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darf der vermieter pflege für vorgarten und hecke schneiden berechnen?

meine eltern wohnen zusammen mit dem vermieter in einem haus. meine eltern wohnen im obergeschoss mit eigenem balkon, der vermieter wohnt im erdgeschoss ,ein untermieter wohnt zur warm-miete im souterrain. zu dem haus gehört ein garten, den der vermieter alleine nutzt.der vermieter sagt nun dass er nur den hinteren garten alleine nutzt ,mein eltern aber für die pflege des vorgartens, schneiden der hecke sowie reinigen des gehwegs,der am vorgarten vorbei zum haus führt und Bürgersteig mit aufkommen müssen. stimmt das?vielen dank im voraus

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Diese Kosten zählen zu den sog. Nebenkosten. Habe auch schon so gewohnt, wo wir den Garten nicht nutzten. Es waren dort Zierbäume und bei den Nebenkosten wurden von jedem Mieter Kosten für das Schneiden und die Pflege berechnet.

  • Qyra
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne es so, dass die Patrei die unten wohnt, dafür zuständig ist, und den Vorgarten auch nutzen darf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich hat der Vermieter die Lasten der Betriebskosten zu tragen, das ergibt sich aus § 538 BGB.

    Allerdings kann er die Lasten auf die Mieter umlegen, wenn er dies vertragslich mit ihnen vereinbart. Steht also nichts im Mietvertrag, gilt § 538 BGB. Steht die Vereinbarung im Mietvertrag gilt i.d.R. der Mietvertrag.

    Haben deine Eltern über Jahre hinweg die Kosten bezahlt, obwohl vertraglich nichts vereinbart worden war, kann dies als angenomme Willenserklärung verstanden werden - s.g. konkludente Vereinbarung. Demnach müssten sie dann doch die Kosten übernehmen. Dazu würde ich nachfragen, ob sie die Kosten schon länger als 4 Jahre bezahlen.

    Nächste Woche habe ich zu so einer konkludenten Vereinbarung in der Praxis eine Gerichtsverhandlung. Mal sehen wie der Amtsrichter entscheidet. Der BGH meint dazu, dass nach mehrjähriger Zahlung eine Änderung eingetreten ist.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Hausverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    doch darf er

    das kann er unter nebenkosten berechnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Steht im Mietvertrag nichts über die Pflege des Vorgartens, schneiden der Hecken usw. ist es alleine die Sache des Vermieters, diesen in Ordnung zu halten. Führt er diese Arbeiten selbst aus, kann er die Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Werden diese Arbeiten jedoch von einem Hausmeister oder Firma ausgeführt, kann er die Kosten auf die Mieter umlegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gartenpflege gehört zu den Betriebs- und Nebenkosten. Selbst genutzte Gartenflächen gehören nicht dazu.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, kann er das nicht.

    Er kann deine Eltern fragen, ob sie über den Vorgarten verfügen möchten und dann sind sie zuständig.

    Einfach berechnen ist nicht gesetzeskonform.

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