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Ist das eigentlich normal und richtig, dass die KFZ-Versicherung?

nach einem Schaden, den man nach Gutachten abrechnen will, den Betrag des Gutachtens ohne Mehrwertsteuer überweist?

Ich habe für eine Betreute einen entsprechenden Schaden bei der Vollkasko eingereicht und da das Auto dem Händler als Leasing-Rückläufer zurückgegeben wurde, nach Gutachten abgerechnet. Nun wurde der Betrag ohne MWst. überwiesen... das kann doch nicht richtig sein, oder?

wer weiß da etwas dazu?

Update:

die selbstkostenbeteiligung wurde natürlich abgezogen: beispiel: reparaturwert war 476,66 € ohne Mwst. minus 300€; überwiesen wurden 176€ - aber der Rep.Wert mit MWst war 566 € - sie hätte also 266 € bekommen müssen...

Update 2:

aber ich habe den Schaden doch im Vorhinein an das Autohaus MIT Mwst. bezahlt... das ist doch oberblöd

Update 3:

ja, @nostra, ist mir klar, aber die Dame fährt kein auto mehr, insofern können die gerne ganz weit zurückstufen...

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Antwort von Franky ist wie so oft völlig falsch, da er seine Antworten aus dem Bauch heraus ohne Hintergrundwissen abgibt.

    Tatsächlich werden Schäden die nach Gutachten bzw. Kostenvoranschlag abgerechnet werden ohne MwSt. erstattet.

    Wenn ich einen Link dazu gefunden habe, werde ich diesen nachreichen.

    http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1591

    http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?u...

    Nachtrag: Der Betrag incl. MwSt an das Autohaus wird für den Wertverlust des Autos sein. Siehe dazu den Leasingvertrag. Die Erstattung der Versicherung dagegen ist dein Anspruch aus der Kaskoversicherung.

  • junile
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du nach gutachten oder kostenvoranschlag abrechnest, wird die Mehrwersteuer immer abgezogen. Grund: Die Steuer wurde auch nicht gezahlt.

    Liegt eine Rechnung vor mit gezahlter Mehrwersteuer wird diese automatisch mit abgerechnet.

    Ist schon richtig so

    Gruß

    junile

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Fehler liegt daran der Versicherung wurde mitgeteilt es soll nach Gutachter abgerechnet werden. In dem Fall wird tatsächlich keine Mehrwertsteuer gezahlt. Nur Mehrwertsteuer die wirklich anfällt wird auch bezahlt.

    Es ist folglich ein Mißverständnis.

    Reiche die Reparaturrechnung der Versicherung ein, dann wird auch die Mehrwertsteuer bezahlt.

    Das die Rückstufung der SF Klasse in der Versicherung im Endeffekt sicher mehr als 266€ kostet ist dir schon klar? Da wäre es günstiger den Schaden voll selber zahlen. Je nach SF Stufe und Prämie kann das schon in einem Jahr wieder drin sein.

    Nachtrag:

    In dem Fall, wenn der SF keine Rolle spielt, Rechnung an die Versicherung.

    Aber mal bei den Kindern oder Enkel nachfragen ob da jemand den SF übernehmen will.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Mehrwertsteuer wird dann nur einbehalten wenn man auch Vorzugsabsteuerberechtigt ist,wie z.B.,Geschäftsleute,ein Privatmann/frau bekommt stets den vollen Betrag mit der Mehrwertsteuer da solch Gutachten immer mit der Mehrwertsteuer gemacht wird,alleinig schon wegen den Werkstattkosten,klar werden Abzüge gemacht bei der Schadensregulierung,d.h.,wegen Restwert usw.,ich aber glaube das du als Betreuer eventuell von der Versicherung als Geschäftsmann gesehen wirst und in deren Augen somit auch Vorzugsabsteuerberechtigt bist.

    Kläre das mit der Versicherung und im Normalfall werden die dir auch die Differnz auszahlen,wenn nicht viel Spaß mit den Brüdern......,kann sich nämlich wie ein Kaugummi lang ziehen sowas bis die einen Cent rausrücken.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die halten immer etwas zurück, da musst du nachfordern und erst dann bewegen die sich. Vielleicht hat deine bekannte aber auch eine Selbstkostenbeteiligung die dann gegengerechnet wird.

    Gruß

    Franky

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