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Jobcenter und Veranlassung einer Alkoholuntersuchung?

Mal eine Frage: darf eine Arbeitsvermittlerin eine Alkoholkontrolle veranlassen, wenn eine Person wegen eines Rückenleidens nicht mehr arbeiten gehen kann und desshalb zum Amtsarzt gehen muss, zwecks evtl. Arbeitsunfähigkeit und dem Jobcenter nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Das ist einem Bekannten passiert und nun haben wir eine große Diskussion darüber, ob das nicht doch langsam zu weit geht,was einem Arbeitslosen ohne Ankündigung beim Arzt passieren kann. Hat jemand auch schon sowas erlebt? Wäre wirklich interressant Meinungen oder auch Erlebtes zu hören.

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was sollte gegen eine Untersuchung auf Drogenabhängigkeit sprechen ???

    In diesem Falle auf Alkoholismus ?

    Wer nichts zu verbergen hat , kann einer solchen Untersuchung gelassen entgegensehen .

    Ich wurde gefragt , ob ich mit einer Untersuchung dahingehend beim Amtsarzt einverstanden sei . Das war ich , warum auch nicht ?

    Da eine Sucht eine anerkannte Krankheit ist , warum sollte das denn NICHT untersucht und ggf. ausgeschlossen werden ?

    Wird eine Suchterkrankung - wie Alkoholismus - festgestellt , so ist das der erste Schritt zur Gesundung davon , zur Therapie .

    Also mein uneingeschränktes JA zu solchen Untersuchungen .

  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Drogen- und Alkoholkontrolle bei der Einstellung ist dort erlaubt und sinnvoll, wo es um Sicherheit geht. Also z.B. beim Bedienen von Maschinen oder bei Kraftfahrern.

    Ansonsten wohl nicht.

    Wer nachweislich an einem Rückenleiden erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist, muß solch eine Kontrolle sicher nicht dulden. Wozu sollte das denn dann noch gut sein? Reine Schikane.

    Der Besuch beim Amtsarzt an sich kann zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit schon gefordert werden. Aber seine Nichtbestätigung muß nicht zwingend heißen, daß der Betreffende auch wirklich arbeistfähig ist.

    Zumindest im Moment.

    Siehe

    http://www.streifler.de/arbeitsunfaehigkeit-3A-mei...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alkoholismus beeinträchtigt die Vermittelbarkeit und berechtigt zu solchen Maßnahmen. Auf den Amtsarzt zu warten ist hier nicht geboten. Drückeberger und Faulenzer sollten schnellstens ausgemustert werden.

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