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hat jemand Ahnung von Erbrecht?

Der Vater meines Mannes ist vor Jahren gestorben und hat kein Testament hinterlassen.

Somit hat seine Frau die Hälfte des Hauses geerbt und mein Mann und seine beiden Geschwister je 1/6.

Jetzt will seine Mutter das Haus verkaufen und mein Mann möchte gerne Einsicht in die Unterlagen, um zu wissen, was noch an Hypotheken oder Restschuld aUF DEM Haus lastet. Das verweigert seine Mutter, mit der Begründung, daß er und seine Geschwister erst Anspruch auf ihren Erbteil hätten, wenn sie gestorben ist. Solange könnte sie mit dem Haus tun und lassen, was sie möchte.

Stimmt das, wer hat Ahnung?

Update:

Er hat noch nichts ausgezahlt bekommen.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sie hat kein Recht, das Haus zu verkaufen und schon gar nicht, die Unterlagen zu verweigern. Denn es gibt drei Kinder, jedem steht 1/6 zu und der Mutter 3/6, also 1/2. Sie braucht deren Einverständnis und wenn es dazu kommt, muss die Verkaufssumme den Anteilen entsprechend aufgeteilt werden und schon aus diesem Grund allein, müssen die Kinder die Unterlagen sehen.

    Mein Opa ist dieses Jahr gestorben und genau dasselbe macht gerade meine Mutter mit ihren Geschwistern durch.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt darauf an, ob den Kindern nach dem Tod des Vaters ihr Erbteil ausgezahlt wurde.

    Wurden sie ausgezahlt, haben also ihren Erbteil am Haus erhalten, dann kann die Mutter tatsächlich mit dem Haus machen, was sie will.

    Wohlgemerkt. Das gilt nur, wenn die Kinder das Erbe des Vaters erhielten.

    Haben die Kinder ihren Erbteil nach dem Tod des Vaters nicht verlangt, dann haben sie Anspruch auf Mitsprache.

    Mitsprache ist auch dann, wenn im Testament Vorerben und Nacherben benannt wurden.

    Nachtrag: Wenn er und seine Geschwister den anteiligen Erbteil am Erbe ihres Vaters noch nicht ausgezahlt bekamen, dann gehört jedem 1/6, also zusammen die Hälfte des Hauses. Somit ist dein Mann Miteigentümer und er hat somit Mitspracherecht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zum Glück gibt es noch Gesetz

    Das Haus gehört dem der im Grundbuch steht- steht da nur der Vater drin- war es seins- und sie hat nur noch wohnrecht wenn seine hinterbliebenen Kinder enochden stehen beide da drin hat die Frau ein Recht auf das Haus- da wird nooch nichts gestzlich aufgeteilt

    bis zu ihrem tot

    Gut wenn sie es jetzt verkaufen will- kann sie es

    mus aber ihren Kindern die Anteile auszahlen

    aber auch nur wenn es schwarz auf verflicht etwiesen kann das es so mal vereinbart wurde- sie ist sonst nicht verflichtet es zu tun.

    Nehmt euch einen Anwalt- wenn sie euch nicht an die Papiere läßt und redet mit dem über das Problem- Ihr seid doch bestimmt im Rechtschutz da kostet es euch kein Geld einen zu nehmen - ja es ist richtig das Dein Mann in die Hauspapiere einsehen will, die Mutter soll das auch nicht alleine machen- es fibt genug Mbilien Haie ind ert von einem Gutachter das Haus schätzen lassen was es noch Wert ist.

    ich wünsche Euch viel glück und hoffe nicht das da ein Nachlas streit entsteht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Dein Mann das Erbe schon ausgezahlt bekommen hat (1/6), dann kann die Mutter tun, was sie will - und braucht keine Einsicht in Akten zu gewähren.

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  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich stimme meinen Vorrednern zu uns soweit ich weiß, kannst Du auch einfach aufs Grundbuchamt gehen, da ist nämlich eingetragen, ob auf dem Haus eine Hypothek ist, oder nicht. Das geht auch ohne die Mutter Deines Mannes

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