruÃ