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Müssen versehentlich falsch ausgepreiste Waren zu dem Preis verkauft werden?

Heute habe ich bei Norma einen Damenrasierer für 9,99 Euro gesehen. Der Preis war in groß und rot aufgeklebt. An der Kasse sagte sie, daß es ein Versehen war und der Rasierer 12,99 Euro kostet.

Ich habe ihr gesagt, daß ich den trotzdem für 9,99 kaufen möchte, weil er schließlich so ausgepreist ist. Das ist doch Gesetz, oder?

Meine Mutter, die selber Einzelhandelskauffrau ist, sagt, sie hätte es auch nicht zum falschen, niedrigerem Preis rausgegeben.

Wie ist es nun? Hätte ich das Recht gehabt, die Ware zum ausgepreisten Betrag zu kaufen?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So etwas sollte nicht passieren und wenn die Verkäuferinnen oder der Abteilungsleiter , dieses nicht umgehend korrigiert , muss er die Ware sogar zu diesem Preis heraus geben !!

    Sonst ist es Vortäuschung falscher Tatsachen und somit sogar Strafbar !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein müssen sie nicht.

    Da der "Kaufvertrag" erst beim bezahlen an der Kasse eingegangen wird. An der Kasse kannst du dann ja sagen, ich möchte es für diesen Preis oder ich möchte es nicht.

    Alle Preisangaben vorher sind nur Anpreisungen.

    So etwas lernst du, wenn du eine kaufmännische Ausbildung machst. ;)

    Die meisten Verkäufer verkaufen die Ware dann aber doch zu dem günstigeren Preis, da sie ihre Kunden nicht verjagen wollen.

    Ich würde ja auch auf den günstigeren Preis bestehen.

    Habe das auch schon erlebt und die Dinge dann zu dem besseren Preis bekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... also ...

    ich kenne die situation auch und habe mich schon mehrere male aufgeregt.

    doch solange die ware im besitz des ladens ist, liegt die verfügungsgewalt über ein artikel bzw. der ware dem verkäufer.

    habe schon viele ausreden von verkäufern gehört z.b.

    der preis ist von gestern, der aktuelle ist aber teurer

    oder

    da haben bestimmt kinder an den preisen rumgespielt

    da kann man leider nix machen, einmal hab ich aus boshaftigkeit den gesamten großeinkauf dann wieder zurückgehenlassen und die verkäuferin konnte alle artikel wieder ins regal räumen

    ich sag nur wie du mir so ich dir

    - dann hätte sie ja die preise sofort berichtigen können

    - doch die alten schilder kleben stunden später immer noch falsch dran

    somit habe ich der verkäuferin gesagt:

    " da sie mir den ausgepriesen eisbergsalat nicht wie drangeschrieben für 0,49 cent geben wollen, werden sie nun alle 100 artikel wieder zurück ins regal räumen müssen.

    ich wünsche ihnen noch einen schönen tag "

    Quelle(n): ☼
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Rechtslage bzw. Rechtsprechung ist da eindeutig.

    Der Preis an der Ware bzw. am Regal ist eine sogenannte "invitatio ad offerendum" (Juristen sprechen gerne Latein): eine Einladung, ein Kaufangebot abzugeben. Diese ist unverbindlich.

    Wenn du an die Kasse gehst und das Ding aufs Band legst, machst du damit formal das Angebot, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu kaufen. Der Kaufvertrag kommt aber erst dann zustande, wenn der Laden (vertreten durch die Kassiererin) damit einverstanden ist. Wenn der Laden das aber ablehnt, kommt kein Kaufvertrag zustande.

    Quelle(n): news:de.soc.recht.misc
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  • vor 1 Jahrzehnt

    'invitatio ad offerendum', wie oben beschrieben, ist genau richtig.

    normalerweise kein anspruch auf den ausgezeichneten preis. kann im einzellfall zwar auch mal anders aussehen, aber generell, nö.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du bist im unrecht. sie im recht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja müssen sie

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