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Die Fraktion"Der tut nix, der will bloß spielen"Hundehalter?
Ich hatte heute mal wieder so eine unschöne Begegnung mit dieser Art von Hundehalter.....
Erst mal zur Erklärung:
Ich war , wie jeden Tag, mit meinem 6 Monate alten Rüden in Wald und Flur unterwegs,als uns ein Schäferhund im Freilauf,ohne das der Halter zusehen war entgegen kam.
Mein Hund lief ebenfalls frei,was in unserer Gegend kein Problem darstellt,da wir im tiefsten Frankenwald wohnen und es dort keinen Leinenzwang (zum Glück) gibt.
Ich hab meinen Hund zu mir gerufen und hab ihn bei mir abliegen lassen,der Schäferhund war noch ca. 100m von uns entfernt,und hat bis dato einen ruhigen und freundlichen Eindruck gemacht.
Ich dachte das der Schäferhund vieleicht irgendwo ausgebüchst ist,den wer lässt schon seinen Hund soweit vorraus laufen das er außer Sicht- und Rufweite ist.
Ich wurde aber eines besseren belehrt,ca 200-300m nach dem Hund kam tatsächlich eine wild schnaufende Frau,die halb joggend versuchte ihren Hund einzuholen
So überrascht wie ich war,rief ich ihr zu,das sie doch bitte ihren Hund zusich rufen solle.
Da kam genau dieser Spruch,!!! Der tut nix, der will bloß spielen!!
Ab da war mir klar das es sich mal wieder um einen Total überforderten Hundehalter handelt,der mit so einem Satz seine Unfähigkeit entschuldigen will.
Und dann kam es wie es kommen mußte,ca 5m vor mir schlug die Stimmung des Schäferhundes um,und er ging zähnefletschend ,keifent,knurrend und mit hochgestellter Bürste auf mich und meinen Hund los.
Die einzige Reaktion der Frau war,das sie ungefähr 20 x den Namen des Hundes gerufen hat,von einem Komando wie "Hier" oder "Fuß",war nichts zu höhren.
Da ich innerlich schon auf so eine Reaktion des Hundes gewartet hab,hab ich mich vor meinen Hund gestellt und hab dem Schäferhund meine Leine über den Fang gezogen.
Der hat erstmal voll die Bremse reingehauen und hat kurz gejault,um ihm erst garnicht die Chance zu einem zweiten Angriff zu geben hab ich ihn angeschrien das er weg soll und hab ihm vor die Brust getreten,was letztendlich Wirkung zeigte,und er mit eingeklemmter Rude das Weite suchte(nicht zu seinem Frauchen ,sondern Flucht einfach weg).
Ab da verstand ich die Welt nicht mehr!!
Da kommt doch tatsächlich diese Frau auf mich zu und beschimpfte mich warum ich ihren Hund schlage !!??
Sie sagt doch tatsächlich nochmal das der doch nur mit meinem Hund spielen wollte!!! Da hat es mir total die ?zeichen rausgehauen,ich erklärte ihr das ihr Hund keineswegs freundlich,und schon garnicht in spielerischer Absicht auf uns zugekommen ist,und ich mit Sicherheit meinen Junghund nicht zusammen beisen lasse , nur weil sie nicht fähig ist ihren Hund unter Kontrolle zuhalten,bzw.ihr Hund so schlecht soziallisiert ist,das sie doch einsehen müste das es besser für alle wäre wenn sie ihren Hund an die Leine nimmt wenn andere Hunde in der Nähe sind.
Auf Einsicht , oder eine Entschuldigung hab ich vergebens gewartet.
Das bittere Ende kam aber sofort,sie schrie mich an ich solle mich lieber um die Erziehung meines Hundes kümmern,(der immernoch wie festgenagelt neben mir lag!!)
und nicht ihr erzählen wie sie mit ihrem Hund umgehen muß.
Zu guterletzt, versicherte sie mir noch das sie mich Anzeigt wegen Tierquälerei,weil ich ihrem Hund die Leine übergezogen habe.
So...
Nun zur eigentlichen Frage:
Warum wird die eigene Unfähigkeit mit solchen Sprüchen wie "Der Tut nix" entschuldigt?
Hab ich richtig gehandelt,das ich dem Hund eine übergezogen hab?
Was wenn sie mich wirklich Anzeigt?
Habt ihr auch schon solche Erfahrungen machen müssen?
Vielen Dank für eure Antworten,ist zwar eine lange Frage,aber ohne Erklärung im vorraus wäre es unverständlich gewesen.
15 Antworten
- verliebterHundLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
@ chefkoch: Ein fremder Hund, der Zähne fletscht, knurrt und die Bürste aufstellt ist also scheinbar friedlich, soso.. *augenverdreh*
Die Antwort beweist nur, dass du a) Null Ahnung von Hunden hast, b) deinen eigenen genauso wenig unter Kontrolle hast und c) deshalb dein eigenes Unvermögen in der Hundeerziehung mit genau solchen Pseudo-Argumenten wie "Spieltrieb" und "Revierverhalten" rechtfertigst.
A propos: Wenn ein Hund ein weitläufiges öffentliches Gelände als "sein" Revier an sieht, das es zu verteidigen gilt, dann läuft definitiv was schief - ein solcher Hund gilt dem Gesetz nach als überdurchschnittlich agressiv und fällt somit unter die Kampfhundeverordnung! Zudem zeigt das Verhalten der Besitzerin, dass sie ganz sicher NICHT geeignet ist, einen solchen Hund zu halten (was auch für dich gilt, wie deine Antwort beweist).
Dieser Hund hat offensichtlich keine Erziehung und kann von der Besitzerin auch nicht erzogen werden. Allein schon die Tatsache, dass er geflüchtet ist, anstatt bei seiner Besitzerin Schutz zu suchen (was der Normalfall wäre), zeigt eindeutig: Der Hund erkennt seine Besitzerin, nicht als Führung an, er sieht sie im Gegenteil lediglich als untergeordnetes(!) Rudelmitglied, von dem er keinen Schutz zu erwarten hat. Deshalb folgt er auch nicht sondern macht was er will und lässt sie hinter sich her laufen.
Solltest du jemals deinen Hund auf mich hetzen, weil ich mich und meinen Hund schütze (wozu ich berechtigt bin), wird das a) dein Hund wahrscheinlich nicht überleben und b) dich ohne Umwege in den Knast bringen. Das wäre nämlich ein tätlicher Angriff mit einer Waffe (strafrechtlich also nichts anderes als wenn du auf mich schießen würdest) und mindestens versuchte Körperverletzung, evtl. auch versuchter Totschlag.
Nur in einem Punkt hast du Recht: Über soviel Blödheit kann man nur den Kopf schütteln. Allerdings meine ich damit NICHT die Fragestellerin, die hat nämlich völlig richtig gehandelt.
Ciao
Quelle(n): Weil solche Antworten gerne mal vom Antworter selbst wieder gelöscht werden, zitiere ich den chefkoch mal vorsichtshalber: "Und, was hat Dir der Hund getan?? Gar nichts! Was bildest Du Dir eigentlich ein, einen scheinbar friedlichen fremden Hund zu schlagen? Kennst Du Revierverteidigung? Genau das wollte der Hund! Ich kann nur mit dem Kopf schütteln über soviel Blödheit! Hättest Du meinen Hund geschlagen, hätte ich ihn auf Dich gehetzt, mit Sicherheit! Hoffentlich bekommst Du eine Anzeige!" - IrisLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du hast völlig richtig gehandelt.
Die Aussage dieser Frau kam, weil sie ihren Hund nicht in der Gewalt hat.
Solche Deppen begegnen mir täglich und rufe innerlich: Herr schicke Hirn vom Himmel.
Sie kann dich nicht anzeigen.
Der Hund muss, wenn er freiläuft, im Einflussbereich stehen. Und du hast das Recht, dich und dein Eigentum (das ist dein Kleiner) zu verteidigen.
Ansonsten komme ihr mit ner Gegenklage bezüglich gefährlicher Hund.
Es gilt nämlich (auch wenn du in der Pampas wohnst) generelle Leinenpflicht in Deutschland)
Ich habe auch nen Hund meinen extrem schweren Schlüsselbund übergezogen, nachdem er meine Hündin das dritte Mal angegriffen hatte.
Gleichzeitig habe ich dem Halter angedroht, dass er den Bund ebenfalls übergezogen bekommt, wenn er seinen Hund nicht an die Leine nimmt, mit ner schönen Anzeige wegen gefährlicher Hund.
Das hatte damals gewirkt.
@ Leben....
falsch. Es gilt Leinenzwang in ganz Deutschland.
Wenn Gemeinden oder Städte diesen aufheben (intern, denn du wirst niergends lesen: Leinenzwang ist aufgehoben) gilt das nur regional, bzw. es wird geduldet. Geschieht aber eine BeiÃerei, wird jede Gemeinde auf den Leinenzwang weisen.
