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Wie schnell darf man auf Kraftfahrstraßen fahren?
Genauer gesagt auf Kraftfahrstraßen (die mit dem Autosymbol), die zweispurig sind (auf jede Seite 2 Spuren) und baulich voneinander getrennt. Sofern keine Geschwindigkeitsschilder angebracht sind, gilt doch Richtgeschwindigkeit 130 kmh. Mit anderen Worten man kann so schnell fahren, wie man möchte. Oder gibt es Ausnahmen? Bitte, wenn möglich, mit Quelle. Danke
Es gibt keine eigenen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kraftfahrstraßen. Daher gelten die üblichen Tempolimits inner- bzw. außerorts gemäß § 3 StVO, sofern nicht entsprechende Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen.[1] Dadurch gilt auf innerörtlichen Kraftfahrstraßen ohne spezielle Geschwindigkeitslimits – trotz der Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h – ein Tempolimit von 50 km/h. Außerorts gilt auf autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen (wie auf allen anderen außerörtlichen autobahnähnlich ausgebauten Straßen) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gemäß Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung.
Quelle: Wikipedia
Laut Wiki steht so etwas da, wie "...daher gelten die üblichen Tempolimits außerorts.....". Heißt das, dass es auf einer Kraftfahrstraße zusätzlich noch gekennzeichnet werden muss, dass man schneller als 130 fahren darf? Oder setzt der letzte Satz diesen außer Kraft?
7 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Vergesse den Ausdruck Kraftfahrstraße den gibt es als eigenständigen Begriff.
Grundlage ist der § 3 StVO Geschwindigkeit
Daraus zitiert
c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
Es kommt also alleinig auf den Ausbau an.
Mitteltrennung und zwei Fahrstreifen pro Richtung sind erforderlich.
Dabei ist es egal ob es Bundesstraßen ( gelbe Autobahn), Autobahnen oder Landstraßen sind.
Das Schild Kraftfahrstraße müssen nur langsamere Fahrzeuge beachten.
Es gilt also Richtgeschwindigkeit 130
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, genau so ist es.
- GastonLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn mich meine Fahrschulerinnerung nicht trübt, sind Kraftfahrstraßen wie Bundesstraßen zu befahren - also maximal Tempo 100.
Nur auf Bundesautobahnen gibt es kein Limit, wenn keine entsprechende Beschilderung da ist.
edit:
So kann man sich täuschen - Deine Einschätzung ist korrekt, allerdings mit der Einschränkung, dass innerorts Tempo 50 gilt (wenn nicht anders angegeben).
behauptet die Wikipedia und ich zweifle nicht eine Sekunde an der Richtigkeit in dieser Sache.
- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
@Gaston,richtig und da gibt es auch nichts anders,d.h.,die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf deutschen Kraftfahrstrassen (ausserorts) exakt 100 K/mh !!!!!!!!,
das mit der 130 ist eine Richtgeschwindigkeit,d.h.,diese Geschwindigkeit sollte gefahren werden aufgrund des Verkehrsflusses in manchen Gebieten wo es aufgrund zu hohen Verkehrsaufkommens zu zähfliessenden Verkehr kommt.
Auf den Kraftfahrstrassen innerorts,also auch Volksmündlich Citybahn genannt,beträgt die Höchstgeschwindigkeit max.80 K/mh,sofern nichts anderes angeordnet ist !!!!!.
So schwer ist das doch nun wirklich nicht oder?!,eigentlich lernt man das in jeder guten Fahrschule,eigentlich........,
abschliessend zu der 130 noch,fahren kannst du so schnell wie es das Wetter,die Tageszeit,der Verkehrsfluß zulässt,jedoch würde ich dort nicht heizen,da sehr oft nach solcher 130er "Zone" viele Höchstgeschwindigkeitszonen einem diesen Spaß verderben,anbei bemerkt,steht da auch sehr gerne Kojak mit der Kodak (also Blitzer!!!)!!!
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- k lLv 5vor 1 Jahrzehnt
Kraftfahrstrassen sind in der Regel auch mit Geschwindigkeit angegeben. Sollte das nicht der Fall sein, dann kann man diese als Autobahn sehen und Gas geben.
Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Sicherung für die Versicherung. Denn wenn ein Unfall mit mehr als 130km/h passiert ist, kann es mit der Versicherung Probleme geben.(Genauso ist es auf der BAB)
Auf Kraftfahrstrassen muß man auch immer damit rechnen das die Strecke plötzlich Gesch. Beschränkungen von 60 km/h hat, wegen einer Ampelanlage.
Das gute an Kraftfahrstrassen ist, es sind keine 50er Roller-Fahrer auf der Straße sowie Landwirtschaftlicher Verkehr. LKWs dürfen bei einer Baulich getrennten KFS auch 80 km/h fahren.
Wie gesagt, wenn keine Gwschw. Beschränkung vorhanden ist, kann man Gas geben.
Aber immer aufpassen das auch das Blaue Schild vorhanden ist, denn wenn nicht, dann ist es eine Landstrasse und es sind 100 km/h erlaubt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo...
also es ist so, dass es bei einer Kraftfahrstrasse eine allgemeine Richtgeschwindigkeit gibt, die 130 km/h ist. Sind keinerlei Schilder angebracht, so gilt nur die Richtigeschwindigkeit, aber wie der Name schon sagt: RICHTgeschwindigkeit, also man sollte sich danach richten!
Fährt man schneller als die angegebene Richtgeschwindigkeit und es kommt zu einem Unfall, so besteht die Gefahr, dass man eine Teilschuld erhält, egal ob man den Unfall verursacht hat, oder nicht!
Daher ist zu raten, dass man sich grob an diese Richtgeschwindigkeit hält, besonders wenn man noch Führerscheinneuling ist und noch die 2 Jahre Probezeit hat.
Ich bin mir der Aussage sehr sicher, da ich erst vor kurzem den Führerschein gemacht habe und es daher noch weis. Außerdem steht die Richtgeschwindigkeit auch noch in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte!
Gruß
dreuter
Quelle(n): Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvo_ausnahm... Fahrschule