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Gilt der Anschluß an das Fernwärmenetz als wohnwerterhöhend?
Mein Vermieter begründet seine Mieterhöhung u. a. damit, dass meine wohnung an das fernwärmenetz angeschlossen ist und somit als ein wohnwerterhöhendes kriterium zählt. ich dachte das wäre standard...??
bin über jeden hinweis dankbar.
danke und gruß
5 Antworten
- Ilse 2Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kommt wohl drauf an, was vorher für eine Heizung da war.
Bei Einzel-Ofenheizungen, veralteten, uneffizienten Anlagen etc ist es sicher eine Wertsteigerung, wenn jetzt Fernwärme zur Verfügung steht. Schließlich werden Heizkosten gespart und der Komfort erhöht.
Wenn vorher schon eine halbwegs moderne, funktionierende und effiziente Zentralheizung verfügbar war, oder z.B. gute Etagenheizungen, dann ist keine Steigerung des Wohnwerts auszumachen.
Einen allgemeingültigen Standard gibt es auf dem Gebiet nicht.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Neu, oder seit Beginn des Mietvertrages ?
Wann war die letzte Mieterhöhung ?
Hat er den Mietspiegel mitgeliefert, oder benannt wo man ihn kostenlos einsehen kann ?
Wurde das Mieterhöhungsverlangen mit der gesetzlichen Frist gestellt ?
Dein Vermieter braucht deine Zustimmung für die Mieterhöhung. Die Zustimmung kann auch über stillschweigen und mit Zahlung der erhöhten Miete vorliegen. Bekommt der Vermieter keine Zustimmung muss er den Mieter auf Zustimmung verklagen.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
da wäre doch die frage wie wurde die wohnung davor beheizt, mit den normalen fossilen brennstoffen in eigenleistung oder einer anderweitigen zentral heizung, würde bei der umstellung von der ersten art, ja dann ist es eine wohnwert erhöhung, bei der 2. art nicht, da der wohnwert schon da gewesen ist nur der anbieter gewechselt wurde und diese umstellungs kosten trägt der vermieter selbst.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Leider ja, auch wenn Du dabei nichts einsparst, ist die Erhöhung zulässig.
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- vor 1 Jahrzehnt
Ja, denn die Versorgung ist sicherer.
Doch du solltest mit den Mieterverband kontakt aufnehmen.
Die Frage ist ob das auf die Miete aufgelegt werden darf.