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Trunkenheit am Steuer?
Mir wurde der Führerschein entzogen wegen Trunkenheit, Atem 1,3 Promille, Blut, weiß ich noch nicht. Hat jemand einen Rat, was man jetzt am Besten macht? Gleich einen Anwalt nehmen? Ich wohne noch auf dem Land und ziehe in 4 Wochen in die Stadt. Weiß jemand ob die Möglichkeit besteht, den Schein für diese 4 Wochen zurück zu bekommen? Und bitte keine wüsten Beschimpfungen. Ich weiß, dass ich ******* gebaut habe und mir gehts auch sau schlecht.
6 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bis jetzt ist der Führerschein nur beschlagnahmt.
Wenn es die erste Verkehrsstraftat ist wirst Du in nächster Zeit einen Strafbefehl bekommen.
Da steht dann grob die Richtung 30-40 Tagessätze und so 8-12Monate Führerscheinentzug drin.
Hängt natürlich jetzt davon ab was bei der Blutprobe heraus kommt.
30Tagessätze sind ein Monatseinkommen.
Anwalt kannst Du nehmen, aber ausrichten kann der auch nichts.
Wenn Du dich beraten willst, gehe in das
das ist die Adresse wenn es um Alkoholverstöße geht. Die gehen individuell auf dich ein.
Wiederbekommen den Führerschein vor Ende der Sperrfrist, nein, auch nicht nur für eine kurze Zeit.
Einige Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. MPU wird erst bei 1,6‰ fällig, wenn nicht besondere Umstände eine MPU erfordern. Passbild, EH-Kurs usw. musst Du beibringen. Achte darauf das alle Klassen wieder eingetragen werden.
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
An @Gotlands Beitrag stimmt leider nichts, gar nichts.
Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1%o, eine MPU wird erst ab 1,6%o angeordnet und eine MPU bestehen 50% der Kandidaten im ersten Anlauf. Wer sich richtig vorbereitet besteht sogar fast sicher.
Das Vergehen hat auch nichts mit der STVO zu tun, Trunkenheitsfahrten sind in §316 StGB geregelt. Regelungen zur MPU finden sich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Es gibt überhaupt keinen Grund nur wegen fadenscheiniger Werbung für das blaue Kreuz hier die Fragesteller zu verunsichern.
- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dein Problem ist das du mit 1,3 Promille eine Straftat begangen hast gem.StVO und da sehe ich sehr schwarz für dich,d.h.,du wirst nicht nur nette Post von der Führerscheinstelle bekommen sondern auch von der Staatsanwaltschaft.
Laut Gesetz spricht man von einem Straftatbestand ab 1,0 Promille,keine Angst ins Gefängnis kommst du deswegen nicht aber eine saftige Geldstrafe wird dich erwarten welche sehr weh tut.
Die Führerscheinstelle wird dir eine Ladung erteilen zu einer MPU (Medizinischen Psychologischen Untersuchung) welche auch Geld kostet und,dieser Ladung musst du folgen wenn du irgendwann deinen Führerschein wieder haben willst;und zu solch MPU darf der Gesetzgeber dich auffordern gem.StVO .Leider bei Alkoholdelikten bestehen im ersten Anlauf zu 98% der Probanden nicht die MPU,da hier z.T. sehr persönliche und auch z.T. provokante Fragen dir gestellt werden,ferner wird man dich auffordern zu beweisen das du keinen Alkohol mehr trinkst,d.h.,dein Arzt wird mittels Blutproben einen Bericht anfertigen,wo die MPU-Stelle erkennen kann ob du zu 100% abstinenz warst.
Ich kann dir nur den Tipp geben das du dich mal mit dem blauen Kreuz in Verbindung setzt,diese bieten solchen Leuten wie dir kostenlose Gespräche sowie wird dort eine MPU-Sitzung mit dir "geprobt" damit du sie auch bestehst,ferner meldet sich das blaue Kreuz auch bei der MPU-Stelle sowie bei der Führerscheinstelle damit diese sehen das du wirklich was tust und auch machst,sowie das du einsichtig bist.
