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Roman Polanski,wird da mit zweierlei Maß gemessen?

ein Nobody der die gleiche Tat begangen hat ,hätte keine Chance.

Update:

Er hat sich soviele Jahre der Strafe entzogen.Wer zu seinen Taten nicht steht,bereut auch nicht.Hat somit kein Schuldbewußtsein.Wer weiß wieviel Kinder er in der ganzen Zeit ,zum Zeitvertreib ,noch mißbraucht hat.Ich hoffe er bekommt seine gerechte Strafe.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, und es ist gut, wenn Tätern keine zweite Chance gegeben wird. Fakt ist, dass tatsächlich noch eine Zweiklassenjustiz besteht und Leute wie Polanski, Woody Allan oder Michael Jackson mit viel Geld und noch besseren Beziehungen ihrer gerechten Strafe entkommen können. Das gilt ja nicht nur im Sexualstrafrecht, das zieht sich quer durch alle Rechtsgebiete und kommt in jeder Gesellschaftsform vor. Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen ...

    Quelle(n): *
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Genau das ist es. Einen Nobody möchten alle am liebsten mit dem Tode Bestrafen und bei Polanski wird : ,Freiheit für Polanski, Gerufen. Man schämt sich Mensch zu sein wenn man so was hört.

    Mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Promi-Bonus in Verbindung mit einem ganzen Rudel von Anwälten und natürlich den Medien verschafft diesen Herrschaften einen fast rechtsfreien Raum.

    Beispiele dafür gibt es genug:

    - Unternehmer Franjo Pooth, der Mann von Verona...(Insolvenzverschleppung und Bestechung), die Geldstrafe war für ihn ein Trinkgeld!

    - Bobbele Becker (Steuerhinterziehung 1,7 Mio ) Bewährung und 200.000 € aus der Portokasse.

    - Winona Ryder (Ladendiebstahl) ihr Anwalt stellte alles als 'Missverständnis' dar.

    - Der ehemalige Würzburger Generalmusikdirektor (GMD) Jin Wang musste sich nicht wegen sexueller Nötigung vor Gericht verantworten...

    - Sänger Boy George wurde zu nur 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Grund: Misshandlung eines Callboys.

    die Liste ist endlos ..... Jacko, Evander Holyfield usw. usw.

    Alle Menschen sind vor Gericht (und auch aussergerichtlich) gleich,

    Manche allerdings sind etwas gleicher :(

    cwj

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja genau

    aber ich denke auch das beim geschlecht des opfers mit zweierlei mass gemessen wird. viele stellen es doch fast so hin als ob die 13 jährige mitgemacht hat. obwohl er selbst zugab das er sie erst unter drogen und alkohol gesetzt und dann vergewaltigt hat.

    jetzt stell dir mal vor das opfer wäre ein 13 jähriger junge gewesen..

    oder was wohl polanski sagen würde wenn das seinem eigenen 12 jährigen sohn passieren würde...

    der typ gehört in den knast , ich habe für kindervergewaltiger kein verständnis

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Zumindest hat er einflussreiche Unterstützung (durch seine "Künstlerkollegen") und eine Menge Geld, welches er strategisch eingesetzt hat und vermutlich auch noch weiter einsetzen wird - das unterscheidet ihn von "Nobody"!

    Ob es reichen wird, ihn vor dem Gefängnis zu retten? - Ich hoffe es nicht! Warum? Weil es um Vergewaltigung einer Minderjährigen geht - und das ist und bleibt eine feige und zutiefst verachtungswürdige STRAFTAT! Und diese Tatsache wird nicht besser oder anders, wenn sie von einem Künstler begangen und wenn mit Geld ein Schweigen gekauft wird.

