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murphy fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Wer haftet für den Schaden?

Mein Hund war über die Sommerferien bei meiner Bekannten untergebracht. Leider zerbiss er ihr Hörgerät. Dies meldete ich sofort der Hundehaftpflichtversicherung. Diese weigert sich nun den Schaden zu übernehmen !!! Die Kosten sind ca. 1200 Euro. Wer haftet für den Schaden?

9 Antworten

Bewertung
  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Versicherung muß zahlen,denn für solche Sachen,hat man sie ja schließlich.Mein Hund,hatte bei meiner Schwester,das Kabel,vom Netzgerät durchgebissen und meine Hundehaftpflichtversicherung,hat es bezahlt.Der Schaden betrug 125,-Euro.Laß Dich nicht abwimmeln und setze Dich durch.Danach,würdeich eine neue Versicherung suchen.Die AGILA,die wir haben,bezahlt jedenfalls.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Hundehalterhaftpflicht! Mit welcher Begründung lehnen die einen Schaden ab?

    Frag nach! Das geht so nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit welcher Begründung lehnt die Versicherung den Schaden denn ab?

    Ich kenne von meiner Privathaftflicht das Gefälligkeitsschäden nicht versichert sind. Also wenn ich einem eine Gefälligkeit erweise und dabei etwas passiert ist das nicht versichert. Vielleicht sieht die Versicherung das unterbringen deines Hundes bei deiner Bekannten als Gefälligkeit an und lehnt deshalb ab? Vielleicht lässt deine Beschreibung des Vorfalls auch nur auf einen Gefälligkeitsschaden schließen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich musste damals extra noch eine zusatzversicherung für meine hundesitterin abschliessen, damit auch schäden abgedeckt sind , die bei ihr passieren.

    red noch mal mit der versicherung , vielleicht bekommst du wenigstens einen teil bezahlt

    den rest wirst du wohl begleichen müssen, es ist ja dein hund.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt darauf an, was in dem Vertrag steht. Es gibt genug Versicherungen, die kaum einen Schaden übernehmen (und so steht es im Vertrag, gern auch im Kleingedruckten), obwohl man bei Vertragsabschluss davon ausgegangen ist.

    Zum Beispiel haften einige nicht für Schäden, der bei "Hunde-Sittern" entstanden sind, sondern nur bei Personen, die im Vertrag stehen (Besitzer + Familie). Einige schließen auch "grobe Fahrlässigkeit" aus. In dem Fall könnte die Versicherung natürlich fragen, wie der Hund überhaupt an das Hörgerät gekommen ist.

    Du müsstest jetzt schauen, weshalb die Versicherung die Schadensübernahme ablehnt und mit deinem Vertrag abgleichen, ob das so richtig ist.

    Wenn nicht -> in einigen Bezirksämtern gibt es oft eine kostenlose Rechtsberatung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Welche Haftpflicht hast Du?

    Bei den meisten ist der Hundesitter mit abgedeckt.

    Halt, er hat ja nicht den Hundesitter gebissen, da ist das was anderes, er hat einen Schaden verursacht, den die Versicherung bezahlen muss! Für genau dieses hast Du ja eine Haftpflicht abgeschlossen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Hundehaftpflicht muß den Schaden bezahlen. Setze ihnen eine Frist und drohe mit der Einschaltung eines Anwalts.

  • Gabi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    berni hat recht, aber leider versuchen es fast alle haftpflichten immer zuerst mit....das zahlen wir nicht!!!muessen sie aber, undf deine hundehaftpflicht alle mal. wuensche dir viel glueck, wir alle

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn die ablehnen musst du haften

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