Ich würde mir an deiner Stelle keinen Rechtsanwalt nehmen,da dieser eigentlich blödsinnig ist und nebenbei bemerkt auch sehr viel Geld kostet......,und für was soll man Geld ausgeben wenns eh nichts bringt.Desweiteren reagieren die Behörden ziemlich angepi... wenn du mit einem Anwalt noch um die Ecke getrallert kommst,also sei einsichtig und beherrsche dich,werde nicht ausfallend (weder vor Gericht,Staatsanwaltschaft,MPU-Stelle sowie Führerscheinstelle) sondern versuche einigermaÃen cool zu bleiben auch wenn es schwer fällt.Damit fährst du allemale besser als wenn du Widerspruch einlegst bzw.,irgendwelche Drohungen abgibst und,denke stets dran,du willst deinen Führerschein wieder zurück haben und die Behörden sitzen da am längeren Hebel !!!!!!!.
Manchmal muà man halt sich ducken,o.k.,ist nicht immer leicht aber denke auch dran du hast deinen Führerschein nicht wegen einem Geschwindigkeitsverstoà verloren (welches zu verschmerzen wäre da in der Regel 6-8 Wochen sowas sein kann).
Suche Hilfe beim blauen Kreuz welche dich in der ganzen Zeit betreuen und auch beraten,da die Betreuer selber z.T. in deiner Lage sich befunden haben vor zig Jahren und dir an deiner Seite stehen.
Aber ich muà etwas fies zu dir nun werden,warum hast du das Auto nicht stehen gelassen und sich ein Taxi genommen ?!,verstehe das von so manchen Leuten nicht wenn die hinterher das grosse Heulen kriegen wegen sowas,hoffe bloà das du nun nicht noch deine Arbeit verlierst deswegen,ich aber wünsche dir alles gute und hoffe für dich das du deinen Führerschein wieder bekommst,sowie hoffe ich das das für dich eine Lehre war?!.
Quelle(n): www.blaues-kreuz.org - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du bekommst Nachricht von der Staatsanwaltschaft darüber wie lange Dein Lappen weg ist, - Du also definitiv nicht fahren darfst, und was die Höhe der Strafe ausmacht.
Gegen diesen Bescheid kannst Du Widerspruch einlegen, was Dir aber nur weitere Kosten verursachen wird. Allerdings hast Du dann Anspruch darauf von einem Amtsgericht bestätigt zu bekommen, was der Staatsanwalt von Dir einfordert.
Es besteht unter keinen Umständen die Möglichkeit, dass Du zwischendurch den Führerschein erhältst um fahren zu dürfen.
Ich kann Dir nur den Rat geben dem Drang fahren zu wollen nicht nachzugeben. Du machst sonst alles nur noch schlimmer.
Auch musst Du damit rechnen, dass man Dich hier und da beobachtet. Wenn Du umziehst bekommt die zuständige Führerscheinstelle und Polizeidienststelle Nachricht.
Alkohol am Steuer ist nun mal kein Kavaliersdelikt. Das weiss aber ein Jeder. Oder etwa nicht?
Trage es mit Fassung und lerne daraus.
Zusatz: Wenn die Sache einwandfrei sachlich belegt, erwiesen und klar ist, verzichte auf einen Anwalt und folge der STA.
Wenn Du einen Anwalt hinzuziehen willst, der dann vor Gericht zieht, reicht es, wenn Du von der STA Nachricht bekommst.
Quelle(n): Glaube es mir einfach...- - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Big TomLv 4vor 1 Jahrzehnt
ist da dein erstes mal?
Wenn ja, dann besteht noch hoffnung.
Mach eine MPU-Vorbereitung(wichtig vor der Gerichtsverhandlung!), arbeite mit deinem Anwalt eine Strategie aus
Laut § 316 wird dir die Fahrerlaubnis entzogen für eine bestimmte Zeit. D.h. es kommt zur Gerichtsverhandlung, gib dich überzeugend reumütig und bleib es auch!!!! Kein Alk mehr wenn Du fährst!!!!!
Für diese 4 Wochen wirst du Ihn sicher nicht zurückbekommen, das ist rechtlich unmöglich.
Quelle(n): ehem. Fahrlehrer - vor 1 Jahrzehnt
Püh
Also ich habe keinen mitleid mit Alk Freaks am steuer musst damit leben und nen anwalt der wird da auch nichts weiteres machen hättest du nicht jetrunken. Ansonsten abwarten.