    LG vom Mace

    Quelle(n): Eigene Meinung!
  • vor 1 Jahrzehnt

    1977 wurde Polański in Los Angeles wegen der Vergewaltigung und weiterer mit dieser in Tateinheit und Tatmehrheit stehenden Delikte an der damals 13 Jahre alten Samantha Gailey (heute verheiratete Geimer) angeklagt. Das Verfahren fand unter sehr großem Interesse der Öffentlichkeit statt. Um die Minderjährige zu schützen, schlug ihr Anwalt eine Verständigung im Strafverfahren (engl. plea bargain) vor, damit sie nicht aussagen mußte. Der Staatsanwalt stimmte zu und auch Polańskis Verteidiger, weil dadurch die Anklage auf den einen Punkt des "ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen" reduziert wurde, zu dem Polański sich schuldig bekannte. Auf Grund des Alters des Opfers war eine psychische Beurteilung des Täters gesetzlich vorgeschrieben, zu der Polański für 90 Tage ins Staatsgefängnis eingewiesen wurde. Nach 42 Tagen erfolgte die vorzeitige Entlassung mit der Empfehlung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Als sich abzeichnete, dass der Richter sich nicht an die Vereinbarung halten würde, floh Polański aus den Vereinigten Staaten nach London. Kurz darauf siedelte er nach Paris über, um einer Auslieferung durch Großbritannien zu entgehen. Seitdem vermied er eine Einreise in die USA sowie in Staaten, aus denen eine Auslieferung zu befürchten war. Da er die französische Staatsbürgerschaft hat, konnte er aus Frankreich nicht an die USA ausgeliefert werden.

    2008 thematisierte die Regisseurin Marina Zenovich in ihrer Dokumentation Roman Polanski: Wanted and Desired (2008) eine Voreingenommenheit des Richters gegenüber Polański. Polańskis Anwälte strengten daher 2008 ein Revisionsverfahren gegen das Urteil an, doch das Berufungsgericht verlegte die Zuständigkeit nicht an ein Gericht außerhalb von Los Angeles, wie es von den Anwälten wegen der den Richtern vorgeworfenen Befangenheit gefordert wurde. Polański müsse außerdem zum Prozess persönlich erscheinen und dürfe keine Video-Übertragung benutzen. Da mit seiner sofortigen Verhaftung zu rechnen war, erschien er deshalb nicht persönlich vor Gericht.

    Am 26. September 2009 wurde Polański auf Grund eines internationalen Haftbefehls von 2005 (für die USA bestand bereits ein Haftbefehl seit 1978) auf Begehren der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich verhaftet. Er war in die Schweiz eingereist, um am Zurich Film Festival den Preis für sein Lebenswerk entgegenzunehmen. Die USA hatten im Vorfeld des Festivals bereits vorsorglich einen formellen Antrag auf Auslieferung gestellt. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona prüft derzeit eine Beschwerde Polańskis gegen den Auslieferungshaftbefehl. Unter Rechtsgelehrten wird auch die Frage diskutiert, ob nach schweizer Recht mittlerweile eine Verjährung eingetreten ist.

    In diesem Sinne....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, auf jeden Fall. Ich finde es unglaublich, wer sich alles für ihn einsetzt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ------und da haben ihn die USA 30 Jahre lang laufen lassen? Und plötzlich fällt ihnen ein, da war doch mal was? "UND GELD HAT ER AUCH" !. Schau ma mal was wir da noch rausschlagen können. Darum geht es doch! Oder?

    @ kann mir jemand erklären, warum die USA 30 Jahre lang gewartet hat um ihn zur Rechenschaft zu ziehen, obwohl sie doch die ganze Zeit wußte, wo er sich aufhielt?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es scheint so, als hätte Herr Polanski in den Medien und der öffentlichen Meinung einen anderen Status als ein Unbekannter.

    Rechtlich betrachtet ist der Fall nicht ganz einfach. Bei den meisten Straftaten tritt in den meisten Justizsystemen irgendwann Verfolgungsverjährung ein, wofür es verschiedene plausible Gründe gibt. In Deutschland z.B. wäre das Verbrechen des Herrn P. im Jahre 2022 endgültig verjährt. In den Vereinigten Staaten kommt es meines Wissens darauf an, ob das Verbrechen als Vergewaltigung oder als sexueller Missbrauch von Minderjährigen eingestuft wird (ich verwende hier die deutschen Begriffe, die den entsprechenden amerikanischen Normen am nächsten kommen). Abhängig davon könnte seine Tat schon verjährt sein oder auch nicht.

    Zur moralischen Betrachtung äußere ich mich nicht, da fällt es mir schwer, ein Urteil abzugeben. Die Problematik der Sühne nach langer Zeit wird übrigens in dem folgenden Film hervorragend dargestellt - ebenfalls ohne abschließende Bewertung:

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er hat das "Opfer" im beiderseitigen Einverständnis finanziell (bestimmt nicht mit einem Trinkgeld) entschädigt.Zumindest hat auch sein damaliges Opfer kein Strafverfolgungsinteresse!

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