Diese Gemeinde oder Städte sind diesbezüglich dann nämlich nicht in Regresspflicht zu nehmen.
AuÃerdem gilt die übergeordnete Anweisung vom Staat mehr, als die vom Land oder noch geringer, einer Gemeinde.
By the way. Treffen zwei Hunde aufeinander und einer von beiden hat eine bestandene Begleithundeprüfung absolviert, wird dieser besser gestellt (Versicherungen) als der, der keine Prüfung vorzuweisen hat.
Das zum Thema im Einflussbereich stehen.
- vor 1 Jahrzehnt
Guten Tag,
ich mische mich hier mal mit ein, weil ich schon des öfteren mit solchen Fällen während meiner beruflichen Schaffenszeit zu tun hatte.
Natürlich habe ich auch die passenden § und Fälle auf Lage, damit hier jedermann sieht, dass solche Vorfälle nicht so harmlos sind, wie sie von manchen dargestellt werden.
§§§§§§
Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, weglauft und hierdurch einen Schaden verursacht. Dieser Schaden ist dem Hund zuzurechnen, da die Ursache des Weglaufens alleine von dem Hund ausging. Im Rahmen der Tierhalterhaftung nach §833 BGB muss daher der Hundehalter auch diesen Schaden ersetzen. AG Frankfurt Az.: 32 C 2314/99-48
§§§§§§
Ein Hundehalter, der seinen ausgewachsene Schäferhund ausführte, dieser nicht angeleint und auch keine Leinen bei sich führte, um im Notfall den Hund anleinen zu können, handelt fahrlässig. Wird in einer solchen Situation ein Jogger von einem diesen Tier angefallen und verletzt, so macht sich der Hundehalter einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Erst recht gilt dies dann, wenn dem Hundehalter die Aggressivität des Tieres bekannt war und gerade auch dieses Tier unvermittelt und plötzlich den Jogger angegriffen hat. Amtsgericht Aachen, Az.: Cs 50/94.
§§§§§§§§§§
Eine Gemeinde ordnet für ihr Hoheitsgebiet an, dass Hunde dort nur an der Leine geführt werden dürfen. Ein Hundehalter weigert sich beharrlich, diese Auflage zu erfüllen und lieà auch weiterhin seinen Hund freilaufen. Daraufhin setzte die Gemeinde gegen den Hundehalter ein Zwangsgeld in Höhe von DM 2.000,-- fest und meinte, den Hundefreund auf dieser Weise an die Satzungsauflage binden zu können. Aber auch dies beeindruckte den Hundehalter nicht, was wiederum die Gemeinde dazu veranlaÃte, jetzt vier Tage Ersatzzwangshaft gegen ihn anzuordnen.
Die hielt der Hundehalter nun völlig überzogen und zog gegen diese Anordnung vor das Gericht. Hier bestätigte man aber die Ersatzzwangshaft gegen den Hundehalter. Denn wenn der Hundehalter allen gemeindlichen Anordnungen zuwider handelt und sich auch sonst nicht belehren läÃt, kommt nur die Ersatzzwangshaft in Frage, damit der Hundehalter dann genügend Zeit hat, um über sein Verhalten nachzudenken.
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az.: 11 B 12186/96.
§§§§§§§§
§ 34 Rechtfertigender Notstand
dieser § sagt, dass sie richtig gehandelt haben, weil sie ihr Eigentum (Hund) geschützt haben.
Die Halterin hat sich strafbar gemacht, weil sie gegen mehrere § verstoÃen hat.
Also liebe Hundehalter glaubt nicht, dass eure Tiere machen dürfen was sie wollen. Auch wenn ihr sie als ungefährlich einstuft (Tiere sind unberechenbar), kann dies für euch Strafrechtlich schwere Folgen haben.
Wer meint er muà Anzeige machen, weil sich jemand den § 34 bemächtigt, den sei gesagt, dass der Schuà nach hinten losgeht.
Mit freundlichen GrüÃen
- HcstauqLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wow! Du warst wirklich mutig! Ich verstehe, dass du immer noch aufgewühlt bist. Aber was solltest du denn auch tun, wenn du dich und deinen Hund verteidigen musstest.
Ich ärgere mich auch oft über solche Leute. Ich bin leider allergisch und kann nicht einmal den süÃen Babyhund meiner Nachbarin streicheln. Deshalb finde ich gar nicht, dass ein Hund NICHTS tut, selbst wenn er mich "nur" besabbert oder sich im Restaurant neben meinem Teller schüttelt, so dass alles herumfliegt. Es hat gar keinen Zweck, solche Leute höflich und freundlich darauf aufmerksam zu machen.
