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Parken auf Firmengelände wer haftet für platten?

hallo meine frage ist ich arbeite bei einem Verpackungsunternehmen wo Ware hauptsächlich in holzkisten verpackt wird die mit nägel oder schrauben zusammen gebaut werden und anschließend ins frei gebracht werden dabei kommt es häfig dazu das nägel oder schrauben am boden liegen die sich dann im hof verteilen da seit neusten unser parkplatz so angelegt ist das wir durch diesem bereich fahren müssen ist es schon einigen so wie auch mir ergangen sich einen plattfuß ein zu handeln wer hafttet nun kann ich ersatz an meine firma richten oder nicht wäre cool wenn da jemand Rat weiß bzw even ein Urteil oder ähnliches dazu hat sag schon mal danke

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da du weißt das auf diesem Gelände/Areal Nägel/Schrauben liegen können,bist du quasi ein Insider und kannst dich nicht auf Schadensersatz berufen,desweiteren,sollte ein guter Betrieb stets drauf achten das sowas nicht einfach so da rumliegt.

    Klar,gibt es keine 100%ige Sicherheit das da solch doofer Nagel/Schraube rumliegt,da du es weißt und auch selbst betroffen bist bzw.,geschädigt wurdest,würde ich an deiner Stelle halt mal über das Gelände gehen und Ausschau halten und im Wennfalle sowas entfernen.

    Im Normalfall haftet der Firmeninhaber bei Besucher welche auf diesem Gelände fahren,d.h.,bei Fremden welche Kunden sind und quasi Geländeunerfahren sind.Normalerweise sollte und darf so etwas nicht vorkommen,da solch schlampiges Verhalten nicht gerade von einer gesunden Geschäftspolitik zeugt,ferner spricht macht auch von Sauberkeit am Arbeitsplatz.Klar,du wirst nicht bezahlt das du nun mittels Besen über`s Gelände huscht,aber wenn schon etliche Kollegen davon betroffen waren/sind,verstehe ich nicht das ihr dann ab und an mal schaut,desweiteren muß man ja nicht mit dem Auto,Motorrad,Roller oder LKW da fahren,sondern zu Fuß und ich persönlich möchte mir als Kunde da kein Nagel in den Fuß treten,da ich auch nicht verpflichtet bin einen Sicherheitsschuh/stiefel zu tragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Parken auf dem Firmengelände geschieht auf eigenes Risiko und wenn ich es genau, rein rechtlich betrachte, handelst Du sogar grob fahrlässig, da Du das Risiko genau kennst und trotzdem dort parkst.

    Das Gelände auf dem Du parkst ist ein Firmengelände und Du musst damit rechnen, dass dort, im Verlaufe des Betriebes Nägel, Schrauben, Draht, Bänder etc. herumliegen, welche geeignet sind, Reifen zu beschädigen.

    Es ist ähnlich, als ob ein Mitarbeiter in einer Firma die entsprechende Schutzkleidung (z.B Sicherheitsschuhe) nicht trägt und er dadurch einen Körperschaden erleidet.

    In Deinem Fall würde die Sicherheitsmaßnahme bedeuten: Außerhalb des Firmengeländes zu parken!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dafür muss man selber aufkommen da laut Gesetz die Firma zwar den Parkplatz zur Verfügung stellt aber an keine Haftungsbestimmungen gebunden ist.Das heisst parken darfst du aber nur auf eigene Gefahr. Wenn eine Kaskoversicherung vorhanden ist trägt diese die Kosten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn grobe Fahrlässigkeit oder Mutwille vorliegt der Verursacher.

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