Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
hat jemand Ahnung von Erbrecht?
Der Vater meines Mannes ist vor Jahren gestorben und hat kein Testament hinterlassen.
Somit hat seine Frau die Hälfte des Hauses geerbt und mein Mann und seine beiden Geschwister je 1/6.
Jetzt will seine Mutter das Haus verkaufen und mein Mann möchte gerne Einsicht in die Unterlagen, um zu wissen, was noch an Hypotheken oder Restschuld aUF DEM Haus lastet. Das verweigert seine Mutter, mit der Begründung, daß er und seine Geschwister erst Anspruch auf ihren Erbteil hätten, wenn sie gestorben ist. Solange könnte sie mit dem Haus tun und lassen, was sie möchte.
Stimmt das, wer hat Ahnung?
Er hat noch nichts ausgezahlt bekommen.
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Sie hat kein Recht, das Haus zu verkaufen und schon gar nicht, die Unterlagen zu verweigern. Denn es gibt drei Kinder, jedem steht 1/6 zu und der Mutter 3/6, also 1/2. Sie braucht deren Einverständnis und wenn es dazu kommt, muss die Verkaufssumme den Anteilen entsprechend aufgeteilt werden und schon aus diesem Grund allein, müssen die Kinder die Unterlagen sehen.
Mein Opa ist dieses Jahr gestorben und genau dasselbe macht gerade meine Mutter mit ihren Geschwistern durch.
LG
- mytilenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das kommt darauf an, ob den Kindern nach dem Tod des Vaters ihr Erbteil ausgezahlt wurde.
Wurden sie ausgezahlt, haben also ihren Erbteil am Haus erhalten, dann kann die Mutter tatsächlich mit dem Haus machen, was sie will.
Wohlgemerkt. Das gilt nur, wenn die Kinder das Erbe des Vaters erhielten.
Haben die Kinder ihren Erbteil nach dem Tod des Vaters nicht verlangt, dann haben sie Anspruch auf Mitsprache.
Mitsprache ist auch dann, wenn im Testament Vorerben und Nacherben benannt wurden.
Nachtrag: Wenn er und seine Geschwister den anteiligen Erbteil am Erbe ihres Vaters noch nicht ausgezahlt bekamen, dann gehört jedem 1/6, also zusammen die Hälfte des Hauses. Somit ist dein Mann Miteigentümer und er hat somit Mitspracherecht.
- christabaarsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Zum Glück gibt es noch Gesetz
Das Haus gehört dem der im Grundbuch steht- steht da nur der Vater drin- war es seins- und sie hat nur noch wohnrecht wenn seine hinterbliebenen Kinder enochden stehen beide da drin hat die Frau ein Recht auf das Haus- da wird nooch nichts gestzlich aufgeteilt
bis zu ihrem tot
Gut wenn sie es jetzt verkaufen will- kann sie es
mus aber ihren Kindern die Anteile auszahlen
aber auch nur wenn es schwarz auf verflicht etwiesen kann das es so mal vereinbart wurde- sie ist sonst nicht verflichtet es zu tun.
Nehmt euch einen Anwalt- wenn sie euch nicht an die Papiere läÃt und redet mit dem über das Problem- Ihr seid doch bestimmt im Rechtschutz da kostet es euch kein Geld einen zu nehmen - ja es ist richtig das Dein Mann in die Hauspapiere einsehen will, die Mutter soll das auch nicht alleine machen- es fibt genug Mbilien Haie ind ert von einem Gutachter das Haus schätzen lassen was es noch Wert ist.
ich wünsche Euch viel glück und hoffe nicht das da ein Nachlas streit entsteht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn Dein Mann das Erbe schon ausgezahlt bekommen hat (1/6), dann kann die Mutter tun, was sie will - und braucht keine Einsicht in Akten zu gewähren.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich stimme meinen Vorrednern zu uns soweit ich weiÃ, kannst Du auch einfach aufs Grundbuchamt gehen, da ist nämlich eingetragen, ob auf dem Haus eine Hypothek ist, oder nicht. Das geht auch ohne die Mutter Deines Mannes