Ich glaube nicht, dass du rechtliche Konsequenzen zu fürchten hast. Es gibt ja nicht einmal Zeugen. Und wenn es sie gäbe, würden sie deine Aussage bestätigen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
normal hätte die Frau die Schläge verdient aber das hätte dir nicht geholfen ist schon ok wenn es so war wie du geschildert hast
- vor 1 Jahrzehnt
Oh man,...
Mir ist das zum Glück noch nie passiert.
Aber auf jeden Fall hast du richtig reagiert.Ich kann da nur noch den Kopf schütteln, über so viel Unfähigkeit.
Wenn es zu einer Anzeige kommt (was es nicht wird) brauchst du dir keine Sorgen machen. Man kann den anderen Hund immer testen und er wird seine Eigenarten zeigen. Auch die Besitzerin wird völlig unglaubwürdig wirken.
Bleib einfach ruhig und sachlich und was auch immer gut ist, erzähle es ganz vielen, damit so viele Leute wie möglich bescheid wissen und du nicht als Tierquälerin da stehst.
Aber du hast echt alles richtig gemacht, und deinem hund ein paar Zahnabdrücke und Angstzustände erspart! Also echt gut gemacht! Und mach dir keine Gedanken über diese,...
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ich finde, Du hast völlig richtig gehandelt. Es geht schlieÃlich um den Schutz Deines jungen Hundes und natürlich auch um Deinen Schutz!
Leider kann ich davon auch ein Lied singen. Dazu muss ich sagen, dass meine SüÃe (7 Jahre DSH/Malinois-Mix, aus dem Tierheim) andere Hunde überhaupt nicht mag. Deshalb achte ich sehr darauf, dass sie bei Entgegenkommen von anderen Hunden bei mir an der Leine läuft.
Sollte es mal wirklich passieren, dass sie ohne Leine ist und sie trifft auf andere Hunde, kann ich sie sogar dann abrufen und sie hört mir aufs Wort.
Meine Antwort auf "Der Tut nix ..." ist dann immer: "Ihrer vielleicht nicht, aber meine! Also, Hund zu sich rufen oder sogar anleinen oder ich setze mein Pfefferspray bei weiterem Angriff ein!"
Bleibe bei Deiner Meinung und verhalte Dich weiter so wie bisher, denn du hast Dir nichts vorzuwerfen!
Viel Spaà mit dem Wauzi!
Quelle(n): eigene Erfahrung - wuschelLv 6vor 1 Jahrzehnt
Echt Klasse! Du hast den Hund der Dame ja nicht gefährlich verletzt, oder?
Du hast ihn damit in die Flucht getrieben, was völlig richtig ist. Denn hätte er mit Deinem Hund gespielt, hättest Du sicherlich nichts dagegen gehabt.
Meiner wurde auch wieder (leider) von einem Schäferhund zusammen gebissen und es war ein solches Gerange zu gange, dass ich nicht dazwischen konnte, bzw. habe ich solche Angst in diesen schlimmen Situationen, dass ich völlig fertig bin, zitter am ganzen Leib und schreie nach Hilfe.
Sie zeigt Dich nicht an, sie kann froh sein, dass nicht mehr passiert ist und keine Tierarztrechnungen und Registration ihres Hundes wegen einer Beisserei auf sie zu kommt!
- GänseblümchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
du hast ganz richtig gehandelt, kennt sie denn überhaupt deinen Namen, wenn sie dich anzeigen will.
- vor 1 Jahrzehnt
Zeig du sie als erstes an, denn sie hat einen groÃen bissigen Hund, der nicht folgt, frei laufen lassen, dies ist genauso, wenn ich mit einer geladenen Waffe rumlaufe. Sorry, aber solchen Hundehaltern gehört ein Denkzettel verpaÃt. Stell dir vor, es wären Kinder mit ihrem kleinen Hund spazieren gegangen. Wenn zu mir jemand sagt, der tut nix, frage ich immer, haben sie ihn gefragt und hat er ihnen gesagt, daà er nix tut. Dieser Satz ist völliger Schwachsinn, ich habe seit über 30 Jahren selbst Hunde und weià wovon ich rede, kein Hundebesitzer kann mit 100% Sicherheit sagen ob sein Hund beiÃt oder nicht.