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? fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Was versteht man unter Scheidung mit vorwiegendes Verschulden?

Was versteht man unter Scheidung mit vorwiegendes Verschulden. Also nicht ganz schuldig. Welche Konsequenzen gibt es?

Bitte um Hilfe.

3 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn beim Vorhandensein des Scheidungsgrundes der tiefen Zerrüttung eine Partei auf Scheidung, die andere nur auf Trennung klagt, so muss die Scheidung ausgesprochen werden, es sei denn, die auf Scheidung klagende Partei treffe ein vorwiegendes Verschulden an der Zerrüttung oder es bestehe Aussicht auf Wiedervereinigung.

    Trifft keine Partei ein vorwiegendes Verschulden

    an der Zerrüttung, sind also grundsätzlich beide Klagen begründet, so

    ist die Scheidung auszusprechen und zwar auf Begehren der auf Scheidung klagenden Partei allein, nicht etwa beider Parteien; denn die bloss auf Trennung klagende Partei hat ein Scheidungsbegehren gar nicht gestellt, der Richter kann daher auch kein solches gutheissen, ohne ultra petita partis zu gehen. Die Trennungsklage ist aber bei dieser Sachlage nicht abzuweisen; denn sie ist nicht unbegründet, sondern kann einfach deshalb nicht geschützt werden, weil man eine Ehe nicht zugleich scheiden und trennen kann und die Scheidung die weitergehende Massnahme ist.

    Vielmehr wird durch die Gutheissung der Klage auf Scheidung diejenige auf Trennung ipso jure gegenstandslos. Der Vorinstanz ist demnach insofern gesetzwidrig, als es die Scheidung auf Begehren beider Parteien ausspricht - offenbar um zu betonen, dass die Trennungsklage materiell auch begründet ist. Welche Klage, die auf Scheidung oder die auf Trennung gehende, gutzuheissen ist, hängt davon ab, ob den Scheidungskläger ein vorwiegendes Verschulden an der Zerrüttung trifft oder nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du zahlst die Prozess Kosten.

  • Billy
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man die meiste Schuld hat am scheitern.. weil man was angestellt hat^^

    Die Konsequenz... das du am Ende leer ausgehst, zumindest aber keinen Unterhalt bekommst

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