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Wer haftet für den Schaden?
Mein Hund war über die Sommerferien bei meiner Bekannten untergebracht. Leider zerbiss er ihr Hörgerät. Dies meldete ich sofort der Hundehaftpflichtversicherung. Diese weigert sich nun den Schaden zu übernehmen !!! Die Kosten sind ca. 1200 Euro. Wer haftet für den Schaden?
9 Antworten
- BolleLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Versicherung muß zahlen,denn für solche Sachen,hat man sie ja schließlich.Mein Hund,hatte bei meiner Schwester,das Kabel,vom Netzgerät durchgebissen und meine Hundehaftpflichtversicherung,hat es bezahlt.Der Schaden betrug 125,-Euro.Laß Dich nicht abwimmeln und setze Dich durch.Danach,würdeich eine neue Versicherung suchen.Die AGILA,die wir haben,bezahlt jedenfalls.
- CrusherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Hundehalterhaftpflicht! Mit welcher Begründung lehnen die einen Schaden ab?
Frag nach! Das geht so nicht!
- vor 1 Jahrzehnt
Mit welcher Begründung lehnt die Versicherung den Schaden denn ab?
Ich kenne von meiner Privathaftflicht das Gefälligkeitsschäden nicht versichert sind. Also wenn ich einem eine Gefälligkeit erweise und dabei etwas passiert ist das nicht versichert. Vielleicht sieht die Versicherung das unterbringen deines Hundes bei deiner Bekannten als Gefälligkeit an und lehnt deshalb ab? Vielleicht lässt deine Beschreibung des Vorfalls auch nur auf einen Gefälligkeitsschaden schlieÃen?
- vor 1 Jahrzehnt
ich musste damals extra noch eine zusatzversicherung für meine hundesitterin abschliessen, damit auch schäden abgedeckt sind , die bei ihr passieren.
red noch mal mit der versicherung , vielleicht bekommst du wenigstens einen teil bezahlt
den rest wirst du wohl begleichen müssen, es ist ja dein hund.
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- vor 1 Jahrzehnt
Das kommt darauf an, was in dem Vertrag steht. Es gibt genug Versicherungen, die kaum einen Schaden übernehmen (und so steht es im Vertrag, gern auch im Kleingedruckten), obwohl man bei Vertragsabschluss davon ausgegangen ist.
Zum Beispiel haften einige nicht für Schäden, der bei "Hunde-Sittern" entstanden sind, sondern nur bei Personen, die im Vertrag stehen (Besitzer + Familie). Einige schlieÃen auch "grobe Fahrlässigkeit" aus. In dem Fall könnte die Versicherung natürlich fragen, wie der Hund überhaupt an das Hörgerät gekommen ist.
Du müsstest jetzt schauen, weshalb die Versicherung die Schadensübernahme ablehnt und mit deinem Vertrag abgleichen, ob das so richtig ist.
Wenn nicht -> in einigen Bezirksämtern gibt es oft eine kostenlose Rechtsberatung.
- wuschelLv 6vor 1 Jahrzehnt
Welche Haftpflicht hast Du?
Bei den meisten ist der Hundesitter mit abgedeckt.
Halt, er hat ja nicht den Hundesitter gebissen, da ist das was anderes, er hat einen Schaden verursacht, den die Versicherung bezahlen muss! Für genau dieses hast Du ja eine Haftpflicht abgeschlossen.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Deine Hundehaftpflicht muà den Schaden bezahlen. Setze ihnen eine Frist und drohe mit der Einschaltung eines Anwalts.
- GabiLv 6vor 1 Jahrzehnt
berni hat recht, aber leider versuchen es fast alle haftpflichten immer zuerst mit....das zahlen wir nicht!!!muessen sie aber, undf deine hundehaftpflicht alle mal. wuensche dir viel glueck, wir alle
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn die ablehnen musst du haften