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Gibt es bald in der neuen Regierung keine Grundsicherung im Falle der Arbeitslosigkeit mehr?
Guten Tag,
ich betreue in meinem Praktikum Kinder aus den Hartz vier Familien und höre ständig in Nachrichten, dass bald mit massiven abbau der Sozialleistungen gerechnet werden muss, nun ist meine Frage:
Was kann unter der Schwarz gelben Regierung mit der Hartz Vier und Grundsicherung passieren?Kann man befürchten, dass solche sozialleistungen, die meiner Meinung nach absolut notwendig sind, ab Ende 2010 komplet wegfallen, da dann die ARGE höchstwahrscheinlich nicht mehr existiert?Ist komplete Abbau der Sozialhilfe Verfassungswidrig?
Ich würde hier gerne weniger persönliche Meinung, sondern mehr fachliches wünschen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
@Jan
Vielen Dank für deine Antwort, sehr informativ, weiter so!
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Jein.
Zunächst nicht dass wir an einander vorbeireden: Ich rede jetzt ausschließlich von den Leistungen nach dem SGB II (aka Hartz IV) und nicht von den Grundsicherungsleistungen nach SGB XII (für Arbeitsunfähige) oder Asylbewerberleistungsgesetz:
Also: Wie hoch Sozialleistungen sind, ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers. Einschränkung: Wenn die Leistungen gemessen an den allgemeinen Lebenshaltungskosten viel zu niedrig sind oder keine Rücksicht auf Einzelfälle / besondere Belastungen genommen wird, darfst du sicher sein, dass das Bundessozialgericht oder spätestens das Bundesverfassungsgericht diese Regelungen kippen wird.
Die allgemeine Pauschalierung der Leistungen ist jedoch zulässig. Das gab es schon in der damaligen Sozialhilfe und wurde in mehreren Entscheidungen durch BSG / BVerfG bestätigt.
Heißt: Der Gesetzgeber kann grundsätzlich schon entscheiden wie hoch die Leistungen sind und wie sie gewährt werden.
Eine komplette Streichung der Grundsicherung, egal ob nach SGB II oder SGB XII wäre verfassungswidrig, denn "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" - Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz.
Was du erwarten kannst: Es wird zum 01.01.2011 eine Neuregelung geben. Die dürfte aber mehr organisatorisch sein. Also wird entweder das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die in den ARGEn bestehende "Mischverwaltung" entweder für zulässig erklärt wird oder dass tatsächlich eine Aufteilung zwischen kommunalen Leistungen (Miete) und Bundesleistungen (SGB II - Regelleistungen) stattfinden wird. Oder es kommt ganz anders ;)
Dass die Leistungen dabei gemindert werden: Extrem unwahrscheinlich. Dass die Leistungen komplett wegfallen: Ausgeschlossen. Nur vielleicht heißen sie dann anders oder es werden aufgrund der BVerfG-Entscheidung zusätzliche Behördengänge nötig. WAS genau in der Hinsicht passiert weiß aber noch niemand endgültig.
Quelle(n): Art. 20 GG, Urteil des BVerfG bzgl. Unzulässigkeit Mischverwaltung SGB II - erwin LindemannLv 6vor 1 Jahrzehnt
Mit Sicherheit wird die Grundsicherung (HartzIV) nicht weiter angetastet!
Das würde sich auch nach Schröder niemand mehr trauen!
- vor 1 Jahrzehnt
hallo.Ja ich vermute mal die Grundsicherung wird bald nur noch in Naturalien ausgegeben werden.Zusätzlich werden warscheinlich noch Zelte und Decken verteilt werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bis jetzt wurde nur das Schonvermögen (Angespartes jeder Art vor der Arbeitslosigkeit) ins Gespräch gebracht. Aber sicherlich wird auch der
Hartz4 Grundbetrag (zur Zeit EUR 359) erheblich abgesenkt werden.
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- sagabonaLv 5vor 1 Jahrzehnt
>Ist komplete Abbau der Sozialhilfe Verfassungswidrig?
Art. 20 Absatz 1 GG:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialstaat
Das ganze ist natürlich dehnbar und um Rechte durchzustzen müÃte man klagen und das als jemand der die schlechtesten Vorraussetzungen aufgrund seiner sozialen Situation und damit auch im Ansehen der Person hat in der Justiz Recht zu erhalten.
Einsparungen werden aber auch gerne auf viele andere Art- und Weisen vorgenommen zB.:
ARD Report Mainz 26.05.2008 Willkürliche Schikanen der Arge
Schweig stille für Rechtsanwälte, die gegen Behörden handeln! Es gibt das “Sachlichkeitsgebot", 01.11.2008
Hartz - Infarkt, Deutschlands Gerichte ersticken in Hartz IV Klagen, Focus Nr. 13, 23.03.2009, Seite 90
"Hamburger Erklärung:, Weniger Rechtsstaat für Arme?", 2008
Das geht bis zur Strafbarkeit für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten lassen mit voller Unterstützung der CSU/CDU:
Quelle(n): http://justiz.ju.funpic.de/ - DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Einzige, das zur Disposition steht ist derzeit eine Erhöhung des Schonvermögens. Damit soll verhindert werden, dass Menschen, die ihr Leben lang gespart haben im Alter zu Sozialfällen werden und dann die Staatskassen belasten.