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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kosten T-Com Vormieter?

Ich habe mal eine Frage.

Ich bin in eine Mietwohnung gezogen.

Diese wurde durch mehrere Helfer renoviert.

In dieser Wohnung stand ein wohl noch aktives Telefon des Vormieters.

Anscheinend ist das Telefon benutzt worden.

Der Vormieter hat eine Rechnung von über 300 EURO erhalten.

Heute rief er mich an.Er sagte ich solle das bezahlen.

Meine Frage ist, muss er das bezahlen, oder ich?Kann er irgendwas beweisen?Es war sein Anschluss unter seinem Namen bei der T-com da kann er nichts nachweisen oder?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie bist Du denn drauf?

    Du hast also nach der Übergabe (zumindest lese ich das so) ein paar Leute in die Wohnung zum Renovieren geholt und irgendeiner Deiner "Freunde" hat nichts besseres zu tun, als zu telefonieren. Und jetzt soll Dein Vormieter das ausbaden? Gehts noch?

    An seiner Stelle würde ich das natürlich bezahlen und anschließend sofort zum Anwalt gehen. Der kann Dir dann schreiben, dass sein Mandant zu dem Zeitpunkt gar keinen Schlüssel mehr hatte und Du zahlen sollst. Spätestens dann kannst Du Dir wieder Gedanken machen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Woher willst Du wissen, dass er es nicht nachweisen kann.

    Wenn Du z.B. die Wohnung zum 01.09. übernommen hast, er also keinen Zutritt mehr hatte und laut Einzelverbindungsnachweis die Gespräche nach dem 01.09. waren, liegt sehr wohl ein Nachweis vor.

    Ausserdem gibt es noch den Grundsatz nach Treu und Glauben, dies bedeutet, dass Ihr sehr wollen wissen musstet, dass durch die Gespräche Kosten entstehen und diese auch bezahlt werden müssen.

    So einfach, wie die Vorredner es meinen, ist es leider nicht.

    Wenn er diesen Nachweis allerdings nicht erbringen kann, dann würde ich auch nicht zahlen, weil nicht feststeht wer die Kosten verursacht hat. Kosten für Grundgebühr gehen natürlich zu seinen Lasten.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Je nachdem, welchen Vertrag man hat, kann man den nicht einfach so bei einem Umzug kündigen oder stillegen lassen. Das gleiche Problem hatte ich mit der T-Com auch, die sind manchmal etwas schwerfällig und -wie gesagt- es hängt auch vom Vertrag ab.

    Wenn der Vormieter aber zum Zeitpunkt gar keinen Zugriff mehr auf die Verbrauchsstelle hatte, wird er Dich als Nutzer des Telefons höchstwahrscheinlich in Regress nehmen können - wenigstens für die von dir verursachten Gesprächskosten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube in Deutschland fehlt auch ein wichtiges Wort. Niveau und Fairness.

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  • HPD
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So einfach, wie es sich hier manche User machen, ist es leider nicht !

    Von der moralischen Frage (so etwas macht man einfach nicht) einmal abgesehen. Sollte der Vormieter nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt, zu dem die Gebühren verursacht wurden (und das läßt sich auf Antrag auch ohne Einzelverbindungsnachweis feststellen), keinen Zutritt zu der Wohnung mehr gehabt haben, Du (oder wer auch immer in Deinem Auftrag) aber schon, dann wirst Du die Rechnung bezahlen müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vormieter ist dafür verantwortlich, dass sein Anschluß pünktlich gekündigt wird.

    Kann er nachweisen, dass er pünktlich gekündigt hat, ist die Telekom in der Pflicht, weil sie es dann verschlampt hat.

    Da der Vormieter aber in der Regel mit der Rechnung einen Einzelverbindungsnachweis erhält, kann er belegen, dass er die Telefonate nicht geführt hat. Die Telekom muss nun beweisen, wer diese Telefonate vom Anschluss geführt hat ... und da kommen sie dann zu Dir. Da Du Dich nicht selbst belasten musst, musst Du nicht sagen, das dort telefoniert wurde.

    Warte ab, was weiter passiert ... mehr kann man im Moment nicht seriös raten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sein Anschluss, seine Rechnung, mache dir keine Sorgen du musst gar nix zahlen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rein rechtlich: Die Rechnung bezahlen muss erstmal der Vormieter. Er könnte zwar versuchen, Schadensersatz einzuklagen - aber dafür müsste er nachweisen können, wer das Telefon genutzt hat. Dürfte schwierig bis aussichtslos sein.

    Eine moralische Bewertung erspare ich mir.

  • Er ist für die rechtzeitige Abmeldung seines Anschlusses selber verantwortlich, ich würde wenn der Anschluss immer noch auf Ihn läuft.

    Fleißig Hotlines anrufen.

  • O
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    der hat sie doch nicht mehr alle.

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