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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Drohung mit Rechstanwalt wegen schlechte Bewertung bei eBay?

ein verwandter hat sich einen backofen bei ebay gekauft der angeblich Inferot besitz. Nur hatte der keinen Inferot und mein verwandter hatte den verkäufer dann schlecht bewertet. Später hat derVerkäufen ihn dann mit einen rechtsanwalt angebroht und er solle die schlechte bewertung zurück nehmen. Was soll er jetzt machen??Wer hat Recht

???

11 Antworten

Bewertung
  • Xenia
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    da soll er sich keine sorgen machen.

    Der Verkäufer hat ja schliesslich was verkauft , was nicht den angaben entspricht ..

    und wegen einer schlechten bewertung kann er gar nichts machen..

    übrigens solltet ihr den fall ebay melden..

  • Lilly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Er soll sich weiter nicht darum kümmern, außer die negative Bewertung ist nachweisbar zu unrecht abgegeben worden.

    Es wäre aber fair gewesen, sich vor Abgabe der Bewertung mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, ob und wie das Problem mit dem fehlenden Infrarot gelöst werden kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das sind die echten Ganoven. Die drohen mit Juristen weil man sie entlarvt hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Verwandeter.Er vertritt nur seine Meinung, also keine Klage und kein Rechtsanwalt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist albern, wegen einer negativen Bewertung mit einem Anwalt zu drohen! Der Anwalt, der ein solches Verfahren in Gang setzt, braucht unbedingt medizinische Hilfe.

    Allerdings verstehe ich nicht, warum der Backofen nicht zurückgegeben wurde.

    Du schreibst leider auch nicht, ob und ggf. wie Dein Verwandter versucht hat zu klären, ob es eine gütliche Einigung gibt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Verwandter hat nichts zu befürchten. Der Verkäufer ist nur sauer weil er "enttarnt" wurde und jetzt jeder weiß dass er einen Artikel mit falschen Eigenschaften eingestellt hat.

    Allerdings hätte dein Verwandter zuerst mal versuchen sollen sich mit dem Verkäufer zu einigen und mit diesem die Sache zu klären. Macht man normalerweise auch so wenn eine Sache nicht so war wie angegeben und dein Verwandter hätte hier evtl. auch Geld zurückverlangen können oder den kompletten Herd zurückgehen lassen können auf Kosten des Verkäufers weil die Sache durch das Fehlen einer beschriebenen Eigenschaft einen Mangel aufweist.

    Das nächste Mal erst mit dem Verkäufer klären bevor man einfach nur ne schlechte Bewertung abgibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dein Bekannter sich die Seite mit der Auktion ausgedruckt hat (ist immer noch möglich) wo der Herd mit Infrarot angeboten wird,und dieser das nicht hat,so ist die schlechte Bewertung angebracht und auch verständlich.

    Leider aber,reagiert Ebay wie eine Schildkröte auf LSD wenn man mit Problemen und Ärger sich an Ebay wendet,und sollte auch solch unseriöser Verkäufer gesperrt werden,gibt es leider genug Schlupflöcher das solch Klientel mit einem andern Nickname sich einloggt und weitermacht.

    Die negative Bewertung ist m.E. sehr gut und sollte der Verkäufer weiterhin drohen würde ich ganz fix,mittels Anwalt da für klare Verhältnisse sorgen in Form einer saftigen Strafanzeige !!!!.

    Fakt ist,man kann den Backofen zurückgeben und das Geld zurück verlangen,der Verkäufer muß diesen auch Retour nehmen nebst die Kaufsumme in voller Höhe zurück zahlen!!!!!,oder man behält ihn und zieht 50% der Kaufsumme ab und die Differenz erstattet der Verkäufer.

    Aber wenn ihr schon an solch Idiot gelangt seit,nehmt euch einen Anwalt und lasst euch vertreten,anders wird man mit solch Klientel nichts,sollte der Verkäufer auf keine Einigung/Korrospodenzen anworten,kann solch Anwalt gem.ZPO ein gerichtl.Mahn-Klageverfahren mit anschliessender Kontopfändung einleiten.

    Klar,müßt ihr Ebay benachrichtigen aber,Ebay ist ein Phantom und verleugnet sich selber sehr gerne und macht sich stets der Strafvereitelung strafbar,da Ebay nur sülzt und sich stest gut verkaufen will aber,was seine Mitglieder haben an Sorgen,Ängste und Nöte interessiert Ebay nicht die Bohne.

    Es ist nur zu hoffen das irgendwann das Monopol Ebay von einem Konkurenten geknackt wird,seit 3 Jahren ist da nur noch Ärger/Zoff mit unseriösen Verkäufern und Ebay lässt sowas kalt,ferner ist m.E. der Grundgedanke/Grundprinzip von Ebay verschwunden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Verwandter muss sich keine Sorgen machen. Das mit dem Rechtsanwalt ist nur eine leere Drohung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er soll den Verkäufer bei Ebay melden....

    Dem Artikel fehlte eine "zugesicherte Eigenschaft".

    Dein Bekannter hat das Recht das Geld zurückzufordern, muss aber den Ofen zurückschicken.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da brauch er sich keine Sorgen zu machen. Die wollen ihn bloß Einschüchtern.

    Mfg

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