Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

? fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Für den Übergang bei einer Freundin wohnen: ummelden, Schlüssel?

Hallo,

ich habe das gleiche Problem wie viele andere: Ich fange jetzt im Oktober ein Studium in einer anderen Stadt an und habe kein Wohnplatz gefunden (in meinem Fall Berlin).

Weil ja bekanntlich die Wohnungsnachfrage nach Studienbeginn geringer ist und ich keine andere Möglichkeit habe, ziehe ich jetzt bei einer Bekannten für max. 2-3 Monate ein.

Sie ist auch erst diesen Monat mit einer anderen Studentin in die Zweizimmerwohnung eingezogen, aber nur sie steht im Mietvertrag (als Hauptmieter natürlich). Sie hat vom Vermieter zwei Schlüssel bekommen, das sind auch noch diese Generalschlüssel oder Zentralschlüssel von denen man sich nicht 'einfach so' einen nachmachen lassen kann.

Auch als ich meinen Bafög-Antrag gestellt habe (vor gut 5 Wochen) hatte ich keinen Wohnsitz in Berlin und habe daher nichts angegeben. Nun hat sich eine Bafög-Beraterin bei mir gemeldet und nach meinem Wohnsitz während der Ausbildung erkundigt. Ich habe ihr die Situation erklärt und sie meinte, dass ich einfach die Adresse von der Freundin angeben soll, ein Mietvertrag ist in erster Linie nicht relevant (ich bekomme dann halt 146€ für die Unterkunft, kein Problem).

Also nun zu meinen Fragen.

Ich werde/muss mich ja auch beim Einwohnermeldeamt ummelden. Ich brauche doch keinen Mietvertrag vorzulegen oder? Muss ich mich jetzt überall ummelden z.B. bei der Bank?

Also beim Einwohnermeldeamt und der Uni wollte ich mich sowieso ummelden, wegen dem Begrüßungsgeld, das ist das Einzig Gute an diesem ganzen Schlamassel.

Bis zu drei Monaten ohne Schlüssel zu wohnen ist schwierig, aber wie bekomme ich einen? Soll ich beim Vermieter nachfragen? Was wenn der keinen geben möchte? Darf ich einfach so in der Wohnung mit wohnen ohne einen Untermietvertrag abgeschlossen zu haben? Die andere Mitbewohnerin hat ja auch einen Untermietvertrag abgeschlossen. Und was für Auswirkungen hat so ein Untermietvertrag auf die Nebenkosten? Je mehr Leute in einem Haushalt leben desto höher werden die doch, oder? Auch wenn man nur kurz dort wohnt? Nur nochmal zur Sicherheit: darf man zu dritt in einer Zweizimmerwohnung wohnen? Ich weiß: hört sich doof an, aber was ist wenn der Mieter was dagegen hat.

Die Erklärung hat sich in die Länge gezogen, tut mir Leid. Wäre schön wenn ich auf einige Fragen eine Antwort bekommen könnte.

Grüße, canosh

4 Antworten

Bewertung
  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    -- Beim Einwohnermeldeamt brauchst du dich erst anzumelden, wenn du eine Wohnung hast. Du bist ja wohl noch mit Erstwohnsitz bei deinen Eltern gemeldet, und dort ist auch dein "Lebensmittelpunkt".

    Manche Kommunen verlangen einen Mietvertrag o.ä. als "Beweis", daß du auch wirklich in der Stadt wohnst. Wenn es sogar Begrüßungsgeld gibt, wird das wohl der Fall sein. Eine Bescheinigung von deiner Freundin, daß du bei ihr zur Untermiete wohnst, wird wohl reichen.

    Bei der Uni kannst du erstmal die Adresse deiner Freundin angeben.

    Wenn du deiner Bank die "Zwischenadresse" angibst, schadet das auch nix.

    Wichtig: du mußt den Namen deiner Freundin mit angeben oder ein Schild an den Briefkasten machen.

