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Eltern im Pflegeheim - wie wird Bafög berechnet?

Situation ist folgende:

Meine Eltern sind beide schwerbehindert (80% und 60%) und ich möchte im nächsten Jahr ausziehen. Dabei wird meine Mutter wahrscheinlich in ein Pflegeheim kommen, mein Vater evtl in betreutes Wohnen. Ich studiere im 3ten Semester und beziehe Bafög (Höchstsatz 414€) Wenn ich ausziehe, wird dann das bisschen Geld was meinem Vater von seiner Rente überbleibt noch auf mein Bafög angerechnet? Ich nehme mal an, dass ihm nicht sehr viel bleiben wird : /

Problematisch wird es auch allgemein mit der Wohnungssuche. Die meisten Vermieter verlangen ein 'regelmäßiges' Einkommen - Bafög und Kindergeld zählen ja nicht. Oft wird dann eine Mietbürgschaft verlangt - wer sollte diese aber in meinem Fall übernehmen? Die Bank verlangt für so etwas Gebühren...

Vielen Dank schon mal, ich freue ich auf ernsthafte(!) Antworten!

Update:

edit: In ein Studentenwohnheim oder in eine WG möchte ich nicht ziehen (persönliche Gründe)

Erhöht sich aber nicht der 'Grundbedarf' (oder wie auch immer sich das nennt) wenn man in einer eigenen Wohnung wohnt...? Ich kann mir nicht vorstellen dass man mit 414+72€ ne wohnung bekommt....

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt zwei Varianten des Grundbedarf für Studenten, einmal für jene, die bei den Eltern wohnen une inmal für jene, die getrennt wohnen. Über diesen Satz hinaus gibt es nur noch die kleine Behilfe, dann nichts mehr.

    Ich vermute/fürchte, dass von der Rente Deines Vaters eh nichts zur Anrechnung bleiben wird. Sicher "fressen" die Unterbringungskosten die Rente und Pflegegeld auf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meine Mutter ist auch im Pflegeheim und mein Vater bezieht HartzIV. Als ich BAFöG bezogen hab, wurde nichts angerechnet, lag unter der Mindestgrenze.

    Vielleicht kannst du ins Studentenwohnheim ziehen, wenn du keinen Vermieter findest, der dich nimmt. Oder in eine WG.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, wenn du ausziehst erhältst du den selben Satz wie jetzt auch (die Berechnung bleibt die selbe) plus etwa 70,-€ Mietkostenbeihilfe - da wird nichts angerechnet. Und wenn du z.B. in eine WG oder das Studentenwohnheim ziehst, wir das BaföG und Kindergeld auch als Einkommen akzeptiert.

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