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Müssen wir renovieren?

Meine Eltern leben seit 46 Jahren im Haus, erst war es Eigentum, vor 12 Jahren haben sie es verkauft und wohnen nun zur Miete. Nun wollen sie zum 31.Januar ausziehen und der Vermieter verlangt eine komplette Renovierung (Klausel im Vertrag "Bei Auszug muss renoviert werden"). Er selber hat natürlich nie etwas in der Zeit getan, d.h. im Prinzip sind meine Eltern in ein vom Vermieter nie renoviertes Haus eingezogen, sollen jetzt aber zum Auszug renovieren. Ist das wirklich zulässig? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn der Mietvertrag vor 12 Jahren geschlossen wurde - gehe ich von einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel aus - und die Endrenovierungsklausel nicht wirksam als Individualvereinbarung abgeschlossen wurde, muss der Mieter nicht renovieren.

    Ist eine Klausel unwirksam kommt die gesetzliche Regelung zum tragen, d.h. § 538 BGB und das bedeutet der Vermieter ist zuständig!

    Quelle(n): IHK-geprüfter Hausverwalter http://www.betriebskosten-abrechnung.com/
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    eine pauschale Klausel "bei Auszug muss renoviert werden" ist völlig undifferenziert und aller Voraussicht nach rechtswidrig. Die an Mietverträge zu stellenden Anforderungen wurden vor kurzem noch gerichtlich präzisiert. Ich rate auch dazu, den Vertrag anwaltlich überprüfen zu lassen - vermutlich ist die Klausel gar nicht gültig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine solche Klausel kann durchaus wirksam vereinbart werden. Es kommt aber darauf an, was der Vertrag noch an weiteren Regelungen enthält - im Zusammenspiel kann das zu dem Ergebnis führen, dass die diesbezüglichen Bestimmungen den Mieter unangemessen benachteiligen und dadurch die Regelung als Ganzes unwirksam wird. Eine Überprüfung des Vertrags durch einen Rechtsanwalt kann Klarheit bringen und sollte auch nicht die Welt kosten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Meines Erachtens nicht, weil der Vertrag nicht der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Es gibt da ein relativ neues Urteil. Was ich nicht einschätzen kann ist, ob der Verkauf eine Auswirkung auf das Mietverhältnis hat. Faktisch hat ja der Käufer den Zustand des Hauses bereits beim Kaufpreis in Abzug gebracht und würde sich damit jetzt vom Vorbesitzer, der ja auch Mieter ist, das Haus dann doch noch renovieren lassen. Insofern würde ich zum Mieterschutzbund gehen.

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Beliebt sind seit jeher folgende Regelungen im Mietvertrag: "Die Wohnung ist in einem renovierten Zustand zurückzugeben" oder "Der Mieter muss die Wohnung komplett renoviert übergeben".

    Solche Klauseln in Standardmietverträgen sind allesamt unwirksam. Dies wurde schon vor Jahren höchstrichterlich entschieden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    @ horsch,da nimmst du mir den Wind aus den Segeln,besser hätte ich es auch nicht formulieren können !!!!!!.

    Leider versuchen es die Vermieter immer wieder,zum Glück hat m.E. der BGH vor 2 Jahren ordentlich reagiert und diese alberne Klausel abgeschafft,nach einem Auszug hat man die Wohnung besenrein abzugeben und nicht renoviert !!!!!!!,

    achja,wo wir schon dabei sind,

    auch die alberne Flurwoche ist seit dem 01/2009 vom BGH mittels Urteil abgeschafft worden !!!!!.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frage beim Mieterbund nach. Mietrecht steht über Mietvertrag, da kann drin stehen, was will, was zählt, ist das Deutsche Mietrecht. Ich glaube nicht, daß ihr renovieren müßt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier kann man wenig sagen ohne den Vertrag zu sehen. Grundsätzlich sind Renovierungen bei Auszug keine Pflicht mehr. Aber wenn es es nicht vorgedruckt ist, kann es sein, dass sie renovieren müssen. Eine richtige Auskunft kann Dir nur ein Jurist geben, da Kleinigkeiten oft entscheidend sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klärt doch erst mal mit dem Vermieter ab, was er unter "komplett" versteht. Wenn die Räume seit zig Jahren nicht mehr tapeziert oder gestichen wurden, würde ich das als legale Forderung ansehen. Wobei man sich aber vielleicht auch darauf verständigen kann, die Wände in einen "tapezierfähigen Zustand" zu bringen. Also Tapete ab und Schäden im Putz ausbessern. Türen, Fenster, Treppen streichen würde ich aber schon nicht mehr als in Ordnung ansehen.

    Eventuell würde ich deinen Eltern empfehlen sich bei einem RA Rat zu holen. Die Klausel "... muß renoviert werden" scheint mir reichlich ungenau. Und auch in Mietverträgen hat es um diese Klausel immer wieder Streit gegeben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Zulässig können auch Mietvertragsklauseln sein, die für derartige Fälle sogenannte Abgeltungsklauseln festschreiben. Hier kann bestimmt werden, dass der Mieter bei Auszug anteilige Renovierungskosten tragen muss, obwohl die im Fristenplan vorgesehenen Zeiten noch nicht abgelaufen sind. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass die eigentliche Renovierungsklausel im Vertrag wirksam ist. Auch hier dürfen keine starren Fristen vorgegeben werden."

    "War der Mieter bei Auszug aus der Mietwohnung zur Durchführung der Renovierung (Schönheitsreparaturen) wirksam verpflichtet und hat diese nicht durchgeführt, so kann der Vermieter nur dann Schadensersatz verlangen, wenn er dem Mieter eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat."

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