    -- Jeder Mieter darf bis zu 6 Wochen lang Besuch haben, auch ohne dies dem Vermieter mitzuteilen. Aber natürlich wird es dann knifflig wegen der Nebenkosten.

    Eine längere Aufnahme in den Haushalt muß auf jeden Fall dem Vermieter gemeldet werden, und er kann dann zustimmen oder ablehnen. Nur wenn es sich um Familienmitglieder handelt, also z.B. Eheleute, muß er das dulden; allerdings kann er natürlich die Miete bzw. Nebenkosten anpassen. Und bei offensichtlicher Überbelegung kann er auch kündigen.

    Was den Schlüssel betrifft, kann deine Freundin grundsätzlich frei darüber entscheiden, wer einen kriegt. Wenn sie einen nachmachen lassen will, muß der Vermieter zustimmen.

    Ich würde vorschlagen, dem Vermieter gegenüber mit offenen Karten zu spielen. Bedenkt, daß deine Freundin schließlich noch länger dort wohnen will.

    Sprecht mal zusammen mit ihm, du kannst ja auch deinen Anteil an den Nebenkosten begleichen, z.B. im Voraus für je 2 Wochen. Wichtig ist, daß er weiß, daß das Ganze begrenzt ist. Und du solltest dir auf jeden Fall die "Kündigung" offenhalten, denn sobald du eine eigene Wohnung findest, willst du ja dort einziehen.

    Viel Glück + guten Start!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beim Einwohnermeldeamt musst du dich anmelden. Danach kannst du jedem eine Adresse angeben, an der du die Post auch empfangen kannst. Ob du da wohnst ist zweitrangig. Ein Postfach bietet sich da an.

    8 Wochen ist kein Problem, solange zählt es als Besuch. Danach muss sich erst jemand beschweren und wenn man erklärt, dass der Besuch eine Wohnung sucht, sollte es kein Problem darstellen.

    Wegen des Schlüssels einfach den Vermieter fragen.

    Ein Untermietervertrag ist nicht nötig, da du unter Besuch läufst. Für einen Untermieter muss der Vermieter gefragt werden. Der kann nicht ablehnen, außer es wäre eine Überbelegung der Wohnung vorhanden, oder in der Person selbst läge ein Hinderungsgrund.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Hausverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Einwohnermeldeamt ist Pflicht. Sonst brauchst Du Dich nicht umzumelden. Du brauchst auch keinen Untermietvertrag. Nur der Vermieter sollte informiert sein, dann stehen Deiner Bekannte zusätzliche (kostenpflichtige) Schlüssel zu. Normalerweise bekommt man 3 Schlüssel pro Wohneinheit. Hält der Vermieter einen zurück? Das braucht Deine Freundin zu zu gestatten. Der Vermieter kann das Untermietverhältnis nur ablehen wenn die Wohnfläche zu klein ist. Sonst kannst Du bis zu 8 Wochen als Besuch dort wohnen.Bei manchen Nebenkosten kann es sein, dass die Umlagen in dieser Zeit steigen. Ein Untermietvertrag regelt nur das Verhältnis zwischen Haupt- und Untermieter.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn mich nicht alles taeuscht, braucht sich ein besuch von 6 wochen nicht anmelden. und wer will wissen, wie lange du am stueck da uebernachtest?!

    anderseits holst du dir ein anmeldeformular, laesst es von deiner freundin unterschreiben und fertig. muss nicht der vermieter machen!!! er koennte es zwar verbieten, aber wie schon erwaehnt, 6 wochen...

    korrekter waere es aber schon, ihn zumindest bescheid zu sagen (oder auch zu fragen) keiner mag gerne, vor vollendeten tatsachen gestellt werden.

    fuer die ummeldung brauchst du kein mietvertrag. auch musst du bei deiner bank keine ansagen machen. wenngleich es von vorteil waere, wenn sie deine adresse schon wuessten.

    an deine alte adresse kann keine post mehr gehen, oder an deine eltern, bis du dann deine eigene bude in b. hast?

    Quelle(n): wg geimpft.
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.