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dark angel fragte in ReisenSonstige Reiseziele · vor 1 Jahrzehnt

muss man beim arbeitsamt bescheid sagen, wenn man in den urlaub fährt?

möchte in den herbstferien nach holland fahren. bin arbeitslos und bekomme harz IV. wie ist? muss ich beim arbeitsamt bescheid sagen von wann bis wann ich weg bin? und darf ich überhaupt für 2 wochen weg fahren? danke für eure antworten.

Update:

aber verbieten können sie mir den urlaub nicht oder?

12 Antworten

Bewertung
  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    j a (!) das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

    ca 3 Wochen ist kein Problem - wieviel Urlaub einem genau zusteht, kann man dem ausliegenden Merkheft für ALG2 entnehmen.

    Darüber hinaus ist man verpflichtet, eine sog. Rückmeldung aus dem Urlaub am darauffolgenden Werktag nach dem Ende des Urlaubes vorzunehmen.

    Diese Meldepflichten bei Urlaubbeginn und - Ende sind persönlich vorzunehmen, d.h. diese Meldungen darf kein anderer z.B. in Vertretung vornehmen. Auch sollte man darauf achten, daß die Urlaubsmeldung(en) sachlich richtig in den PC beim Job Center eingetragen werden, schon um unnötigen Ärger zu vermeiden! Dies geschieht am einfachsten dadurch, in dem man sich die eingetragenen Urlaubszeiten durch den Sachbearbeiter abschließend nochmal vorlesen lässt.

  • Andrea
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja mußt du sogar. 2 Wochen ist ok, glaube du kannst sogar 3. Aber das ändert sich ja laufend. =(

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer Leistungen bezieht, der sollte das rechtzeitig tun

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall Bescheid sagen und schriftlich bestätigen lassen. Das vermeidet Ärger.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Verbieten können sie das nicht. Aber du hast recht, du muss das vorher melden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    für 2 wochen ist das kein problem und auf jeden fall bescheid geben da du sonst eine sperre bekommst sollte in der zeit ein termin kommen und du den nicht wahrnehmen kannst

  • vor 1 Jahrzehnt

    naja,beantragen mußt du den urlaub,ist eigentlich schon fast zu spät.(4 wochen vorher)dann mußt du den urlaub genehmigt bekommen.es stehen dir 21 tage urlaub zu.auch mußt du dich persönlich zurückmelden.das ziel würde ich nicht angeben.ich schreibe immer familienbesuch in....

    Quelle(n): eig.erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Das Arbeitsamt muss informiert werden, wenn man in den Urlaub fährt. Es könnte ja ohne weiteres sein, dass Du gerade in der Zeit, wo Du in Urlaub bist, ein Stellenangebot oder eine Einladung zu einem Gespräch in die ARGE bekommst. Wenn Du dann vorher nicht Bescheid gegeben hast, könnte das Ärger für Dich bedeuten. Zum Beispiel Abzüge bei den Leistungen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das weiss ich nicht wie das rechtlich ist, aber vllt. musst du dir die Frage gefallen lassen womit du das finanzierst?

    Keine schlafenden Hunde wecken!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst dir deinen Urlaub sogar genehmigen lassen. Es stehen dir einmal Urlaub zu ohne die Bezüge zu verleiren.

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