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Frage zum Elterngeld;)?
Ich habe echt probleme diesen Antrag auszufüllen...kann mir jemand bitte helfen...Mein Mann geht arbeiten ich bin Hausfrau wer muss jetzt das elterngeld beantragen...da ich ja sowieso zuhause bin...
aaaaaaaaaahhhhhhhh hilfe
ja...danke,aber wie geht das mit dem formular steh total auf dem schlauch...bin normal echt gut beim formulare ausfüllen,aber bei dem antrag scheitere ich.
ne...steh allein da...
5 Antworten
- RiomausLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das Elterngeld beantragt der, der nach der Geburt zu Hause bleibt und sich um`s Kind kümmert, in deinem Fall bist du das wohl.
Nachtrag: Ich habe den Inhalt von dem Antrag nicht im Kopf, ohne kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Es gibt doch sicher in deinem Verwandten- oder Bekanntenkreis jemanden, der dir dabei helfen kann.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also, was du nun genau, wo hinschreiben muÃt weià ich jetzt auch nicht. Aber, da du zu hause bleibst und das Kind versorgst, beantragst du auch das Elterngeld, wenn du seit über einem Jahr Hausfrau bist, bekommst du den Mindestsatz, das sind 300€ pro Monat, wenn du vorher gearbeitet hast, muÃt du die 12 Letzten Lohnabrechnungen, ab Beginn des Mutterschutzes einreichen, Also z.B Mutterschutzbeginn August 2009, dann muÃt du die Abrechnungen ab August 08 einreichen. Dann wird der Durchschnitt des Gehaltes ermittelt und davon dann 67%. Das ist dann dein Elterngeld,
also z. B. du hast im Schnitt 1400 Euro im Monat gehabt kommst du auf ca 900 Euro.
- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
ich gehe davon aus, das du zuhause bleibst und dein mann weiter arbeiten geht?
wenn du vorher kein verdienst hattest, musst du ja auch nichts belegen gibt für alle dann das gleiche- nämlich 300 €
ansonsten wird es tatsächlich komplizierter ;-)
aber ansonsten kannst du auch zu den behörden gehen, die helfen dir beim ausfüllen!
- *~Jessy~*Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Wie schon gesagt wurde, du musst es beantragen.
Und was ist an dem Antrag jetzt schwer? Du musst doch nur deine persönlichen Daten von dir und deinem Mann eintragen, ankreuzen was auf euch zutrifft, die Einkommenserlärung ausfüllen und entsprechende Nachweise beilegen.
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