Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Tobi w
Lv 6
Tobi w fragte in Schule & BildungHausaufgabenhilfe · vor 1 Jahrzehnt

Unterstützt ihr mich bei der Gehaltsabrechnung?

Ich muss dafür nämlich noch üben, aber wenn ich ehrlich bin hasse ich es mir Aufgaben selbst auszudenken.

Deswegen ein paar Punkte, bei denen ich euch bitten würde, ein paar Angaben zu machen.

Verheiratet: ja/nein

In einer Wohnung lebend: ja/nein

Kinder: ja(wie viele), nein

Bei getrennten Wohnungen: Wer hat das/die Kinder?

Wenn verheiratet:

Ist einer Arbeitslos?

Wer verdient wieviel Brutto?

Hat einer der Eheleute einen Nebenjob?

Wer hat wieviele Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen?

Das sind vorerst alle Fragen die ich habe.

Tragt bitte ein was euch einfällt, aber beim Bruttolohn bitte nur von 1000€ - 10000€.^^

Und wenn irgendwelche Angaben nicht zu einander passen, werd ich mir das schon zurecht rücken.^^

Das müsste jetzt Hausaufgabenhilfe pur sein.^^

Update:

@Fiene: Wenn einer 2 Arbeitgeber hat, muss er dem 2. auch eine Lohnsteuerkarte geben.

Auf der ist die Klasse 6 eingetragen. Das ist alles.

Aber danke, für deine Unterstützung.^^

1 Antwort

Bewertung
  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was hat es denn mit der Gehaltsabrechnung zu tun, ob einer der Ehepartner einen Nebenjob hat? Ist das jetzt neu?

    Ehepaar, zusammenlebend, beide berufstätig, 2 Kinder, jeder 1 auf der Steuerkarte, keine Nebenjobs, einmal 3.800,--/mtl brutto, einmal 2.200,--/mtl brutto, einmal Kirchenzugehörigkeit, einmal keine Religion.

    Single, kein Kind, keine Kirche, Hauptjob 2.500,-- mtl. brutto, Nebenjob 900,-- brutto.

    Single, ein Kind, ganzer Kinderfreibetrag, Kirchenzugehörigkeit, 3.600,-- mtl. brutto

    ---

    Ahso, ich dachte, das macht jetzt einen Unterschied beim nichtnebenherarbeitenden Ehepartner :D

    Wenn´s ein Minijob ist, brauchts auch keine 2. Steuerkarte :)

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.