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Etobicoke fragte in Politik & VerwaltungWahlen · vor 1 Jahrzehnt

Dürfte der Papst eigentlich als Herr Ratzinger wählen gehen?

Update:

@ leocleo Nee nee, so einfach ist das nicht. Als Papst ist er Oberhaupt und Bürger des Vatikanstaats. In Deutschland ist aber doppelte Staatsbürgerschaft verboten. Daher wüsste ich es daher schon gern genauer, ob es beim Papst beispielsweise eine Ausnahme gibt.

7 Antworten

Bewertung
  • Bimpe
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sag' mal, liest du keine Zeitung und guckst du keine Nachrichten?

    Es ist doch die Medien schon dreimal rauf und runter, daß der Papst immer noch deutscher Staatsbürger ist, und daher wählen darf.

    Als gewähltes Staatsoberhaupt des Vatikanstaats, der immer noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, verzichtet er als Privatperson auf sein verfassungsmässig garantiertes Recht in Deutschland zu wählen.

    Er tut es deswegen nicht, weil er sich als Staatsoberhaupt eines Staates und Vertreter Gottes auf Erden nicht in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen möchte.

    Einige Päpste dagegen haben in ihren Heimatländern gewählt, das ist nicht unüblich.

    Merke: umso katholischer das Heimatland, umso höher die Wahrscheinlichkeit, daß der jeweilige Papst wählt, wenn er kann. Und dann gewinnt auch im Regelfall die Partei, die der Papst bevorzugt.

    Quelle(n): Ich bin nicht katholisch oder überhaupt gläubig, für die die's interessiert.
  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Er dürfte schon, aber wie man hört, wird er nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, da er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

    Nachtrag:

    "...Im Herbst 2005 bezweifelte ein Bundestagsabgeordneter, dass der Nachfolger Papst Benedikt XVI., weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen könne.

    Die Begründung: Der Papst habe als Staatsoberhaupt des Vatikanstaates automatisch dessen Staatsbürgerschaft inne und dürfte laut Paragraph 25 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes kein deutscher Staatsbürger mehr sein.

    Tatsächlich erhielt Joseph Ratzinger die vatikanische Staatsbürgerschaft bereits im Jahr 1981, als er als Chef der Glaubenskongregation nach Rom ging.

    Das Bundesinnenministerium reagierte promt: Der Papst könne weiterhin die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Er habe keinen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft gestellt, sondern sei in das Amt gewählt worden."

    Quelle(n): Buch: "Warum juckt der Mückenstich?" von Dr. Dieter Thierbach
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, denn er ist deutscher Staatsbürger und ansonsten nur religiöses Oberhaupt, demzufolge könnte er als Herr Ratzinger durchaus wählen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar. Als Papst ist man nur religionsbedingt "speziell" das ändert nichts an seinem Wahlrecht.

    gruss

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist schon möglich, dass er noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das ist aber unwichtig. Er ist jetzt Papst und nimmt diese Aufgaben war. Ein Papst beteiligt sich nun mal nicht an weltliche Wahlen und benutzt dazu seinen früheren weltlichen Namen und Staatsangehörigkeit.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, er ist Ausländer, er wohnt im Vatikanstaat.

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